Wer in Deutschland auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen ist, dem wird
geholfen. Diesem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft fühlen wir uns
verpflichtet. Bürgergeld ist jedoch keine Bringschuld des Staates, keine
Selbstverständlichkeit. Denn Bürgergeld wird aus dem Bundeshaushalt, also aus
Steuergeldern finanziert. Der Steuerzahler hat daher einen Anspruch darauf, dass
arbeiten geht, wer arbeitsfähig ist. Wer nicht arbeiten kann, hat dies nachzuweisen –
oder eben kein Bürgergeld zu beziehen.
Vielfach kommen Bürgergeldempfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, nehmen
Termine beim Arbeitsamt nicht war, reichen Erwerbsunfähigkeitsbescheinigungen nicht
ein. Arbeitsämter sehen ihre „Kunden“ teilweise über Jahre nicht, wissen nicht, wo
sie sich aufhalten, ob sie noch leben. Indes: Geld fließt trotzdem. Ein inakzeptabler
Zustand und ein Schlag ins Gesicht für jeden Steuerzahler. Die Arbeitsämter beklagen
jedoch, es fehle an Handhabe, Zahlungen einzustellen, insbesondere vor dem
Hintergrund des vom Bundesverfassungsgericht erdachten Recht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum.
Um zu gewährleisten, dass nur noch tatsächlich Bedürftige Bürgergeld erhalten,
fordern wir, dass Bürgergeldempfänger jährlich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt
vorzusprechen haben. Nur bei nachgewiesener, über ein Jahr fortdauernder Immobilität
sind Bürgergeldempfänger von der persönlichen Vorsprachepflicht befreit. Vor Ort
haben sie ihre fortdauernde Bedürftigkeit nachzuweisen. Um einen solchen Termin haben
sich die Empfänger selbst zu bemühen. Termine sollen online vergeben werden.
Nachweise und Dokumente sollen gleichwohl von allen digital eingereicht werden.
Kommen Bürgergeldempfänger ihrer Vorsprachepflicht nicht nach, soll widerlegbar
vermutet werden, dass der Leistungsempfänger verstorben ist, sodass die Zahlungen an
diese Person einzustellen sind.