Tiere vernünftig und gerecht behandeln – für einen Tierschutz mit pathozentrischen Einflüssen

Die Jungen Liberalen Berlin sehen die Rechte des Einzelnen im Vordergrund. Selbstverständlich müssen gewichtige Unterschiede zwischen Menschen und Tieren gemacht werden. So können Tiere zum Beispiel keine Rechte aktiv einklagen und haben keine kognitive Fähigkeit, Rechtssysteme zu verstehen. Gleichsam unterscheiden wir Menschen uns biologisch weniger stark von Tieren als vielen bewusst ist. Umso mehr Verantwortung haben Menschen im Umgang mit Tieren.

Im Mittelpunkt des Tierschutzes muss unserer Ansicht nach die Vermeidung von Tierleid stehen. Deshalb sind wir gegen allgemeine Verbote von Haltung, Tötung und Nutzung von Tieren. In diesen Fällen muss jedoch konsequent Tierleid abgewendet werden. Deshalb lehnen wir entschieden Tierhaltung ab, bei der dies nicht gewährleistet ist. Entsprechende Implikationen müssen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stärkeren Einfluss genießen. Jegliche Verstöße gegen bereits geltende Tierrechte, wie zum Beispiel im Tierschutzgesetz, müssen konsequent verfolgt werden. Auch bei der Tiernutzung im Zirkus müssen diese artgerecht gehalten werden. Besonders im Fall exotischer Tiere ist hier eine gesonderte Prüfung durchzuführen.

Tierversuche zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken begrüßen wir nur, wenn das dadurch verursachte Leid im Verhältnis zum konkreten Nutzen oder wissenschaftlichen Ertrag steht. Bei Tierzucht und Tieren in der Mode muss ebenfalls das Tierleid berücksichtigt werden. So lehnen wir beispielsweise die qualvollen Bedingungen in der Pelztierzucht ab. Pelztierzucht in artgerechter Haltung soll erlaubt sein.

Wir setzen uns ferner dafür ein, bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu schützen. Deshalb muss illegale Jagd auf und illegaler Handel mit bedrohten Tierarten konsequent unterbunden werden, auch illegaler Handel von Produkten, die aus bedrohten Tierarten hergestellt wurden.

Subventionen landwirtschaftlicher Betriebe lehnen die Jungen Liberalen Berlin ohnehin ab. Solange diese jedoch gewährt werden, dürfen sie an Betriebe, die Tiere halten, schlachten oder sie verarbeiten höchstens vergeben werden, wenn sie hohen, pathozentrischen Tierschutzstandards genügen.

Diese Positionen müssen auf allen unterschiedlichen Politikebenen vertreten werden, also auch EU-weit und in jeglichen Entscheidungsprozessen auf internationaler Ebene.