Taximarkt liberalisieren und digitalisieren

Die staatliche Regulierung des Taximarktes ist nicht mehr zeitgemäß. Die Digitalisierung erlaubt eine Erneuerung des Marktes für Personenbeförderung, die zu einer Differenzierung nach Qualität und somit auch zu einer marktbasierten statt einer staatlich regulierten Preisbildung führen kann. Mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb führen im Personenbeförderungsverkehr, sei es durch die erfolgreiche Liberalisierung des Fernbusmarktes, sei es bei Individualverkehrsmitteln zu einer Verbesserung für alle Verbraucher.

Zur Qualitätssicherung und Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste ist eine Regulierung des Marktes für Personenbeförderung unerlässlich. Allerdings basieren die aktuellen Regeln auf der Annahme, dass die Ausbildung von
Taxifahrern (Ortskenntnisse) hohe Kosten verursacht, welche bei einer Marktverdrängung quasi ruinös auf die Unternehmen wirken. Ein Wettbewerb hieß nach dem Verständnis des Gesetzgebers also immer ein Wettbewerb nach
unten: schlechtere (und unsicherere) Fahrzeuge sowie Fahrer, die entgegen des Kundeninteresses schlecht ausgebildet sind (also den kürzesten Weg nicht kennen). Durch moderne Qualitätssicherung wie Kundenbewertungen in Taxi-/Fahrtapps und Navigationsapps werden diese Regelungen jedoch überflüssig und verhindern neue Impulse, die im Sinne der Verbraucher wären. Eine Öffnung des Taximarktes führt nicht zu einem dysfunktionalen Markt – das
zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.

Die Freien Demokraten Berlin fordern daher die Abschaffung der quantitativen Zulassungsbeschränkung (Konzessionsvergabe nach Bedarfsmarktprüfung) nach § 13 Abs. 4 PBefG. Auch die Unterscheidung zwischen Mietwagen und Taxis und die damit verbundene „Rückkehrpflicht“ im PersBefG für Dienste wie Uber muss abgeschafft werden.

Künftig ist jedem, der eine Fahrerlaubnis, ein nicht einschlägig belastetes polizeiliches Führungszeugnis und eine Insassenversicherung vorweisen kann, auf Antrag ein Personenbeförderungsschein zu erteilen.  Die Anforderungen an Sicherheitsstandards der Fahrzeuge sollen beibehalten und kontrolliert werden. Dies soll jedoch verstärkt digital erfolgen. Qualitätskontrolle kann in bedeutendem Umfang durch Apps und andere Plattformen durch deren Nutzer erfolgen. Über etwaige rechtliche Probleme, wie beispielsweise Haftungsfragen, ist gesondert zu beraten. Auch die Bezahlung muss ohne zusätzliche Kosten per Smartphone, Kredit- und Giro-Karte möglich sein. Die in Berlin erhobene Gebühr von 1,50 € ist ab 2018 ist unverzüglich abzuschaffen.

Die Taxi-Preise sollen nicht mehr planwirtschaftlich festgelegt, sondern einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb unterworfen werden. Die Preisauszeichnungspflicht bleibt davon jedoch unberührt – so muss bereits beim Betreten des Fahrzeuges klar sein, welche Kosten für eine Fahrt anfallen. Strecke, Preis und Fahrerinformationen sollten vor und nach der Fahrt (als Beleg) über eine App oder als Email mitgeteilt werden. Diese Informationen sollten ohne die Daten der Strecke und der beförderten Person/Besteller des Fahrdienstes auch den zuständigen Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden können. So können Unternehmen kostengünstig und effizient ihre Pflichten gegenüber den Regulierungsbehörden erfüllen.

Im Sinne der Transparenz ist den Fahrern eine Prognose des Median-Stundenlohns vor und nach Kosten (Verschleiß, Sprit) basierend auf Live-Daten durch die Plattform zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht angestellt sind.

Vorschriften zu Beschaffenheit und Aussehen der Fahrzeuge (wie Farbe, Anzahl der Türen, Alarmanlage etc.) sollten abgeschafft werden, sofern sie über die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung eines KFZs hinausgehen. Lediglich eine Kenntlichmachung, die das Fahrzeug als gewerbliche Personenbeförderung identifiziert, bleibt verpflichtend. Um eine missbräuchliche Kennzeichnung zur Ausnutzung von Vorrechten aus u.a. der Straßenverkehrsordnung zu verhindern, müssen klare Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass eine Kennzeichnung nur stattfindet, wenn sich das Fahrzeug in einer aktiven gewerblichen Nutzung befindet.

Wir vertrauen darauf, dass die Freigabe des Taximarktes weitere Innovationen hervorbringen wird, welche sich für die Verbraucher positiv auswirken werden.