Tatsächliche Sicherheit, anstatt „im Rechtssinne“

Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach „sicher im Rechtssinne“ sei, da vom Gesetz keine konkrete Verschlüsselungstechnik vorgegeben wird. Dabei wird das elektronische Anwaltspostfach momentan nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und widerspricht damit dem zeitgemäß technischen Sicherheitsstandard.

Angesichts der Sensibilität von anwaltlichen Daten, deren Mandanten auf ihre Verschwiegenheit vertrauen dürfen, kann dies nicht hingenommen werden. Wir fordern die daher Bundesrechtsanwaltskammer dazu auf, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sofort auszuführen. Darüber hinaus fordern wir die konkrete gesetzliche Festschreibung von modernen Sicherheitsstandards wie die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“, sodass veraltete technische Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr von Gerichten als „sicher im Rechtssinne“ bewertet werden können.

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