Die deutsche Einkommensbesteuerung ist reformbedürftig: ihre Komplexität, ihre im internationalen Vergleich hohe Belastung, ihre Anfälligkeit für steuerliche Gestaltungen und ihre häufigen Änderungen werden vielfach zu Recht kritisiert. Historisch gesehen wurde sie oft als Instrument zur Korrektur von als ungerecht empfundenen Marktverteilungsergebnissen eingesetzt. Dadurch hat sich eine überkomplexe Struktur mit vielen Abzugsmöglichkeiten entwickelt, die das angestrebte Ziel der Steuergerechtigkeit oft verfehlt. Zudem beeinflusst die Einkommensteuer in ihrer aktuellen Form wirtschaftliche Faktoren wie Wachstum, Beschäftigung und Leistungsbereitschaft unnötig negativ.
Wir wollen steuerliche Gerechtigkeit mit den aktuellen Anforderungen an unser Einkommensteuersystem in Einklang bringen. Die Einkommensbesteuerung sollte die Motivation, in Deutschland Einkommen zu generieren und zu versteuern, nicht unnötig negativ beeinflussen. Die Tendenz einiger Unternehmen und hochqualifizierter Fachkräfte, ihre Aktivitäten ins Ausland zu verlagern, besorgt uns. Daher streben wir eine Reduzierung der Steuerlast und eine Begrenzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten an.
Wir schlagen daher die Einführung einer “Ein-Stufen-Steuer” vor. Damit wollen wir das wirtschaftliche Einkommen möglichst umfänglich erfassen und mit einem moderaten, einheitlichen Satz besteuern. Durch hohe Freibeträge auf persönlicher Ebene stellen wir eine indirekt progressive Wirkung sicher. Hiermit erzielen wir zahlreiche Fortschritte:
- Ein einheitlicher Steuersatz ermöglicht eine umfangreichere Besteuerung direkt an der Quelle. Löhne und Kapitalerträge könnten im Wesentlichen unmittelbar an der auszahlenden Stelle besteuert werden.
- Durch den einheitlichen Satz werden steuerliche Anreize reduziert, Einkommen bestimmten Zeiträumen oder Personen zuzuweisen. Eine Einkommensverlagerung zwischen Personen wird weniger attraktiv.
- Das Ehegattensplitting wird durch den einheitlichen Steuersatz modernisiert. Fortan genügt es, nicht genutzte Freibeträge eines Ehepartners auf den anderen zu übertragen. Um nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht zu benachteiligen, wollen wir das Ehegattensplitting langfristig durch ein Familiensplitting ersetzen.
- Das aktuelle System der Lohnsteuerklassen wird obsolet, wodurch Kritik an bestimmten Steuerklassen entfällt.
- Der einheitliche Tarif verhindert Regressivwirkungen der Abzüge von der Bemessungsgrundlage. Damit erübrigt sich die Streitfrage, ob bestimmte Abzugsbeträge bei der Bemessungsgrundlage oder bei der Steuerschuld zum Ansatz kommen sollen. Der einheitliche Steuersatz schafft zudem ein Höchstmaß an Klarheit über den steuerlichen Anteil jedweden zusätzlich erwirtschafteten Einkommens.
- Schließlich erleichtert es der einheitliche Satz, den in der direkten Progression angelegten inflations- und wachstumsbedingten Anstieg der Steuerquote zu neutralisieren. Es genügt, die Freibeträge regelmäßig anzupassen.
- Der “Ein-Stufen-Tarif” wirkt progressiv, sodass höhere Einkommen sowohl proportional als auch absolut mehr beitragen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein:
- einen “Ein-Stufen-Tarif” bei der Einkommensteuer einzuführen. Dabei streben wir einen Steuersatz zwischen 35 und 38 v. H. an.
- den Einkommensteuerfreibetrag auf 18.000 bis 20.000 EUR zu erhöhen, sodass er die Verteilungsaufgabe der Einkommensteuer sinnvoll erfüllen kann. Der Freibetrag soll jährlich an die reale Preisentwicklung angepasst werden. Weitere Freibeträge müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden, sodass sie die Ausnahme bleiben – beispielsweise bei speziellen Belastungen durch Behinderungen. Durch den hohen Freibetrag gestalten wir auch den Weg aus der Sozialhilfe attraktiver, insofern darüber hinausgehendes Einkommen nicht sofort besteuert wird.
- Steuervergünstigungen, wie wir sie bei Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit kennen, entfallen zu lassen. Den Sparerfreibetrag wollen wir kurzfristig auf 2.000 EUR erhöhen und eine Spekulationsfrist von 2 Jahren für die Veräußerung von Unternehmensanteilen und Anteilen von Investmentfonds einführen. Diese Steuerbefreiung soll auch für Renditezahlungen aus Finanzprodukten gelten. Langfristig streben wir das Wegfallen der Unterscheidung von Einkunftsarten an und wollen das Halbeinkünfteverfahren wieder einführen.
- Formen von Sonderabschreibungen auf ein Minimum zu reduzieren.Unternehmerische Investitionen wollen wir dabei nicht einschränken.
Durch diese Maßnahmen erzielen wir eine wesentliche Vereinfachung der Einkommensbesteuerung. Die Steuererhebung kann im weiten Umfang abschließend an der Quelle erfolgen. Steuerliche Gestaltungen werden unattraktiver, insbesondere solche, die durch Unterschiede in den persönlichen Steuersätzen provoziert werden. Die steuerlichen Folgen zusätzlich erwirtschafteten Einkommens sind für jedermann gleich. Es kann keinen Streit mehr darüber geben, ob Einschränkungen in der persönlichen Leistungsfähigkeit über Freibeträge, Abzüge von der Steuerschuld oder Transferzahlungen berücksichtigt werden. Verteilungspolitischen Bedürfnissen genügen wir mittels indirekter Progression. Vor allem aber: Es herrscht ein Höchstmaß an steuerlicher Transparenz!