„Kinder kriegen die Leute immer“, kommentierte Konrad Adenauer im Jahre 1957 die Einführung der umlagefinanzierten Rentenversicherung. Weit gefehlt! Und überhaupt: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“? Schon vier Jahre später verschwanden die Kinder – es war 1961 und die Antibabypille kam auf den westdeutschen Markt.
Die Leute von damals sind heute immer noch da und sie wollen Rente, damals allerdings nur wenig Kinder, was sich schwer mit einem umlagefinanzierten Rentensystem verträgt.
Wir Jungen Liberalen Berlin machen deshalb Vorschläge für ein Rentensystem, das länger als 4 Jahre hält, was es verspricht: Wir fordern ein Rentensystem mit Zukunft. Ein Rentensystem, das die Lasten für Jung und Alt gerecht verteilt. Wir fordern Reformschritte mit Gespür für soziale Fragen. Ein Rentensystem, das die richtigen Anreize setzt und das denen hilft, die Hilfe brauchen.
Gegenwärtige Lage und Herausforderungen
Zurzeit muss pro Jahr Steuergeld in Höhe von etwa 80 Milliarden Euro eingesetzt werden, damit die gesetzliche Rentenversicherung ihre Aufgaben erfüllen kann. Dass ihr dies trotz hoher Beitragseinnahmen von 186 Milliarden Euro nicht selbständig gelingt und sich ihre Gesamteinnahmen zu etwa einem Drittel aus Steuern speisen, zeigt die Reformbedürftigkeit des deutschen Rentenversicherungssystems.
Indes besagt der enorm hohe Steuerzuschuss nichts über die Renditefähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. In einem umlagefinanzierten Rentensystem, das die eingenommenen Beiträge umgehend wieder zur Auszahlung der Renten verwendet, ist die Erwirtschaftung einer irgendwie gearteten Rendite nicht möglich.
Die Krise des deutschen Alterssicherungssystems ist vielmehr politisch gemacht. Allzu oft diente die Rentenversicherung als Instrument zur Senkung von Arbeitslosigkeit und zur Steigerung von Wahlkampfergebnissen, als sich auf ihre eigentliche Aufgabe zu beschränken, nämlich Erwerbsunfähigkeit und Alter zu sichern. Schon im Zuge der Rentenreform von 1957 wurde eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit geschaffen, die es älteren Arbeitnehmern ermöglichte, ab dem 60. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen (Frühverrentung).
Mit Abkühlung der konjunkturellen Lage in den 1970er und 1980er Jahren wurde die Altersrente für Arbeitslose massenhaft zur Frühverrentung eingesetzt: Die Arbeitnehmer schlossen mit ihren Arbeitgebern zum 59. Lebensjahr Aufhebungsverträge, bezogen zunächst ein Jahr lang Arbeitslosengeld und ab dem 60. Lebensjahr dann eine abschlagsfreie Rente. Da dieses 59er-Modell äußerst populär war, fiel das durchschnittliche Rentenzugangsalter im Jahre 1989 auf 59,4 Jahre ab. In gleicher Weise wurde während der Wiedervereinigung mit älteren Erwerbslosen verfahren, welche mitunter schon mit 55 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten (Einigungslasten).
Eine solche Entwicklung belastet doppelt: Zum einen fehlen Beitragseinnahmen zur Bedienung aktueller Rentenansprüche und gleichzeitig steigen die Ausgaben infolge der verfrühten Rentenzugänge, die dann auch länger im Rentenbezug stehen. Hierin ist der Hauptgrund für die heutigen Steuerzuschüsse zu sehen.
Ebenso wird die gesetzliche Rentenversicherung immer wieder für sozialpolitische Vorhaben instrumentalisiert. Prominentestes Beispiel sind die Kindererziehungszeiten, die Müttern bzw. Vätern für die Geburt eines Kindes im Rentenkonto gutgeschrieben werden. Sie entsprechen der 3jährigen Beitragsleistung eines durchschnittlich Verdienenden und generieren gegenwärtig einen Rentenanspruch von 82 Euro pro Monat.
Solchen ausgabenwirksamen versicherungsfremden Leistungen, es werden übrigens auch Ausbildungszeiten rentensteigernd in der Rentenberechnung berücksichtigt, stehen keinerlei Einnahmen gegenüber, sodass dafür notwendigerweise der Steuerzahler einspringen muss. Für die Kindererziehungszeiten tut er dies mit etwa 11 Milliarden Euro pro Jahr.
Die dargestellten Maßnahmen dienen alle dem Ziel, irgendwie gearteten Lebensrisiken bei der späteren Rentenberechnung gerecht zu werden. Aus einer auf der Beitragsleistung des Einzelnen fußenden Altersversicherung wird eine das gesamte Leben rentenrechtlich berücksichtigende Quasi-Lebensversicherung.
Lange Zeit war dies politisch gewollt und noch die im Jahre 1992 durchgeführte Rentenreform ging von der Prämisse aus, die gesetzliche Rente sei lebensstandarderhaltend und in diesem Sinne „sicher“. Erst mit dem Altersvermögensgesetz von 2002 rang man sich angesichts der demographischen Entwicklung zu der Einsicht durch, dass die gesetzliche Rentenversicherung einen solchen Auftrag nicht mehr erfüllen kann. Vielmehr ist nun die Verhinderung von Altersarmut Kernaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die seitdem getroffenen Maßnahmen, bspw. die Einführung der Riester-Rente, die Rente mit 67 und die Abschaffung der staatlich geförderten Altersteilzeit sind erste Schritte in die richtige Richtung. Wir Jungen Liberalen fordern aber beherztere und größere Schritte. Wir wollen eine Alterssicherung und keine Quasi-Lebensversicherung. Daher ist eine umfassende Aufgabenkritik der gesetzlichen Rentenversicherung zentraler Baustein unserer Rentenreform 2013.
Jungliberale Lösungen
Ein ideales Alterssicherungsmodell basiert für die Jungen Liberalen Berlin auf drei Schichten. Die erste Schicht stellt die staatliche Basisrente dar, welche durch die zweite Schicht der obligatorischen kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge und schließlich durch die dritte Schicht der betrieblichen Altersvorsorge ergänzt werden. Wir möchten, dass der Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung am gesamten Altersvorsorgeanteil einer Person perspektivisch auf 50% absinkt. Diese Forderung hat nichts mit „Sozialabbau“ oder „Neoliberalismus“ zu tun, sondern ist angesichts des demographischen Wandels eine realistische Perspektive zur zukünftigen Finanzierung der Altersvorsorge unter dem Aspekt einer gerechten Lastenverteilung zwischen Jung und Alt. Schon die Bismarck’sche Rentenversicherung sollte nur ein Zubrot zu den gesamten Alterseinkünften sein. Das von Adenauer gegebene Versprechen, die Rente könne künftig nahezu ausschließlich staatlich finanziert zu werden, hat sich bereits ab den 1980er Jahren als Irrtum erwiesen. Wir halten es für ehrlicher, dem Bürger über das künftige Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aufzuklären, als ihn mit dubiosen Versprechungen von privater Altersvorsorge abzuhalten. Nur die Mischung aus staatlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge wird in Zukunft die Generierung einer lebensstandarderhaltenden Rente ermöglichen.
Schicht 1: Gesetzliche Rentenversicherung
Indem wir Jungen Liberalen Berlin uns von dem Gedanken lösen, die Alterseinkünfte könnten ausschließlich durch die gesetzliche Rentenversicherung generiert werden und der gesetzlichen Rentenversicherung einen lediglich gleichberechtigen und nicht mehr vorherrschenden Platz gegenüber privaten und betrieblichen Altersvorsorgemodellen einräumen, machen wir den Weg frei für eine systemische Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Einnahmen- und Ausgabenstruktur kommen auf den Prüfstand.
Kernaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Verhinderung von Altersarmut sein. Nur auf die Verhinderung von Altersarmut soll sich nunmehr der Generationenvertrag beziehen; alles andere ist ein Vertrag zulasten der jungen und künftigen Generationen. Wir halten dafür an der Umlagefinanzierung fest, da nicht jeder in der Lage ist, privat vorzusorgen. Die Umlagefinanzierung stellt für uns ein Instrument zur Erhaltung des sozialen Friedens dar. Auf der anderen Seite lehnen wir Jungen Liberalen Berlin eine steuerfinanzierte Grundrente ab, da diese überhaupt kein Bewusstsein für Altersvorsorge schafft.
Einnahmen
Erwerbstätigenversicherung
Da die gesetzliche Rentenversicherung nun die Vermeidung von Altersarmut und nicht mehr die Erhaltung des Lebensstandards zum Ziel hat, sind alle berufsspezifischen Versorgungswerke (bspw. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) aufzulösen. Die von ihnen erfassten Berufsgruppen haben nun ebenso wie Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die dort bereits erworbenen Anwartschaften aufgrund des grundgesetzlichen Eigentumsschutzes nicht in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden können und daher nur in Kombination mit der späteren gesetzlichen Rente zur Auszahlungen kommen können. Ebenfalls sind die Beamten und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Zudem sind entsprechende Vertrauensschutzregelungen hinsichtlich der Einzahlungspflicht für über 45jährige zu entwickeln.
Geringfügig und niedrig entlohnte Beschäftigung
Insbesondere geringfügig und niedrig entlohnte Beschäftigte sollen von der ersten Schicht unseres Altersvorsorgemodells profitieren. Gleichzeitig ist bei diesen Gruppen der Anreiz hoch, der Sozialversicherungspflicht bspw. durch Schwarzarbeit zu entgehen, da die Wahrscheinlichkeit einer Rente über dem Grundsicherungssicherungsniveau von gegenwärtig etwa 630 Euro pro Monat nicht sonderlich hoch ist. Hier wollen wir mit einer steuerbezuschussten Grundrente für langjährige Beitragszahler gegensteuern (siehe dazu unten bei 2.1.2.4.: „Steuerbezuschusste Altersrenten“) und für mehr Beitragsaufkommen in den niedrig entlohnten Beschäftigungsbereichen sorgen.
Erhöhter Beitragssatz für Kinderlose
Die in Deutschland herrschende Kinderarmut ist der Hauptgrund für die Krise der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig begünstigt aber die Institution einer staatlichen Rentenversicherung selbst die Entwicklung hin zu wenigen Kindern: Sie ermöglicht es, sich durch die gesetzliche Rente statt durch seine Kinder im Alter abzusichern und schafft dadurch die Voraussetzung für die in der Menschheitsgeschichte einzigartige Lebensform des Singles. Gerade der kinderlose Single kann durch eine ununterbrochene Erwerbsbiographie im Vergleich zu Personen oder Familien mit Kindern höhere Rentenanwartschaften ansammeln. Während des Rentenbezugs lässt er sich diese dann von den Kindern der anderen auszahlen, ohne selbst mit eigenen Kinder zur Erhaltung des Systems beigetragen zu haben.
Wir Jungen Liberalen Berlin fordern die eine angemessene Berücksichtigung dieser Ungleichgewichte in der Rentenformel. Kinderlose haben daher ab dem 40. Lebensjahr einem um 2 Prozentpunkte höheren, Beitragszahler mit einem Kind einen um 1 Prozentpunkt höheren Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen. Erfasst werden hierbei alle dem Beitragszahler gegenüber unterhaltsberechtigten adoptierten und leiblichen Kinder. Eine Befreiung von diesem Zusatzbeitrag findet umgehend statt, sobald der Beitragszahler eigene Kinder bekommt oder Kinder gleich welcher Nationalität adoptiert. Eine solche Regelung war übrigens auch schon bei der Rentenreform von 1957 angedacht worden, doch Konrad Adenauer wies sie seinem berühmten Ausspruch „Kinder kriegen die Leute immer“ zurück.
Ausgaben
Versicherungsfremde Leistungen
Wir Jungen Liberalen fordern mit Ausnahme der Hinterbliebenenversorgung und den Zurechnungszeiten die Abschaffung aller versicherungsfremden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir wollen eine gesetzliche Rentenversicherung, die den Einzelnen vor Armut im Alter sichert und keine Quasi-Lebensversicherung.
Das umfasst neben der Abschaffung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten in der Rentenberechnung und der Höherwertung von bis zum 25. Lebensjahr erbrachten Beitragsleistungen insbesondere die Abschaffung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im Rentenkonto. Auch wir möchten die Leistung der Kindererziehung würdigen, machen dies aber unbürokratischer und für den Einzelnen einsichtiger: Jede Person, die ein Kind von der Geburt bis zum 3. Lebensjahr erzogen hat, erhält mit Eintritt in den Vollrentenbezug einen Betrag in Höhe der Hälfte des Kindergeldes vom Finanzamt.
Die Hinterbliebenenversorgung wird neu geregelt: Eine Unterscheidung von kleiner und großer Witwenrente entfällt; die Einkommensanrechnung sowie das Sterbevierteljahr werden abgeschafft. Es wird nun eine auf drei Jahre befristete Witwenrente in Höhe von 33% der bisherigen Rentenanwartschaft des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gezahlt.
Die Waisenrenten werden wie bisher in Halb- und Vollwaisenrenten untergliedert und bis zum Erreichen des ersten Berufsabschlusses bzw. des ersten Hochschulabschlusses, maximal aber bis zum 24. Lebensjahr, einkommensunabhängig gewährt. Eine Halbwaisenrente wird in Höhe von 15% der Rentenanwartschaft des verstorbenen Elternteils gezahlt, eine Vollwaisenrente in Höhe von 20% der Gesamtrentenanwartschaft beider verstorbener Elternteile.
Renteneintrittsalter und staatliche Altersteilzeitmodelle
Angesichts der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung erachten wir eine grundsätzliche Anhebung des Lebensalters für die Inanspruchnahme von Altersrenten für richtig. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Erwerbsbiographien ist eine starre Altersgrenze jedoch weder sachgerecht noch spiegelt sich die jeweilige Lebensarbeitsleistung in angemessener Weise wieder. Wer bereits in jungen Jahren körperlich anstrengende Tätigkeiten ausgeübt hat, muss früher abschlagsfrei in Renten gehen können als jemand, der nach einer langen, überwiegend von der Allgemeinheit finanzierten, Studienzeit erst mit Anfang 30 eine berufliche Tätigkeit beginnt. Daher ist zum derzeitigen Zeitpunkt eine Lebensarbeitszeit von 45 Beitragsjahren als Bemessungsgrundlage für den abschlagfreien Altersrentenbezug anzusetzen. Gleichzeitig lehnen wir jedwede staatlich geförderten Altersteilzeitmodelle ab, da diese in der Vergangenheit immer zu massenhaften Frühpensionierungen zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung missbraucht wurden. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns ebenfalls gegen verlängerte Arbeitslosengeldgewährung für ältere Arbeitnehmer aus, da dies einem staatlich geförderten Altersteilzeitmodell gleichkommt.
Arbeitsmarktrenten
Wenn Personen während ihres Arbeitslebens ihre Erwerbsfähigkeit teilweise oder gänzlich verlieren, dann gewährt die gesetzliche Rentenversicherung Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Wir Jungen Liberalen halten das für richtig und möchten es beibehalten, sehen aber auch Verbesserungsbedarf. Sofern eine Person teilweise erwerbsmindert ist, also noch über einen verbliebenen Teil ihrer Arbeitskraft verfügt, gewährt die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung, die den Lebensunterhalt des Berechtigten zur Hälfte decken soll. Diese Person erhält aber dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und damit den doppelten Rentenbetrag, wenn ihr kein Arbeitsplatz durch die Arbeitsagentur vermittelt werden kann. Das Arbeitsmarktrisiko wird also auf die gesetzliche Rentenversicherung abgewälzt. Das halten wir für falsch und möchten deshalb, dass die Arbeitsagentur den zusätzlichen Betrag zu tragen hat. Dies führt zu erhöhten Vermittlungsbemühungen und zu einer spürbaren Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Steuerbezuschusste Altersrenten
Wir möchten für geringfügig und niedrig entlohnte Beschäftigte einen Anreiz schaffen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen (siehe oben bei 2.1.1.2.: „Geringfügig und niedrig entlohnte Beschäftigung“). Wir begrüßen daher den Vorschlag Ursula von der Leyens, eine steuerbezuschusste Grundrente für langjährige Beitragszahler einzuführen, die nicht über das Grundsicherungsniveau von etwa 630 Euro pro Monat gelangen. Wir möchten das Modell folgendermaßen ausgestalten: Jeder Arbeitnehmer, der 35 Beitragsjahre zurückgelegt hat, erhält eine Grundrente in Höhe von 800 Euro pro Monat. Die Differenz zwischen angesammelter Rentenanwartschaft und Grundrentenniveau wird durch Steuern beendet. Gleichzeitig lehnen wir eine steuerfinanzierte Grundrente ab, da diese keine Anreize setzt, Schwarzarbeit zu beenden und in geregelte Beschäftigungsverhältnisse überzugehen.
Konsequenzen für die Einnahmen
In dem wir die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung strikt auf die Vermeidung von Armut im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Kondolenzfällen konzentrieren, senken wir die Ausgabenposten der Rentenversicherung erheblich und damit auch die hierzu nötigen Einnahmen. Das sorgt für den nötigen Spielraum zur Senkung der Beitragssätze und macht Geld frei für die individuelle Vorsorge.
Schicht 2: Private Altersvorsorge
Ist es Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung, Armut im Versorgungsfall zu vermeiden, so hat die private Altersvorsorge als zweite Schicht unseres Altersvorsorgemodells die Aufgabe, im Alter lebensstandarderhaltend zu wirken. Wir orientieren uns an einem Altersvorsorgeanteil von 30%, sodass zusammen mit der ersten Schicht die Altersvorsorge zu 80% durch diese beiden Schichten abgesichert ist.
Wir Jungen Liberalen Berlin möchten die private Altersvorsorge ab einem Jahreseinkommen von 21000 Euro (=1750 Euro pro Monat) verpflichtend ausgestalten. Dies soll zu große Versorgungslücken im Alter vermeiden und die Bürger zwingen, sich bereits früh ernsthaft mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Die Pflicht zur Versicherung greift ab einem Lebensalter von 27 Jahren und beschränkt sich lediglich auf die Alterseigenvorsorge, umfasst also nicht die Hinterbliebenenversorgung oder die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Dem Bürger soll es überlassen bleiben, welches Modell der Altersvorsorge er wählt, man denke an Immobilienfonds, Aktienpakete oder private Rentenversicherungen. Er kann sich durch Immobilienbau oder –kauf von der Pflicht zur Alterseigenvorsorge befreien, sofern er die Immobilie später als Wohnung verwenden will.
Dem Finanzamt obliegt es, die Einhaltung der Pflicht zur privaten Altersvorsorge durch Anforderung entsprechender Nachweise zu überprüfen. In einem angemessenen, vom Gesetzgeber konkret zu regelnden, Rahmen ist diese private Pflichtvorsorge als Vorsorgeaufwendung vollumfänglich von der Bemessungsgrundlage zur Lohn- und Einkommensteuer abzuziehen – unterliegt jedoch sodann im Auszahlungsfalle der Einkommensbesteuerung.
Das im Jahre 2002 eingeführte Modell der staatlich geförderten Riester-Rente schätzen wir Jungen Liberalen Berlin, da es in der Bevölkerung die nötige Sensibilität für das Thema der privaten Altersvorsorge geschaffen hat. Gleichzeitig glauben wir aber, dass dauerhaft staatlich subventionierte Altersvorsorgemodelle nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern auch die wirkliche Rendite eines Finanzproduktes verschleiern. Zudem wirkt die jährliche Förderung in Höhe von etwa 15 Milliarden Euro faktisch wie ein Steuerzuschuss zur Rente, der schon in der ersten Schicht zu Recht seit Jahren wegen seiner Höhe von 80 Milliarden Euro kritisiert wird. Wir Jungen Liberalen Berlin fordern daher, ab dem Jahre 2013 die Förderung von Riester-Neuverträgen einzustellen; den Altverträgen kommt Bestandsschutz zu, sodass sie weiter zu fördern sind.
Schicht 3: Betriebliche Altersvorsorge
Die dritte Schicht unseres Altersvorsorgemodells ist die betriebliche Altersvorsorge. Idealerweise soll sie einen Altersvorsorgeanteil von 20% ausmachen und somit die staatliche und private Altersvorsorge komplettieren.
Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge möchten wir die betriebliche Altersvorsorge freiwillig ausgestalten. Wir begrüßen die Flexibilisierung und Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Altersvermögensgesetz 2002, sehen aber weiteren Handlungsbedarf.
Seit dem 1. Januar 2002 hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Durchführung einer betrieblichen Altersversorge in Form der Entgeltumwandlung gegenüber seinem Arbeitgeber. Der Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge ist jedoch einvernehmlich durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bestimmen und, sofern keine Einigung zustande kommt, ist die Direktversicherung als eine von drei möglichen externen Durchführungswegen zu wählen. Wir fordern, dass ausschließlich der Arbeitnehmer bestimmen darf, welcher der drei externen Durchführungswege für seine betriebliche Altersvorsorge gewählt wird. Die individuelle Altersvorsorge darf nicht durch die Befindlichkeiten des Arbeitgebers gestört werden.
Des Weiteren sind sämtliche Einschränkungen bei der Übertragung von Versorgungsanwartschaften vom alten auf den neuen Arbeitgeber abzuschaffen. Dem Arbeitnehmer muss es zeitlich unbefristet und nicht nur 1 Jahr möglich sein, die Übertragung seiner Versorgungsanwartschaft vom alten auf den neuen Arbeitgeber zu verlangen. Außerdem darf es keine Rolle für die Übertragbarkeit der Versorgungsanwartschaften spielen, wie hoch diese sind. Es müssen auch solche Versorgungsanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragbar sein, die den Betrag der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von gegenwärtig 67.200 Euro übersteigen.
Appell
Die Zeit drängt. Und das schon seit über 30 Jahren. Es müssen so schnell wie möglich entsprechende Schritte angegangen werden. Wir Jungen Liberalen Berlin unterbreiten hiermit gang- und finanzbare Vorschläge für eine Rente mit Zukunft. Uns reicht es nicht aus, dass die Bundessozialministerin Ursula von der Leyen einen „Rentendialog“ mit gesellschaftlichen Gruppen führt. Uns reicht es nicht aus, dass die FDP seit Jahren eine Rentenreform anmahnt, und in der Bundesregierung nicht einmal ein Konzept vorlegt. Wir fordern sie auf, in der verbleibenden Koalitionszeit etwas tun, denn danach wird sie auf Jahre zum Zuschauen verdammt sein – und die jüngere Generation weiterhin zum Zahlen.