08.03.2025

Privat vor Staat – auch bei der Krankenkasse

Die Pandemie hat die Schwachstellen unseres Gesundheitssystems für die Bevölkerung 
deutlich gemacht. Ständig steigende Krankenkassenbeiträge kaschieren die marode 
Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Staatliche Umlagefinanzierung und
Planwirtschaft der Bepreisung mag gut gemeint sein; sie ist aber teuer und kostet
jeden Tag Menschen das Leben, weil sie nicht die Versorgung erhalten, die sie
brauchen. Deutschland hat im OECD Vergleich mit die höchsten Kosten für das
Gesundheitswesen bei einer immens gesteigerten Übersterblichkeit. Daher ist es
notwendig, das System der Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland neu zu
denken.
Die schrittweise Liberalisierung des Gesundheitswesens soll eine höhere Qualität der
Gesundheitsversorgung zu geringeren Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger
gewährleisten, sodass jede Person die individuelle Leistung erhält, die sie
benötigt.

Phase 1: Reform der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Um einen graduellen Übergang zu einer schrittweisen Liberalisierung zu ermöglichen,
müssen zunächst die Schwächen des Systems von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
und Privater Krankenversicherung (PKV) angegangen werden. Dafür soll das staatliche
Angebot der GKV in einen Wettbewerb mit den privaten Gesundheitsdienstleistungen treten.

Nach Schweizer Vorbild soll der Deutsche Versicherungszwang durch eine
allgemeine Pflicht zur Versicherung ersetzt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für
den Eintritt in die PKV wird abgeschafft. Es soll allen Bürgerinnen und Bürgern
künftig möglich sein, zwischen den Dienstleistern der GKV und PKV frei zu entscheiden
und beliebig zu wechseln.

Kontrahierungszwänge, die Versicherungsnehmer fest an die GKV oder PKV fesseln,
sollen untersagt und wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Um auch die Option privater
Zusatzversicherungen attraktiver zu gestalten, soll die Abschaffung gesetzlicher Preiskontrollen
für die Leistungen der Krankenversicherungen forciert werden. Dadurch werden wirtschaftliche
Fehlallokationen durch staatliche Preiskontrollen vermieden und bessere Qualität der
medizinischen Leistungen für Patientinnen und Patienten gesichert. Die Versicherungssteuer soll
abgeschafft werden und stattdessen Versicherungen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen.
Die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sollen von der Umsatzsteuer ausgenommen sein.

Ebenso müssen Leistungen, die durch die gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden,
sorgfältig geprüft werden. Das erprobte Instrument des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) ist am besten dafür geeignet, um evidenzbasiert medizinische Dienstleistungen
in den Katalog der GKVs mit aufzunehmen. Die schleichende Zentralisierung dieser
Kompetenz in das Bundesgesundheitsministerium lehnen wir ab und fordern, dass künftig
der G-BA diese Entscheidungen wieder ausschließlich trifft. Darüber hinaus muss bei
einem modernen Gesundheitssystem die Prävention im Vordergrund stehen. Die
gesetzlichen Leistungen, die der G-BA prüft, sollen in Zukunft deutlich stärker auf
Prävention ausgelegt werden, um schwere und kostenintensive Krankheitsbilder zu 
vermeiden und die Finanzierung generationengerechter und nachhaltiger zu gestalten.

In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Liberalen ebenfalls die Schaffung größerer
Transparenz für einzelne Dienstleistungen, indem die Patientinnen und Patienten der
GKV auch Kenntnis über sämtliche Kosten ihrer Behandlung erhalten sollen. Nach
Schweizer Vorbild soll für alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung eine
gedeckelte Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer eingeführt sein. Die
Selbstbeteiligung gilt für alle Leistungen unter einer angemessen niedrigen
Kostengrenze und wird durch den G-BA festgelegt.
Des Weiteren soll der Staat, für Empfänger von Transferleistungen, die
Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Phase 2: Einführung eines nachhaltigen Gesundheitssystems 

Selbst die notwendigen Reformen im staatlichen Gesundheitssystem können nicht die
strukturellen Probleme staatlicher Umlagefinanzierung lösen. Daher soll nach der
Einführung, der in Phase 1 beschriebenen Reformen, innerhalb von zehn Jahren der
Übergang in ein nachhaltiges System der Gesundheitsversorgung geschaffen werden.
Dabei sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen als Körperschaften öffentlichen
Rechtes in private Trägerschaft überführt werden. Innerhalb der zehnjährigen
Übergangsfrist sollen alle übrigen Mechanismen der staatlichen Preiskontrolle im
Gesundheitssystem entfallen. Das gilt auch und insbesondere für die Preiskontrolle
von Medikamenten. Insbesondere in der Anfangszeit soll das Bundeskartellamt illegale
Preisabsprachen kontrollieren und verhindern. Die Pflicht zur Versicherung gilt
weiterhin für alle deutschen Staatsbürger. Anbieter von Kranken- und
Pflegeversicherungen dürfen keine Person aufgrund von Vorerkrankungen von ihren
Versicherungsleistungen ausschließen.  

Um Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, soll nach Schweizer Vorbild
ein gemeinsamer Fonds der Krankenkassen eingerichtet werden, aus dem
Ausgleichszahlungen an die Träger finanziert werden, die Menschen mit
schwerwiegenden  Vorerkrankungen aufnehmen.

Die Versicherungsbeiträge sollen nicht länger einkommensabhängig erhoben werden,
sondern sich am Gesundheitszustand und dem Erkrankungsrisiko des Individuums
orientieren. Für soziale Härtefälle soll ein entsprechender Ausgleichsfonds nach dem
Vorbild Singapurs eingerichtet werden. Die Versicherungsanbieter können hierbei
gesundes Verhalten finanziell belohnen. Durch den finanziellen Anreiz ungesundes
Verhalten zu unterlassen, wird die Gesundheit der einzelnen Individuen deutlich
verbessert und gesunde Menschen müssen nicht für ungesundes Verhalten anderer
Mitversicherter aufkommen.

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