Novellierung des § 216 StGB

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter engen Voraussetzungen aus.

Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) soll dabei nur dann erlaubt sein, wenn der sich dazu nicht in der Lage befindende Mensch den Wunsch zum Tod in der aktuellen Situation, also unmittelbar vor der Durchführung der Sterbehilfe, an drei aufeinanderfolgenden tagen ohne Einwirkung von Dritten geäußert hat.

Eine nonverbale, konkludente Äußerung ist dabei einer sprachlichen gleichgestellt.

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