Namensfreiheit im deutschen Recht

In das deutsche Recht ist der Grundsatz der Namensfreiheit zu verankern. Namen sind der höchste Ausdruck von persönlicher Individualität, sodass der Staat dort nicht unnötig regulierend eingreifen sollte.

Vor- und Nachname(n) können demnach mittels einer einseitigen Willenserklärung durch den Namensträger beliebig geändert werden. Damit diese Namensänderung Rechtswirksamkeit erlangt, ist diese Erklärung vor dem Standesbeamten abzugeben. Die Gebühren hierfür müssen in einem angemessenen Rahmen liegen (tatsächliche Kosten z.B. für die Ausstellung einer entsprechenden Urkunde und neuer Ausweise/Pässe).

Das bürokratische und für die Bürger oftmals auch entwürdigende Verfahren der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem NamÄndG wird dadurch obsolet und ist abzuschaffen.

Für die Eintragung eines Künstlernamens ist die in § 9 Abs. 3 PAuswG geforderte Nachweispflicht ersatzlos zu streichen.

Weitere Beschlüsse

31.01.2026

An der Seite der Freiheit: Konsequente Unterstützung der Protestbewegung gegen das Mullah-Regime

Die anhaltenden Proteste im Iran sind Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Umbruchs. Sie durchziehen alle sozialen Schichten, Altersgruppen und Regionen des...
31.01.2026

Mercosur: Grüne, Linke und AfD oder auch “Sektempfang in Peking, Moskau und Mar-a-Lago”

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen stehen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vor der dringlichen Aufgabe, ihre wirtschaftliche...
31.01.2026

Staatsversagen beenden – Schutz deutscher Staatsbürger hat Vorrang vor Diplomatie

Die Jungen Liberalen stellen fest: Die oberste Aufgabe eines Staates ist der Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Fall der...