Liberale Migrations- und Integrationspolitik

Die Bundesrepublik ist ein Einwanderungsland und Zuwanderung durch Menschen, die ihr Glück in Deutschland suchen, eine historische Erfolgsgeschichte. Wir setzen uns für eine Gesellschaft der Toleranz ein, in der der eigene Lebensweg nicht von der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität eines Individuums abhängt. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Grundlage und Grenze für das freiheitliche Zusammenleben in Deutschland und Berlin für uns das Grundgesetz ist. Eine darüber hinausgehende Leitkultur ist für uns kein Maßstab.

Für eine freiheitliche, offene und vielfältige Gesellschaft ist eine gelungene Integration von Zuwanderern zentral. Integration bedeutet für uns dabei nicht Assimilation, sondern Lebenschancen und Perspektiven zu schaffen.

Qualifizierte Zuwanderung als Chancenmotor

Die Bundesrepublik steht vor großen Herausforderungen: die demographische Entwicklung, ein stetig steigender Innovationsdruck im internationalen Wettbewerb und der grassierende Fachkräftemangel. Indem wir unser Zuwanderungssystem im Sinne qualifizierter Einwanderung weiterentwickeln, schaffen wir einen echten Chancenmotor für unser Land. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • ein modernes Einwanderungsgesetz, das Einwanderung in den Arbeitsmarkt einfach und verständlich durch ein Punktesystem regelt. Dazu gehört für uns ein Spurwechsel, der echte Bleibeperspektiven bietet.
  • die Möglichkeit multipler Staatsangehörigkeiten beizubehalten. Zu einer vielfältigen Gesellschaft gehören auch vielfältige Identitäten.
  • leicht verständliche Informationsangebote über die verschiedenen Beratungsstellen, den Spracherwerb und das Leben in Deutschland bereitzustellen. Damit können sich neu angekommene Zuwanderer schnellstmöglich in der Bundesrepublik und mit dem Rechtsrahmen ihrer Zuwanderung zurechtfinden.
  • Englisch flächendeckend als zweite Verwaltungssprache einzuführen. Für digitale Verwaltungsleistungen und Angebote vom Land Berlin müssen darüber hinaus weitere international häufig genutzte, sowie alle europäischen Sprachen zur Verfügung stehen.
  • die Vorrangprüfung gänzlich abzuschaffen und somit auch die aktuell vorgesehene Möglichkeit ihrer kurzfristigen Wiedereinführung aufzuheben.
  • ausländische Bildungsabschlüsse zukünftig schnell, begründet und transparent anzuerkennen. In Fällen, bei denen keine vollständige Anerkennung gelingt, soll eine Nachqualifikation an Berliner Universitäten, Hochschulen, Berufsschulen und ähnlichen Einrichtungen möglich sein. Ein erneutes Prüfverfahren bei abgelehnten Anträgen zur Gleichwertigkeitsfeststellung von ausländischen Bildungsabschlüssen wollen wir explizit ermöglichen.
  • die Einwanderung von Fachkräften in den europäischen Arbeitsmarkt durch transparente, europäische Verfahren zu vereinfachen. Dazu wollen wir die Blue Card als Kerninstrument nachfrageorientierter Fachkräftezuwanderung weiterentwickeln und in diesem Zuge dezidiert für nicht-akademische Fachkräfte öffnen. Dabei wollen wir auch die Gehaltsgrenzen für die Erlangung einer Blue Card deutlich reduzieren – sie sollen so berechnet werden, dass eine Person durchschnittlich Nettobeitragszahler ist.
  • zügige Einbürgerungsverfahren und zelebrierte Integration in Form von Einbürgerungsfeiern. Das Bekenntnis zum Grundgesetz und zur deutschen Gesellschaft sollte feierlich zelebriert werden.
  • Ausländerbehörden und Visa-Stellen der Botschaften endlich als internationales Aushängeschild des Standorts Deutschland zu verstehen und im Sinne Service-orientierter Zentren weiterzuentwickeln. Dabei sind die Prozesse weitmöglich papierlos online-basiert als One-Stop-Shop auszugestalten.
  • ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene auch für Nicht-EU-Bürger einzuführen. Das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene soll an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft bleiben.

Zuwanderung aus humanitären Gründen

Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl und an der Seite politisch Verfolgter. Gleiches gilt für humanitäre Zuwanderung in die Bundesrepublik. In diesem Sinne sind die Verpflichtungen Deutschlands für uns nicht verhandelbar. Wir setzen uns daher dafür ein:

  • Geflüchtete unabhängig von dem Grund ihrer Flucht würdevoll zu behandeln. Menschenunwürdige Zustände von Flüchtlingslagern wie in Moria verurteilen wir.
  • dass sich die Bundesrepublik auf EU-Ebene für eine Fortentwicklung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik und eine verbindliche Verteilung der Schutzsuchenden unter den Mitgliedstaaten einsetzen möge. Dabei setzen wir auf eine Koalition der Willigen, an der sich Deutschland beteiligen soll. Mitgliedstaaten, die daran nicht teilnehmen wollen, sollen Kürzungen ihrer Zuwendungen aus dem EU-Haushalt erfahren, die im Gegenzug zur Finanzierung der Kosten der Aufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden.
  • dass Asylanträge in Zukunft in deutschen und europäischen Auslandsvertretungen gestellt werden können. Dazu sollten im europäischen Recht eindeutige Regelungen verankert werden.
  • die besondere Situation von Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt Viele Herkunftsländer zahlreicher Geflüchteter sind von unfreien und diskriminierende Geschlechterrollen geprägt, die eine Beschäftigung von Frauen nicht wertschätzen oder sogar verhindern. Für Betroffene müssen deshalb besondere Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote bei der Integration in den Arbeitsmarkt eröffnet werden.
  • eine klare Trennung der Kompetenzen von Bund und Ländern einzuführen. Letztere sollen zukünftig für Fragen der Integration verantwortlich sein und der Bund federführend bei Regelungen betreffend den Schutzstatus und Aufenthalt Schutzsuchender agieren. Für eine verbesserte Integration von Flüchtlingen fordern wir möglichst eine dezentrale Unterbringung in
    Die Länder und Kommunen sind darum in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für ausreichend Wohnraum zu schaffen.
  • bestehende Informationsangebote wie die “Ankommen-App” oder den “Refugee-Guide” zu fördern. Der Zugang zu Online-Informationen ist durch eine flächendeckende WLAN-Angebot in Erstaufnahmeeinrichtungen sicherzustellen.
  • die Finanzierung von Rechtsberatungsangeboten für Geflüchtete zu verstetigen und auszubauen.

Integration durch Bildung

Eine offene Gesellschaft kann nur wirklich offen sein, wenn jeder an ihr teilhaben kann. Dafür braucht es gerechte und beste Bildungschancen. Das beinhaltet sowohl das Erlernen der deutschen Sprache und dem durch das Grundgesetz gegebenen Rahmen unserer Gesellschaft als auch potenzielle Weiterbildung, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Deshalb fordern wir:

  • Schulen mit besonderem sozialen und pädagogischen Förderschwerpunkt sollen von zusätzlichen finanziellen Mitteln profitieren können.
  • frühkindliche Sprachförderung auszubauen. Wir erneuern unsere Forderungen nach der zusätzlichen Vergütung von sprachpädagogischen Zusatzausbildungen von pädagogischem Fachpersonal in KiTas. Sprachförderung in der Kita soll zudem bereits ab dem ersten sprachlich förderwürdigen Kind durch die Finanzierung einer Sprachförderfachkraft bezuschusst werden
  • Anzuerkennen, dass die Schulpflicht die Entfaltungsfreiheit aller Kinder sichert. Ausnahmen von der Schulpflicht für den Schwimm- und Sexualkundeunterricht aufgrund religiöser oder kultureller Gründe lehnen wir grundsätzlich ab. Ärztlich entschuldigte Fehlzeiten sind in diesen Fächern soweit möglich nachzuholen.
  • an der verpflichtenden Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen für Verfolgte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder Art. 16a GG und Menschen, bei denen der subsidiäre oder humanitäre Schutz greift oder für die ein Abschiebungsverbot gilt, festzuhalten.
  • anzuerkennen, dass in Schuleinrichtungen das Erlernen der deutschen Sprache eine besondere Bedeutung haben muss. Das derzeitige Ungleichgewicht an Schülern mit besonderem Sprachförderbedarf im Schulsystem benachteiligt genannte Schüler in ihrer Entwicklung umso mehr. Bereits vor der Einschulung soll eine flächendeckende Sprachkenntnisfeststellung statt-
    finden, um Schülerinnen und Schülern mit besonderem Sprachförderbedarf gezielte Förder- und Schulbesuchsangebote zu machen. Damit soll auf eine gleichmäßige Verteilung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Sprachförderbedarf auf die Berliner Schulen hingewirkt werden.
  • im Anschluss an einen Universitätsabschluss oder eine berufliche Ausbildung Betroffenen ein Bleiberecht für 1,5 Jahren für die Auffindung eines der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes zu ermöglichen.

Eine offene Gesellschaft

Unsere offene Gesellschaft lebt von einer Kultur der Inklusion und Offenheit für Menschen, die ihr beitreten möchten. In Berlin, das von bunter Vielfalt geprägt ist, ist die Erhaltung von Toleranz und freier Selbstbestimmung im privaten wie im öffentlichen Raum von besonderer Bedeutung. Deshalb fordern wir:

  • eine praktische und lebendige Vermittlung des Grundgesetzes in Integrationskursen und im Politikunterricht. Bezüglich der Integrationskurzse soll sich das Land Berlin nach Möglichkeit mit anderen Bundesländern zusammentun und ein gemeinsames Konzept inklusive Materialen erarbeiten.
  • erbrachte Integrationsleistungen, wie beispielsweise der erfolgreiche Abschluss von Sprachkursen, durch Vorteile im Rahmen des Spurwechsels oder anderweitiger Förderungen wie die Erteilung von Arbeitserlaubnissen oder der Umzug in eine eigene Unterkunft zu belohnen.
  • die vermehrte Etablierung von Paten- und Mentorenprogrammen. Gut integrierte Geflüchtete und Ehrenamtliche sollen das Zusammenleben praxisnah erläutern.
  • „Wir-Gefühl“-stärkende Projekte nach Vorbild von „#IchDuWirNRW“ oder „GermanDream“ auszubauen.
  • der freien und unabhängigen innerislamischen Debatte in Deutschland Raum zu geben und diese zukünftig auch zu fördern. Dies kann beispielsweise durch eine vielfältigere Besetzung der Islamkonferenz gelingen, die unabhängiger vonausländischen Interessen ist und unterschiedlichen Glaubensströmungen Rechnung trägt. Zudem wollen wir die verbandsunabhängige Ausbildung islamischer Prediger in Deutschland weiter vorantreiben.

Rechtsdurchsetzung und Grenzen der Toleranz

Auch eine offene Gesellschaft ist regelmäßig mit Feinden konfrontiert. Sie muss Angriffen auf sich entschieden entgegentreten. Rassismus, Antisemitismus, Rechts- und Linksextremismus und Anfeindungen gegen die LGBTQIA+-Community sowie andere Formen der Hasskriminalität finden in ihr keinen Platz. Deshalb fordern wir:

  • eine starke und flächendeckende Präventionsarbeit in Bezug auf organisierte Kriminalität, insbesondere sog. Clan-Kriminalität, und Radikalisierung. Die Fehler der 80er Jahre wollen wir nicht wiederholen und sehen es deshalb als zentral an, Zuwanderern durch aktive Integration, Bildungsangebote und eine Arbeitserlaubnis klare Perspektiven anzubieten. Schwerpunkt
    der Präventionsarbeit sind Bildungseinrichtungen. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen der KMK und den Bundesbeauftragten stärken und über multiprofessionelle Teams Sozialarbeiter in Bildungseinrichtungen einbinden. Darüber hinaus wollen wir die Finanzierung erfolgreicher Ausstiegs- und Deradikaliserungsangebote ausbauen und verstetigen. Außerdem
    muss verstärkt das Internet als sozialer Raum unter die Lupe genommen werden. Radikalisierung und Diskriminierung jeglicher Art dürfen auch im Netz nicht unerkannt bleiben.
  • die Nutzung des vollen Rechtsrahmens zur Bekämpfung krimineller Strukturen. Das Aufenthaltsgesetz bietet bereits heute ausreichend Möglichkeiten, um Gefährder und Straftäter abzuschieben. Zur konsequenten Anwendung und Durchsetzung gelten Rechts bedarf es neben technischer vor allem qualitativer wie quantitativer personeller Aufwertung.
    Außerdem wollen wir eine Sonderarbeitsgruppe beim Bundeskriminalamt einrichten, die u. a. die Zusammenarbeit aller Polizeibehörden des Bundes und der Länder koordiniert und ein bundesweites Lagebild zu Clankriminalität erstellen soll. Auch weitere Maßnahmen wie die Einführung eines Systems zur automatisierten Abfrage von Halterdaten des Kraftfahrtbundesamtes zur Verwendung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die personelle Aufstockung der Abteilung 4 des Landeskriminalamtes Berlin, das u. a. für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie Banden- und qualifizierte Eigentumsdelikte zuständig ist, halten wir für sinnvoll.
  • schnellstmöglich dem Mangel an Abschiebehaftplätzen entgegenzuwirken.
  • eine Duldung aus gesundheitlichen Gründen zukünftig ausschließlich auf Grundlage amtsärztlicher Atteste durchzuführen.
  • bei Staaten, die sich weigern, ihren Staatsbürgern über ihre Botschaften in Deutschland Passdokumente auszustellen oder ihre aus Deutschland abzuschiebenden Staatsbürger wieder bei sich aufzunehmen, müssen Restriktionen bei der Visa-Vergabe und Kürzungen von Entwicklungshilfegeldern optionale Mittel sein.
  • dass sich die Bundesrepublik für einen wirkungsvollen Ausbau der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex starkmachen möge, um die Zielvorgabe von 10.000 Grenzschutzkräften zu erreichen.
    Die unter Beteiligung von Frontex erfolgten „Pushbacks“, also illegale Zurückdrängen von Migranteninnen und Migranten, sind sehr ernst zu nehmen. Wir setzten uns für schärfere Mechanismen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ein. So stärken wir den europäischen Grenzschutz, verbessern die Seenotrettung und tragen sorge für die Einhaltung der Menschenrechte an den Außengrenzen der EU. Klar ist, dass Meschen vor dem Ertrinken im Mittelmeer zu retten, oberste Priorität haben muss. Frontex soll daher auch die Funktion einer europäischen Küstenwache übernehmen und dafür mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.
    Die Kooperation mit den Küstenwachen von Transitländern am Mittelmeer wie Libyen oder Tunesien ist weiter auszubauen. In diesem Rahmen muss auch sichergestellt werden, dass diese Küstenwachen sich an geltendes Recht und Vereinbarungen halten.Es darf nicht sein, dass NGOs etwas übernehmen müssen, was eigentlich selbstverständlich staatliche Aufgabe sein sollte.
  • ein geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einzuführen. Zukünftig soll die Bundesregierung im Rahmen der turnusmäßigen Berichterstattung an den Deutschen Bundestag stets prüfen, bei welchen Staaten die Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren sowie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unter fünf Prozent liegt. Regelmäßig
    soll die Bundesregierung soweit möglich dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einstufung der betroffenen Staaten vorlegen.