Kinderwunsch unabhängig vom Alter

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, eine Ersetzung von §27a Abs. 3 SGB V durch: „Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt wurden.

Weitere Beschlüsse

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