Kindergeld besser an die Bologna-Reform anpassen

Die JuLis Berlin fordern die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Familie (BMFSFJ) auf, den Anspruch auf Kindergeld endlich dem Bachelor- und Mastersystem anzupassen und damit schnell mehr Gerechtigkeit zwischen den Hochschulabschlüssen herzustellen. Der Anspruch auf Kindergeld im Studium muss einheitlich geregelt werden. Solange das Kind die Altersstufe von 25 Jahren noch nicht überschritten hat und das Studium im Master fortsetzen will, hat es Anspruch auf Kindergeld.Dabei sollte eine (einjährige) Übergangsfrist zwischen Beendigung des Bachelorstudiums und dem Beginn des Masterstudiums das Risiko einer eventuellen Wartezeit auf einen Studienplatz berücksichtigen.