Gewalt ein Ende setzen – Hilfsangebote verbessern!

Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein alltägliches Phänomen. Jede vierte Frau in Deutschland war laut einer Studie des Zentrums für Frauen und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, schon einmal Opfer von Gewalt. Ebenfalls zeigt diese Studie auf, dass 82 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt Frauen sind. Zu häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt bei männlichen Opfern liegen dagegen kaum Studien vor.

Die Jungen Liberalen Berlin begrüßen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW im Jahr 2018 hierzu eine Pilotstudie initiiert hat und fordern auch für Berlin eine umfassende Erfassung häuslicher Gewalt im Hell- und Dunkelfeld unabhängig von Geschlecht des Täters oder des Opfers, in heterosexuellen wie homosexuellen Beziehungskonstellationen. Rollenklischees sind für das gesellschaftliche Klima hinderlich. Weibliche Opfer sehen sich immer noch mit überkommenen Vorstellungen von Unterordnung in Beziehungen konfrontiert. Trotz der gesellschaftlichen Fortschritte, die in dieser Hinsicht gemacht wurden, sehen sich männliche Opfer weiterhin mit Rollenbildern des „starken Mannes“ konfrontiert; das Eingeständnis, Gewalt von einer Frau erfahren zu haben, wird als
Schwäche ausgelegt oder Gewalterlebnisse bagatellisiert.

Hier bedarf es verstärkter gesellschaftlicher Sensibilisierung. Trotz diverser Hilfsangebote bleiben diese Taten oft unbemerkt, werden ignoriert oder einfach hingenommen. Dies mag zum einem der Tabuisierung dieses Themas liegen, zum anderen sind viele Hilfsangebote in großen Teilen der Gesellschaft weitgehend unbekannt, sodass es für viele Betroffene erscheint, als würden sie mit diesem Thema allein gelassen werden und es gäbe keinen Ausweg. Zudem kommt, dass viele Opfer aus Scham oder Angst auch mit engen Bekannten nicht über das Erlebte sprechen wollen.

Um Frauen, welche Opfer von Gewalttaten geworden sind, rund um die Uhr ein erreichbares Hilfeangebot zu schaffen, hat Deutschland seit März 2013 ein gebührenfreies Hilfstelefon eingerichtet. Durch dieses erhalten Betroffene durch qualifizierte Beraterinnen anonym kompetente Erstberatung und Unterstützung. Außerdem kann auf weitere Betreuung sowie auf Unterstützungseinrichtungen hingewiesen werden.

Allerdings ist auch dieses Hilfsangebot, trotz zahlreicher Kampagnen und Aktionen weitgehend unbekannt. Um dies zu ändern und allen Betroffenen den Zugang zu diesem Hilfsangebot zu ermöglichen, fordern die Jungen Liberalen Berlin innerhalb Berlins dauerhafte Hinweise auf dieses sogenannte Hilfetelefon inklusiv Verbreitung der Telefonnummer. Entsprechende Sticker sollen in allen öffentlichen Toiletten angebracht werden, da so die Verbreitung dieser Information in allen gesellschaftlichen Schichten am leichtesten und kostengünstigsten erreicht werden kann. Auch für private Unternehmer sollen Sticker kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf freiwilliger Basis in ihren Räumlichkeiten angebracht werden können. Auch in öffentlichen Gebäuden soll verstärkt hierauf hingewiesen werden.

Aber auch Männer, welche Opfer von Gewalttaten werden, müssen ein entsprechendes Hilfsangebot erhalten. Besonders bei häuslicher oder sexueller Gewalt gegen Männer ist ein noch größeres Tabuisieren, Verharmlosen oder Ignorieren dieses Themas in der Gesellschaft zu beobachten als bei Gewalt gegen Frauen. Hier fehlt es oft an Empathie und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Häusliche Gewalt kennt aber kein Geschlecht, sondern kann in jeder häuslichen Beziehung auftreten. Ebenfalls abseits öffentlicher Wahrnehmung liegt Gewalt in homosexuellen Beziehungen. Auch hier bedarf es besonderer Sensibilisierung. Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin die Erweiterung aller staatlichen Hilfsangebote, inklusive des Hilfetelefons, auch für Männer, sowie eine grundsätzlich geschlechtsneutrale Namensgebung dieser. Auch muss es ausreichend Kapazitäten für Männerhäuser geben.

In gewaltgeprägten Beziehungskonstellationen in häuslicher Umgebung kommt es regelmäßig vor, dass Straftaten angezeigt werden, die Anzeige dann aber auf äußerlichen Druck oder nach einer (vermeintlichen) Versöhnung wieder zurückgenommen wird. Aktuell sieht § 77d Abs. 1 Satz 3 StGB vor, dass ein zurückgenommener Strafantrag nicht wieder gestellt werden kann. Eine Strafverfolgung ist für Körperverletzungen nach § 223 StGB dann nur noch unter der Bedingung möglich, dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB. Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Klarstellung, dass bei Fällen häuslicher Gewalt ein solches öffentliches Interesse in der Regel besteht.