Für ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem

Die Voraussetzung eines gut funktionierenden Staates ist ein effizientes Steuersystem. Unser Staat muss in der Lage sein, den ihm übertragenen Aufgaben nachzukommen. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Selbstbestimmung jedes Bürgers zu achten. Es gilt, Staatsbürgern den höchstmöglichen Anteil ihres Vermögens zu lassen und sie nur gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Dabei verfolgen wir den Grundsatz, dass die Mehrheit des erarbeiteten Einkommens den Bürgern selbst zusteht, und bekennen uns zur Begrenzung der Abgabenquote bestehend aus Sozialabgaben und Einkommensteuer auf 50 Prozent!

Die Einkommensteuer leistungsgerecht gestalten

Die Einkommensteuer hat unmittelbare Auswirkung auf das Leben aller Bürger. Ihre Tarife entscheiden über die Arbeitsbereitschaft der Arbeitnehmer und über den Grad monetärer Umverteilung innerhalb unserer Gesellschaft. Wir wollen die Einkommensbesteuerung leistungsgerechter und dynamischer gestalten, damit Mehrverdienst mehr Wert hat.

Daher fordern wir:

  • die Abflachung des Einkommensteuertarifs in dem Maße, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem Jahreseinkommen von 90.000 EUR gezahlt wird. Hierdurch soll insbesondere der Mittelstandsbauch abgeschmolzen werden.
  • die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte an die reale Lohn- und Preisentwicklung. Hierdurch soll die Einkommensteuer auf Rollen gestellt werden, damit der Steuertarif auf gegebene Veränderungen der Löhne Durchschnittslohns und des Existenzminimums abgestimmt werden kann und versteckte Steuererhöhungen durch kalte Progression vermieden werden. Sollten die tatsächlichen Lohn- und Preisentwicklungen im Nachhinein zuungunsten der Steuerpflichtigen von den Prognosen, die der Anpassung zugrunde lagen, abweichen, sollte eine nachträgliche Anpassung zugunsten bzw. Auszahlung an die Bürger erfolgen.
  • die Ergänzung des Ehegattensplittings mit einem Familiensplitting für
    Dieses wollen wir ergänzen durch eine Mindestunterstützung für Haushalte unter dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Diese Grenze soll ebenfalls periodisch angepasst werden.
  • den Solidaritätszuschlag unverzüglich komplett abzuschaffen.
  • §20 Absatz 6 Satz 5 und 6 Einkommensteuergesetz aufzuheben.

Kapitalertragsteuer

Wertpapiere sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge vieler Bürger in unserem Land. Gerade die junge Generation setzt auf diese Produkte. Wir möchten sicherstellen, dass das Investieren für Menschen in allen Alters- und Einkommensgruppen attraktiver wird. Wir wollen es erleichtern, die eigene Altersvorsorge privat abzusichern.  Daher fordern wir:

  • kurzfristig den Sparer-Pauschbetrag auf 2.000 EUR zu erhöhen.
  • eine Spekulationsfrist von 2 Jahren für die Veräußerung von Unternehmensanteilen
    und Anteilen von Investmentfonds einzuführen. Diese Steuerbefreiung soll auch für Renditenzahlungen aus Finanzprodukten gelten.
  • im Rahmen der Digitalisierung der Finanzämter regelmäßig auf Basis vorliegender
    Steuerdaten die Steuerpflichtigen automatisiert über die Möglichkeit einer Günstigerprüfung zu informieren.
  • langfristig die restriktive Abgeltungssteuer durch das Wegfallen der
    Unterscheidung von Einkunftsarten abzulösen und durch das Halbeinkünfteverfahren
    zu ersetzen. Privatpersonen der persönliche Einkommenssteuersatz erhoben wird.

Modernisierung der Unternehmensbesteuerung

Die letzte große Reform der Unternehmensbesteuerung in der Bundesrepublik liegt mehr als zehn Jahre zurück. Währenddessen verschärft sich der internationale Steuerwettbewerb zunehmend. Somit ergeben sich erhebliche Standortnachteile für die Bundesrepublik. Um das zu ändern, fordern wir:

  • die Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Dabei teilen wir den Vorschlag FDP-Bundestagsfraktion zur Senkung von derzeit 15 auf höchstens 12,5 Prozent.
  • die Gemeindefinanzierung neu zu gestalten.
    Wir wollen die Gewerbe- und Grundsteuer abschaffen und durch einen kommunalen Zuschlag mit gedeckelten Hebesatzrecht auf die Körperschafts- und Einkommensteuer ersetzen sowie den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer erhöhen. Da Einnahmenstabilität ein zentrales Kriterium für das kommunale Finanzsystem und damit auch ein wichtiger Baustein für die Umsetzungsfähigkeit eines Zuschlagsmodells ist, sollte die Volatilität der kommunalen Einnahmen durch den Wegfall der objektivierenden Elemente der Gewerbesteuer durch einen Stabilisierungsmechanismus gestützt auf die Finanzverantwortung der Länder und des Bundes eingedämmt werden, durch den planbare Mindesteinnahmen für die Kommunen gewährleistet werden.
    Der Stabilitätsmechanismus sorgt dafür, dass jegliche Unterschreitung eines festgelegten Durchschnittwerts der vorangegangenen Jahre in einem gewissen Umfang aufgestockt wird.
    Hierzu könnte z.B. ein Betrachtungszeitraum der vorangegangenen 5 Jahre zugrunde gelegt werden. Innerhalb dieses Betrachtungszeitraums wird für jede Kommune ein durchschnittliches Aufkommen aus dem Kommunalzuschlag ermittelt. Weicht das jeweils generierte Aufkommen des betreffenden Jahres um einen gewissen Prozentsatz von z.B. 20% von der Standardabweichung ab, so sorgen Bund und Länder je zur Hälfte für einen  Entweder durch Aufstockung auf den Fünfjahresdurchschnitt oder auf einen festgelegten Prozentsatz von diesem (z.B. 80%), mindestens jedoch auf die Standardabweichung.
  • den Zinssatz für Nachzahlungszinsen endlich realitätsgerecht nach unten zu
  • die Regelungen zur Verlustverrechnung neu zu strukturieren. Dazu wollen wir die Mindestbesteuerung nach §§ 10d Abs. 2 EStG; 10a GewStG abschaffen. In einem ersten Schritt sollte der Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung auf Altverluste beschränkt werden. Anschließend ist eine ratierliche Abschmelzung der Mindestbesteuerung bei Altverlusten über mehrere Jahre vorzunehmen.
  • das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung weiterzuentwickeln und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG attraktiver zu gestalten. Wir wollen den Adressatenkreis auf GbRs und Einzelunternehmen ausweiten, die Nachversteuerung thesaurierter Gewinne beim Wechsel zum Optionsmodell verhindern, die Einbringung des Sonderbetriebsvermögens der Gesellschafter sollte keine Voraussetzung für die Buchwertneutralität der Option sein.
    Vielmehr sollte die gleichzeitige Anwendung der beiden Buchwertprivilegien nach § 6 Abs. 5 EStG (Auslagerung von funktional wesentlichem Betriebsvermögen/Sonderbetriebsvermögen) und § 20 UmwStG entsprechend der ständigen BFH-Rechtsprechung auch hier eröffnet werden. Zudem sollte die Eintragung eines Gewinnabführungsvertrages mit einer Personengesellschaft in das Handelsregister als formale Voraussetzung für die Organgesellschaftsfähigkeit der optierenden Gesellschaft ermöglicht werden. Außerdem sollen künftig Ergänzungsbilanzen von Mitunternehmen in individuellen Rücklagenkonten fortgeführt werden können. Da die Option aufgrund bestehender Hürden in der Praxis hauptsächlich für neu errichtete Personengesellschaften in Betracht kommt, sollte eine Option bereits ab der steuerlichen Errichtung ermöglicht werden und die Antragstellung auch mit Rückwirkung bis zum Ende des Gründungsjahres möglich sein.

Update für die Umsatzbesteuerung

Die Steuern vom Umsatz leisten einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben in der Bundesrepublik. Dabei zeichnet sich unser Umsatzsteuersystem durch vielzählige Ungereimtheiten vor allem hinsichtlich der Steuersatzdifferenzierung und der Anwendung von Steuerbefreiungen aus. Zur Reduzierung administrativer Kosten, Senkung ökonomischer Verzerrungen und zur Steigerung der Transparenz der Umsatzbesteuerung fordern wir:

  • die Ermäßigungstatbestände weitmöglichst aufzuheben.
  • die hieraus resultierenden Steuereinnahmen für eine verteilungsneutrale Senkung der Grenzsätze der Einkommensteuer zu verwenden. Gleichzeitig müssen die Leistungen der Sozialversicherungen so angepasst werden, dass Empfänger von Transfereinkommen hinreichend kompensiert werden. Der hieraus resultierende finanzielle Mehraufwand ist entsprechend mit dem Steuermehraufkommen zu verrechnen.
  • wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, die Beseitigung unechter Steuerbefreiungen umzusetzen und wo das nicht möglich sein sollte, die Transformation unechter Steuerbefreiungen zu echten Befreiungen mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu vollziehen.
  • den Grundsatz der Ist-Besteuerung konsequent durchzusetzen.

Spezielle Verbrauch- und Verkehrsteuern auf den Prüfstand stellen

Die Besteuerung einzelner Produkte ist oft willkürlichen Ursprungs oder Folge einer erziehenden Maßnahme. In anderen Fällen ist der Grund der Erhebung längst obsolet. Für uns ist klar, dass diese Herangehensweise kein Bestandteil eines effizienten Steuersystems sein kann. Daher fordern wir:

  •  die Streichung der Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Alkohol-, Tabak- und Alkopopsteuer.
  • die Abschaffung der kommunalen Bagatellsteuern in Berlin.
  • kurzfristig die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent abzusenken.
    Außerdem soll ein Steuerfreibetrag von 500.000 EUR für natürliche Personen bei dem Erwerb von Wohneigentum pro erwerbende Person eingeführt werden. Dabei soll die Grunderwerbsteuer lediglich auf Grundlage des Grundstück- oder Immobilienpreises berechnet werden. Hierdurch möchten wir den Erwerb von Wohneigentum fördern, damit Deutschland endlich eine Nation von Eigentümern wird.
  • langfristig die Grunderwerbsteuer abzuschaffen.
  • die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer. Für die
    Übertragung der Ertragshoheit der Feuerschutzsteuer an den Bund soll den Ländern ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Dieser soll zweckgebunden dem Brandschutz zugutekommen. Die reformierte Versicherungsteuer soll anteilig von dem Versicherer getragen werden.

Substanzsteuern die Substanz entziehen

Wir setzen uns für ein effizientes Steuersystem ein. Substanzsteuern können in diese Zusammenhang keinen konstruktiven Beitrag leisten. Daher fordern wir:

  • der derzeit ausgesetzten Vermögensteuer die gesetzliche Grundlage zu entziehen und das Vermögensteuergesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Darüber hinaus verurteilen wir jede wie auch immer geartete Bemühung, die Vermögensteuer zu reaktivieren.
  • § 106 Abs. 2 Nr. 1 GG ersatzlos zu streichen und damit die Tilgung der Vermögensteuer aus dem Katalog der verfassungsrechtlich zugelassenen Steuern zu
  • die Grundsteuer abzuschaffen.
  • die besondere Rolle der Erbschafts- und Schenkungsteuer anzuerkennen. Um gleichzeitig dem Prinzip des Eigentumsschutzes auf der einen und dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit auf der anderen Seite Rechnung zu tragen, streben wir eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer an. Dabei ist ein hoher Freibetrag vorzusehen, der insbesondere das Vererben der meisten Immobilien erlaubt.
    Gleichzeitig muss eine breite Bemessungsgrundlage mit einem niedrigen bis mittleren Steuersatz angestrebt werden, der die Flucht in Stiftungsmodelle u. Ä. und somit die Ungleichbehandlung von Erblassern vermeidet. Zugleich muss die Möglichkeit der Stundung der anfallenden Steuer geboten werden, um Liquiditätsrisiken seitens des Erbnehmers einzudämmen.

Effektiver Klimaschutz auch im Steuersystem

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Klimawandel. Wir bekennen uns ausdrücklich zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen. Zur Erreichung dieses Ziels setzen wir auf die Einführung eines verbindlichen CO2-Deckels für alle Sektoren. Den bereits bestehenden EU- Zertifikatehandel wollen wir daher im Rahmen eines internationalen Klimaclubs ausweiten und um einen effektiven Grenzausgleichsmechanismus ergänzen. Gleichzeitig wollen wir den Dschungel aus Umweltabgaben und -steuern endlich lichten. Daher
fordern wir:

  • die Stromsteuer (StromSt) schnellstmöglich auf das europäische Mindestmaß zu senken. Zeitgleich sollte auf europäischer Ebener eine gänzliche Abschaffung der StromSt angestrebt werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die nunmehr angekündigte Aufhebung der EEG-Umlage.
  • die Kraftfahrzeug- und Luftverkehrsteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • die Energiesteuer kurzfristig auf die EU-Mindestsätze abzusenken. Langfristig
    soll sie ganz entfallen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer gilt als Beweis für die mangelnde weltanschauliche Neutralität des Staates. Ihre Abschaffung dient der weiteren Trennung von Kirche und Staat. Andersherum gehört die Erhebung von Beiträgen durch Bekenntnisgemeinschaften nach unserer Auffassung zum Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • die Kirchensteuer aufzuheben. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen sich künftig über in eigener Verantwortung festgelegte und erhobene Mitgliedsbeiträge finanzieren.
  • den Prozess der Kirchensteuernachzahlungen zu vereinfachen, indem die Beweislastumkehr bei etwaigen Kirchensteuernachzahlungen abgeschafft wird.
  • dass der besondere Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften künftig nicht mehr der zur Verfügung stehen
  • sämtliche Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften zu streichen.

Schuldenbremse

Wir bekennen uns zu dem Fiskalvertrag von Maastricht. Deutschland erfüllte diesen erstmals im Jahre 2019. Hierzu leistete die Schuldenbremse einen essenziellen Beitrag, insofern sie großzügiger Neuverschuldung einen Riegel vorschob. Die Schuldenbremse ist die Wächterin eines soliden, nachhaltigen und generationengerechten Wirtschaftens. So bewahren wir Handlungsfähigkeit auch in Krisenzeiten und die Gestaltungsräume zukünftiger Generationen. Daher fordern wir:

  • die Beibehaltung der Schuldenbremse mit einer maximalen Neuverschuldung von 0,35 Prozent des BIP pro Jahr.
  • die Ergänzung von §115 Nr. 2 um eine generelle Rückführungspflicht aus Eigenmitteln für bestehende und neue Schulden.

Steuerflucht und Steuerhinterziehung

Steuerflucht und Steuerhinterziehung müssen konsequent geahndet und bestraft werden. Um dies in Zukunft effizienter und gezielter umzusetzen, fordern wir:

  • die finanzielle und personelle Aufstockung in den Finanzämtern vor allem im Bereich der Steuerhinterziehung und Steuerflucht. Weitere Neueinstellungen sollen ebenfalls in den Bereichen Betriebsprüfung und Steuerfahndung erfolgen.
  • die Einführung eines auf europäischer Ebene einheitlichen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen.
  • die strafbefreiende Selbstanzeige für Personen, die Steuern hinterzogen haben, zu erhalten. Um gerade bei Fällen mit einem hohen Hinterziehungsbetrag Anreize für eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit zu setzen, sollen diese wieder uneingeschränkt in den Anwendungsbereich der Selbstanzeige einbezogen und die Zusatzbeiträge nach § 398a AO abgeschafft werden.
  • die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) finanziell und personell aufzustocken. In diesem Zusammenhang muss auch die Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Polizeibehörden mit der FIU intensiviert werden.
  • von der Aufweichung des Bankgeheimnisses und der Schaffung einer zentralen Kontrollstelle für Bankkonten abzusehen. Auch den Kauf sog. Steuer‑CDs durch die Behörden lehnen wir ab.

Zusammenarbeit in der Europäische Union

Europa ist für uns Junge Liberale Berlin eine Herzensangelegenheit, denn die Europäische Union steht für Frieden, Wohlstand, Vielfalt und Freiheit. Auch in Steuerfragen wollen wir mit unseren europäischen Partnerstaaten konstruktiv zusammenarbeiten. Wir fordern daher:

  • vor der Schaffung eines europäischen Bundesstaats keine Steuern auf EU-Ebene zu
  • gemeinsame europäische Großprojekte wie die Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems endlich bestimmt anzugehen und abzuschließen.