Vertragsfreiheit ist eine zentrale Säule der sozialen Marktwirtschaft. Sie garantiert
Zulieferern, wie Abnehmern, Produzenten, wie Händlern die Möglichkeit, die
effizienteste Vertragsart für ihr Geschäftsmodell auszuwählen. So kommt es, dass ein
einzelner B2B Mittelständler eine Vielzahl an Vertragsarten mit abweichenden
Fristen, Boni und Flexibilisierungsmöglichkeiten mit seinen unterschiedlichen
Geschäftspartnern abgeschlossen hat.
Die EU-Kommission hat nun ein Maßnahmenpaket zum Schutz der KMU vorgelegt, mit dem
sie unter anderem gegen Zahlungsverzug vorgehen will („Late Payments Regulation“).
Demnach soll eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Empfang der Waren oder
Dienstleistung gelten, die von keiner Vertragspartei verlängert werden kann. Dadurch sollen kleine
Unternehmen vor unlauteren Handelspraxen größerer Unternehmen geschützt werden.
Wir Junge Liberale lehnen diesen Angriff auf die unternehmerische Vertragsfreiheit
ab. Der Vorstoß der Kommission verkennt, dass ein Großteil der Verträge zwischen
zwei KMU geschlossen werden. Sie sind also gleichwohl Anbieter als auch Käufer.
Entflexibilisiert man die Vertragsmodelle, sind die Unternehmen gezwungen bewährte
Geschäftspraktiken zu ändern. Die Folge wäre schwindende Liquidität in den
Unternehmen, da die Verträge früher als bisher bedient werden müssten. Ebenso würde
die in Deutschland übliche Praxis der Skontierung, also eine Reduzierung der
Rechnungssumme als Bonus für frühzeitige Rechnungsbegleichung, als Anreizinstrument
gänzlich entfallen.
Statt in die Vertragsfreiheit der Unternehmen einzugreifen, gilt es die
Handelsgerichtbarkeit zu stärken, damit im Schadensfall kleine Unternehmen schnell
zu ihrem Recht auf Basis der geschlossenen Verträge kommen. Feste Zahlungsziele tragen
hingegen nicht zum Schutz der KMU bei.