Als Liberale ist uns die Selbstbestimmung ein zentrales Anliegen. Dies schließt die sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt mit ein, einschließlich der freien Entscheidung über die Ausübung von Sexarbeit. Deswegen sprechen wir uns als Junge Liberale Berlin ganz klar gegen Sexkaufverbote oder anderen Formen der Kriminalisierung, wie das „Schwedische Modell“, aus. Denn diese drängen die Sexarbeitenden in die Kriminalität, wodurch selbstbestimmte Sexarbeit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen nur noch schwerer sicherzustellen sind.
Für Selbstbestimmung und gegen Kriminalisierung
Die derzeitige Regulierung der Sexarbeit zielt zwar darauf ab, Sexarbeitende vor Ausbeutung zu schützen, verfehlt jedoch oft die Realität. Insbesondere erschwert sie die Arbeit nur für diejenigen, die diesem Beruf freiwillig nachgehen. Dies muss sich ändern. Jedes Jahr sind Sexarbeitende dazu verpfichtet, an gesundheitlichen Beratungen teilzunehmen. Diese Beratungsgespräche sind zum Teil nicht nur stigmatisierend, sondern vermitteln Menschen, die im Sexgewerbe tätig sind, keinerlei neue Informationen. Daher fordern wir als Junge Liberale Berlin, dass die Verpfichtung, an diesen Schulungen teilzunehmen, vollständig entfällt. Gesundheitliche Beratungen sollen als freiwilliges Angebot weiterhin bestehen bleiben. Für jede Sexarbeitende muss der flächendeckende Zugang zu diesen freiwilligen gesundheitlichen Hilfeleistungen diskriminierungsfrei und niederschwellig möglich sein. Die Aufklärung zur PrEP als HIV-Prophylaxe sowie der Zugang zur PrEP müssen für Sexarbeitende erleichtert werden. Zusätzlich zu den verpflichtenden gesundheitlichen Beratungen müssen Sexarbeitende alle zwei Jahre ihre Anmeldebescheinigung, auch „Hurenpass“ genannt, verlängern lassen. Nicht nur enthält, dieser keinerlei Informationen abgesehen von einem Passfoto, sondern viele Sexarbeitende fühlen sich bei dem Mitführen der Bescheinigung diskriminiert. Der Pass dient in keinster Weise dem Schutz von Sexarbeitenden. Ganz im Gegenteil, da Betroffene von beispielsweise Zwangsprostitution in der Regel nicht angemeldet sind, wenden sie bei Übergriffen weniger an Behörden, da sie eine Strafe befürchten. Deswegen setzen wir uns für die Abschaffung des „Hurenpass“ ein. Darüber hinaus sollen Personen, die der Prostitution nur nebenberufich und im geringen Maße nachgehen, nicht mehr unter die strengen Aufagen des Prostituiertenschutzgesetz fallen. Obwohl Bordelle für Sexarbeitende eine der sichersten Orte sind, ihre Arbeit durchzuführen, sind sie am stärksten reguliert und erfahren am häufgsten Prüfungen durch Behörden. Sexarbeitende, die ihre Dienstleistung hingegen alleine in Wohnungen anbieten, laufen eine höhere Gefahr ausgenutzt zu werden. Deswegen sollen die Ressourcen der Behörden in Zukunft bei Einrichtungen, die in der Vergangenheit wenig bis gar keine Auffälligkeiten gezeigt haben, eingespart werden.
Die derzeitige Regulierung der Sexarbeit zielt zwar darauf ab, Sexarbeitende vor Ausbeutung zu schützen, verfehlt jedoch oft die Realität. Insbesondere erschwert sie die Arbeit nur für diejenigen, die diesem Beruf freiwillig nachgehen. Dies muss sich ändern. Jedes Jahr sind Sexarbeitende dazu verpfichtet, an gesundheitlichen Beratungen teilzunehmen. Diese Beratungsgespräche sind zum Teil nicht nur stigmatisierend, sondern vermitteln Menschen, die im Sexgewerbe tätig sind, keinerlei neue Informationen. Daher fordern wir als Junge Liberale Berlin, dass die Verpfichtung, an diesen Schulungen teilzunehmen, vollständig entfällt. Gesundheitliche Beratungen sollen als freiwilliges Angebot weiterhin bestehen bleiben. Zusätzlich zu den gesundheitlichen Beratungen müssen Sexarbeitende alle zwei Jahre ihre Anmeldebescheinigung, auch „Hurenpass“ genannt, verlängern lassen. Nicht nur enthält, dieser keinerlei Informationen abgesehen von einem Passfoto, sondern viele Sexarbeitende fühlen sich bei dem Mitführen der Bescheinigung diskriminiert. Der Pass dient in keinster Weise dem Schutz von Sexarbeitenden. Ganz im Gegenteil, da Betroffene von beispielsweise Zwangsprostitution in der Regel nicht angemeldet sind, wenden sie bei Übergriffen weniger an Behörden, da sie eine Strafe befürchten. Deswegen setzen wir uns für die Abschaffung des „Hurenpass“ ein. Darüber hinaus sollen Personen, die der Prostitution nur nebenberufich und im geringen Maße nachgehen, nicht mehr unter die strengen Aufagen des Prostituiertenschutzgesetz fallen. Obwohl Bordelle für Sexarbeitende eine der sichersten Orte sind, ihre Arbeit durchzuführen, sind sie am stärksten reguliert und erfahren am häufgsten Prüfungen durch Behörden. Sexarbeitende, die ihre Dienstleistung hingegen alleine in Wohnungen anbieten, laufen eine höhere Gefahr ausgenutzt zu werden. Deswegen sollen die Ressourcen der Behörden in Zukunft bei Einrichtungen, die in der Vergangenheit wenig bis gar keine Auffälligkeiten gezeigt haben, eingespart werden.
Der § 184f StGB kriminalisiert die wiederholte Ausübung von Prostitution in Sperrgebieten. Dies trifft insbesondere Menschen in prekären Lebenslagen wie Sucht und Armut. Diese Verfolgung von sogenannter „Elendsprostitution“ missachtet dabei die Ursachen für diese und führt somit zu einem Kreislauf von Geldstrafen und weiteren Gesetzesverstößen, da Betroffene die Strafen durch eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit begleichen. Für Justiz und Betroffene stellt dies eine vermeidbare Mehrbelastung dar. Die Kriminalisierung zielt darauf ab, das „Allgemeininteresse“ an der Vermeidung von Belästigungen und Gefahren zu schützen. Allerdings ist anzuzweifeln, ob die Verfolgung der „Elendsprostitution“ dem Strafrechtsgrundsatz der „Ultima Ratio“ entspricht. Zur Verbesserung der Situation ist eine Reform deshalb dringend erforderlich. Daher fordern wir mit der Abschaffung von § 184f StGB die Entkriminalisierung der Straßenprostitution in bestimmten Zonen bei gleichzeitigem niedrigschwelligen und freiwilligen Zugang zu Hilfeleistungen wie Suchttherapien und sozialer Unterstützung.
Zwangsprostitution bekämpfen
Wie in jeder Branche, gibt es auch im Bereich der Sexarbeit schwarze Schafe. Anstatt jedoch die gesamte Branche als Kollektiv zu bestrafen, muss explizit gegen Personen, die die Notlage von Sexarbeitenden ausnutzen, schärfer vorgegangen werden. Derzeit wird die Ausnutzung einer Person im Rahmen von Prostitution weniger stark bestraft, als wenn beispielsweise an einer Person gegen ihren Willen sexuelle Handlungen verübt werden. Diesem Missverhältnis muss ein Ende gesetzt werden. Es kann nicht sein, dass ein Vergehen im Bereich der Zwangsprostitution weniger stark geahndet wird. Die Strafbarkeit nach § 181a StGB sollte auch auf Einzelfälle ausgeweitet werden, da bereits die einzelne Ausbeutung oder Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht, zum eigenen Vermögensvorteil eine erhebliche Grenzüberschreitung darstellt. In Deutschland ist es derzeit nur strafbar, wenn die Beziehung zu der betroffenen Person über den Einzelfall hinausgeht.