Familienleistungen für eine moderne Gesellschaft – Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Unsere momentanen Familienleistungen unterstützen unbegründet bestimmte Familienmodelle. Wir Junge Liberale Berlin sind der Ansicht, dass jeder sein Familienleben individuell gestalten soll. Denn Deutschland steht im internationalen Vergleich schlecht dar, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Dabei können wir uns genau dies aufgrund des andauernden Fachkräftemangels nicht leisten. Wir müssen es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, sich sowohl beruflich zu verwirklichen als auch ein Familienleben zu führen. Wenn wir dies nicht tun, bleiben wir als Gesellschaft hinter unseren Möglichkeiten zurück.

 

Reformierung des Elterngeldes

 

Das System des Elterngeldes wollen wir so flexibel, wie möglich, gestalten. Damit wollen wir den Forderungen des Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 entsprechen. Im Allgemeinen soll sich die Gestaltung des Elterngeldes an dem schwedischen Modell orientieren.

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin:

 

Elterngeld

 

  • Elterngeld soll zukünftig nicht mehr monatsweise, sondern tageweise vergeben werden. 

 

  • Regulär soll die Zeitspanne, in der Basiselterngeld beantragt werden kann, auf 540 Tage festgelegt werden. Innerhalb dieser 540 Tage sollen 70 Tage explizit für ein Elternteil reserviert werden. Weitere 70 Tage soll das jeweils andere Elternteil erhalten. Diese 70 Tage können nicht auf den jeweils anderen Erziehungsberechtigten übertragen werden. Soweit diese nicht genutzt werden, verfallen diese. Der Grundstock an 400 Tagen kann auch von dem Kind nahestehenden Personen in Anspruch genommen werden.

 

  • Ausgehend von der vorherigen Forderung soll der Partnerschaftsbonus abgeschafft werden. 

 

  • Die ganzen 540 Tage können nach Belieben der Eltern nur zur Hälfte oder einem Viertel genommen werden. Somit können aus einem voll bezahlten Tag Elterngeld, zwei halbbezahlte Tage werden. Dies soll so unbürokratisch, wie möglich, verwirklicht werden. 

 

  • Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, steht diesem die volle Anzahl an 540 Tagen zu. 

 

  • Die negativen Anreize des ElterngeldPlus, sodass Eltern finanziell schlechter gestellt werden, die gleichzeitig Elterngeld erhalten, sollen beseitigt werden.

 

  • Ähnlich, wie Studierende, sollen selbstständige Mütter und Väter als eigene Kategorie bei der Beantragung für Elterngeld behandelt werden. Dementsprechend soll auch auch das Berechnungssystem, insbesondere online, Selbstständigkeit als Option zur Auswertung enthalten.

 

  • Finanzielle Einbußen von Selbstständigen, welche auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, sollen abzugsfrei hinzuverdient werden können.

 

Mutterschaftsgeld

 

  • Dem Vater bzw. dem Partner oder der Partnerin der Mutter oder dem Kind nahestehende Personen soll es ermöglicht werden, bis zu 10 Tage vor dem errechneten Geburtstermin bereits Elterngeld zu erhalten, um an Untersuchungen kurz vor der Geburt teilzunehmen.

Zudem begrüßen wir folgendes Vorhaben der Ampelregierung aus ihrem Koalitionsvertrag: “Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben.“

 

  • Diese Freistellung soll jedoch analog zum Mutterschaftsgeld unmittelbar nach der Geburt zur Verfügung stehen. 

 

Selbstständigkeit von Müttern

 

Für viele Selbstständige kann eine Schwangerschaft existenzbedrohlich werden. Selbstständige Schwangere, welche im schlimmsten Fall gar nicht mehr arbeiten können, werden im bisherigen System als exotischer Sonderfall behandelt. Dies muss enden. Ohne die Unterstützung ihrer Partner oder Partnerinnen kommen viele Selbstständige selbst nicht über die Runden. Dabei leisten Selbstständige einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft, in dem sie Arbeitsplätze schaffen. Zurzeit wird gegen EU-Recht verstoßen, indem für selbstständige Schwangere kein Mutterschaftsgeld zur Verfügung gestellt wird. Dem wollen wir Abhilfe schaffen.

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin:

 

  • Angelehnt an dem Beispiel Österreichs ist für selbstständig erwerbstätige Frauen (Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Bäuerinnen) als Mutterschaftsleistung grundsätzlich Betriebshilfe vorgesehen, d.h. für den Betrieb wird eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, kann finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.

 

  • Bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft, wenn bei Fortdauer der Tätigkeit das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre, soll eine Betriebshilfe oder finanzielle Unterstützung schon deutlich vor deren eigentlichen Beginn zur Verfügung gestellt werden. Dies kann zu einer verlängerten Bezug dieser Leistungen insgesamt führen, wie dies momentan schon im Falle von Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsschwangerschaften der Fall ist.

 

  • Die Ausweitung der Ausgleichszahlungen bzw. einer Betriebshilfe für werdende Mütter auch an schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greift.

 

  • Die Berechnung der finanziellen Unterstützung muss auf der Grundlage eines Verfahrens erfolgen, welches explizit auf Selbstständige zugeschnitten ist.

 

  • Das Einrichten von Notfalltöpfen für die finanziell gefährdeten Betriebe von Schwangeren.

 

Unterstützung von Familien

 

Damit die Bundesrepublik eine kinderfreundlichere Gesellschaft wird, müssen Eltern besonders entlastet werden. Gerade Verdienstausfälle hemmen das Einkommenspotenzial meist ein Leben lang. Deswegen wollen wir eine echte Entlastung für Eltern bieten. Dafür fordern wir die Abschaffung des Kindergeldes und eine Reform des Einkommenssteuerfreibetrages pro Kind. Dieser soll in eine pauschale Reduktion der festgestellten Steuerschuld auf die Einkommenssteuer umgewandelt werden. Diese pauschale Reduktion, soll bereits bei der Abführung der Lohnsteuer einberechnet sein, sodass sie unmittelbar monatlich entlastet. Am Ende des Jahres wird vom Finanzamt ein entsprechender Bescheid für den neuen Kinderfreiheitsbetrag verschickt, sodass entsprechende Daten für die Einreichung einer Einkommensteuererklärung verfügbar sind. Die Reduktion der Steuerschuld durch den Kinderfreiheitsbetrag soll auf beide Elternteile zu je 50 Prozent aufgeteilt werden. Die Staffelung soll entsprechend der Anzahl der Kinder gestaffelt werden, um der höheren finanziellen Belastung durch mehrere Kinder in der Entlastung Rechnung zu tragen. Die genaue Ausgestaltung des Tarifs soll durch ein Expertengremium aus Volkswirten vorgenommen werden. Der Kindergrundfreibetrag ist nach dem Vorbild einer negativen Einkommenssteuer zu gestalten.

 

Reduktion

 

Bei der Zusammenveranlagung der Einkommensteuer für Ehepaare, wird die Reduktion auf die gemeinsam verlangte Steuerschuld angerechnet. Für Unverheiratete gilt der Bonus je hälftig für beide Partner.