Eine humanitäre und ehrliche Flüchtlingspolitik – Für ein Ende der Scheinheiligkeit

Die Flüchtlingspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte ist gescheitert. Die
 Hilferufe der Kommunen dürften diese Erkenntnis in alle Bereiche der Gesellschaft und
 Politik getragen haben. Es fehlt allerdings die politische Ambition, eine neue
 Flüchtlingspolitik zu implementieren, die sowohl unserer humanitären Verantwortung
 gerecht wird als auch Nachteile für unser Land minimiert. Diese gescheiterte Politik
 hat zu drei großen Problemen geführt:

 

1. Deutschland wird seiner humanitären Verantwortung nicht gerecht. Die jetzige
 Flüchtlingspolitik führt dazu, dass viele Menschen den gefährlichen Weg nach
 Europa auf sich nehmen. Unzählige Menschen sterben, während kriminelle Schlepper
 davon profitieren. Die Allerschwächsten wie allein reisende Frauen, Kinder,
 Menschen mit Behinderung oder alte Menschen haben bestenfalls eine sehr geringe
 Chance, sicher in Europa oder Deutschland anzukommen. Des Weiteren werden unsere
 Ressourcen nicht sinnvoll allokiert. Die Kosten für die Flüchtlingsversorgung in
 Deutschland sind weitaus höher als in Drittstaaten, in denen Flüchtlingslager
 aber chronisch unterfinanziert sind.

 

2. Es wurden auch Menschen aufgenommen, die unsere freiheitlichen Werte ablehnen. Umfragen belegen ein hohes Maß an Antisemitismus, Homophobie und islamistischen Einstellungen in den häufigsten Herkunftsländern Asylantragsstellender. Unsere humanitäre Verantwortung darf nicht dazu führen, dass die Grundwerte und damit auch die Grundpfeiler unserer Gesellschaft von Menschen, die diese ablehnen, torpediert werden oder gar die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage gestellt wird. Zugleich gefährdet die Aufnahme von Menschen, die freiheitlich-demokratische Werte nicht teilen, das Versprechen an individuell Verfolgte aus dem gleichen Kulturkreis, dauerhaft sicher in Deutschland leben zu können.

 

3. Die große Anzahl an Flüchtlingen überfordert die Aufnahme- und Integrationskapazität, sowie den Sozialstaat, Deutschlands. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Kapazitäten der Kommunen endlich sind. Gemeinden sind dauerhaft überlastet.
 Dadurch wird die Unterstützung für Deutschlands humanitäre Verantwortung in der Bevölkerung untergraben. Zugleich fehlt es aufgrund der Überlastung an Integrationsangeboten für Flüchtlinge.

 

 

Paradigmenwechsel – humanitär und vernünftig

Als JuLis Berlin wollen wir einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik, der die genannten Probleme nicht verdrängt, sondern nachhaltig löst. Vorgeschlagene Ansätze wie eine bessere Finanzierung der Gemeinden oder verstärkte Abschiebungen sind schlicht nicht ausreichend. Das Ziel muss sein, unsere humanitäre Verantwortung ernst zu nehmen, unsere demokratischen Werte zu schützen, die Aufnahmekapazität vor Ort nicht zu überstrapazieren und zu geregelten Einwanderungskanälen zurückzukehren. Das Asylrecht soll wieder spezifisch bei politisch verfolgten Menschen Anwendung finden. Es darf nicht mehr als gewöhnliches Mittel zur Migration nach Deutschland missverstanden oder gar zweckentfremdet werden. Stattdessen braucht Deutschland eine Lenkung und Verstärkung von geregelter Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Humanitäre Verpflichtungen und Einwanderungspolitik für den Arbeitsmarkt müssen jeweils als eigene und separate Staatsaufgaben verstanden werden.

Deshalb fordern wir:

 

  • die Einreise von Menschen ohne geregelten Status an den EU-Außengrenzen zu
     unterbinden. Wir wollen den gefährlichen Wettlauf nach Europa beenden. Das wird
     nur durch stark verstärkten Grenzschutz möglich sein. Alle Personen mit
     ungeregeltem Status sollen an der europäischen Außengrenze an der Einreise gehindert werden. Deshalb setzen wir uns für geeignete Grenzschutzmaßnahmen sowie eine moderne Sicherheitstechnik zur Überwachung des Grenzschutzbereichs an den EU-Außengrenzen ein und für eine spürbare Stärkung von Frontex. Wo notwendig und geeignet, können Grenzsicherungsmaßnahmen auch die Befestigung der Grenze umfassen. Die geplante Vergrößerung auf 10.000 Grenzbeamte ist nicht ausreichend. Das massive Missverhältnis zwischen Frontex und den nationalen Behörden muss aufgelöst werden. Im Mittelmeer sollen Flüchtlingsboote bestenfalls vor der afrikanischen Küste gestoppt werden und die Menschen sicher an diese Küste zurückgebracht werden. Falls das nicht möglich ist, sollen Migranten schnellstmöglich entweder in ihre Heimatländer oder in Drittstaaten abgeschoben werden. Solange die Europäische Union die Außengrenzen unzureichend schützt, muss Deutschland seine nationalen Grenzen verstärkt kontrollieren.

 

  • nur noch individuell Verfolgte und Flüchtlingskontingente aufzunehmen. Für uns
     bedeutet eine gesicherte Grenze keine Abkehr von unserer humanitären Verantwortung. Ganz im Gegenteil soll sie erlauben, Menschen nach Deutschland zu  bringen, die besonders gefährdet sind. Das sind zum einen individuell Verfolgte, für die das Asylrecht eigentlich geschaffen wurde, aber beispielsweise auch besonders gefährdete Menschen in Flüchtlingslagern. Politisches Asyl soll wie bei der Visa-Regelung in deutschen Auslandsvertretungen in sicheren Drittstaaten beantragt werden. Nach der Prüfung sollen die Flüchtlinge sicher nach Deutschland gebracht werden. Dies führt zu einer nachhaltigen Verschlankung des Verfahrens und ermöglicht einen geordneten Ablauf bei der Einreise nach Deutschland. Zugleich soll Deutschland Kontingente von Flüchtlingen direkt aus Drittstaaten aufnehmen, beispielsweise um Flüchtlingslager zu entlasten. Hierbei sollten besonders vulnerable Gruppen bevorzugt behandelt werden.

 

  • die Verbesserung der Verfahrensregelungen bei Asylanträgen vor den zuständigen Behörden und dem Verwaltungsgericht. Deutschland ist ein Rechtsstaat und daraus folgt, dass wir den Zugang zu rechtlichem Gehör für jedermann sicherstellen. Dieses Recht kommt selbstverständlich auch Antragstellern auf Asyl zu. Für eine schnelle Entscheidung ist es notwendig, dass wir die zuständigen Behörden, insbesondere die Landesämter für Flüchtlingsangelegenheiten sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), personell besser ausstatten. Ebenso müssen mehr Richter eingestellt werden, um den zahlreichen Streitfällen gerecht werden zu können. Für die effizientere Ausfertigung von Schriftsätzen und um eine schnellere Kommunikation mit Gericht und Kläger zu ermöglichen, sollen geeignete Legal-Tech-Anwendungen in den Behörden breitflächig ausgerollt werden. Auch Richtern soll die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen ihrer unabhängigen Arbeit
    Instrumente zu nutzen, um Ihre Arbeit effizienter zu machen. Gerade im Hinblick auf die entscheidende Frage der Verfolgung von Minderheiten im entsprechenden Herkunftsland sollte dem Gericht eine entsprechend funktionierendes Recherchetool zur Verfügung stehen. Im Übrigen sollten auch bei der praktischen Umsetzung der anstehenden EU-Asylrechtsreform für effiziente Verfahren außerhalb der EU-Grenzen entsprechend funktionale Bedingungen für Gerichte und Behörden geschaffen werden. Darüber hinaus sollte das Vorverfahren im Verwaltungsrechtsweg effizienter ausgestaltet werden. Zwischen Widerspruch der Behörde und dem Beginn des Gerichtsprozess vor dem Verwaltungsgericht vergeht zu viel Zeit. Außerdem sollte die Bundesregierung die Einführung eines effizienteren und beschleunigten Verfahrens für jene Asylbewerber prüfen, die aufgrund ihrer Aktenlage nur geringste Aussichten auf Erfolg haben.

 

  • Flüchtlinge mit Bleibeperspektive unverzüglich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Insbesondere der Zugang zu Arbeit ist hier ein elementarer Ankerpunkt. Die angedachte neue Flüchtlingspolitik führt dazu, dass Menschen, die nach Deutschland kommen, sofort eine Perspektive haben, da ihr Status bereits anerkannt ist. Um sich zu integrieren, müssen sie verpflichtend an Deutsch- und Integrationskursen teilnehmen, in deren Rahmen auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Werte des Grundgesetzes vermittelt werden. Zugleich können sie sofort Arbeit aufnehmen und müssen ihre Abschiebung nur bei Straffälligkeit fürchten. Bei rechtswirksamer Verurteilung wegen eines Rohheitsdelikts oder einer Sexualstraftat soll das Bleiberecht aberkannt und die Person unverzüglich bis zur Abschiebung in Abschiebehaft genommen werden.

 

  • weitere Abkommen mit EU-Nachbarstaaten zu schließen. Der EU-Türkei-Deal ist kein Idealzustand, aber unverzichtbar für eine realistische Flüchtlingspolitik. Die EU sollte ähnliche Abkommen mit weiteren EU Anrainerstaaten besonders in Nordafrika anstreben. Ein stark verbesserter Grenzschutz und eine veränderte Flüchtlingspolitik im Allgemeinen werden den Verhandlungsspielraum auf europäischer Seite stärken. Damit sollen auch Erpressungsversuche, wie sie in der Vergangenheit von der türkischen Regierung versucht wurden, unterbunden werden. Im Zweifel muss auch die Streichung von Entwicklungshilfe in Herkunftsstaaten, die die Kooperation bei Rückführungs- oder Grenzsicherungsabkommen verweigern, in Betracht gezogen werden.

 

  • Unterstützung von humanitären Schutzzonen in den Regionen der Herkunftsländer. Um Deutschlands humanitärer Verantwortung gerecht zu werden und zugleich Fluchtursachen zu bekämpfen, soll die Unterstützung und der Ausbau von humanitären Schutzzonen deutlich verstärkt werden. Diese dienen dazu, dass Geflüchtete nicht mehr dazu gezwungen sind, den durchaus gefährlichen Weg über das Mittelmeer zu wählen und ihren Asylantrag aus einem sicheren Drittstaat stellen können. Die Verlagerung von Ressourcen, um Menschen in humanitären Schutzzonen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, ist sowohl im Interesse Deutschlands als auch im Interesse der Herkunftsländer. Die unterstützten Flüchtlingslager müssen dabei regelmäßig kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte beachtet werden.

 

  • die systematische Bekämpfung von Fluchtursachen durch eine umfassende Entwicklungspolitik, die auch handels- und wirtschaftspolitische Maßnahmen nicht ausklammert.

 

  • einen Sozialstaat, der Arbeit nicht bestraft. Daher begrüßen wir die Verschärfung der Sanktionsmechanismen im Bürgergeld durch die FDP sowie die Ausweitung der Übergangszeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 36 Monate für Asylbewerber. Eine Arbeit aufzunehmen ist essentiell, um sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Die momentane Ausgestaltung des Bürgergeldes ist ein Anreiz besonders für Menschen mit geringer Qualifikation, beispielsweise aufgrund einer sprachlichen Barriere, nicht zu arbeiten. Daher braucht es dringend eine Nachschärfung des Bürgergeldes im Sinne eines aktivierenden Sozialstaates der Chancen und des Forderns.

 

  • die analoge Anwendung der Zumutbarkeits- und Fristenregelungen für die Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle des Bürgergeldes für Menschen, deren Antrag auf Asyl bewilligt wurde und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ferner sollten die Zumutbarkeitsregeln im Bürgergeld dahingehend angepasst werden, dass Ablehnung einer Arbeitsstelle aufgrund „sittenwidrigen Gehaltes“ unzulässig ist. Ebenfalls soll die Regelung für Alleinerziehende mit  Kindern verändert werden, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nur dann nicht zumutbar ist, sofern das Kind das erste Lebensjahr nicht vollendet hat und keine Kinderbetreuung anderweitig gewährleistet werden kann. Im Gegenzug muss der deutsche Staat Schutzberechtigten durch Sprachkurse und wenig Bürokratie so viele Chancen wie möglich eröffnen. Dazu zählt ebenfalls die zügige Prüfung von Abschlusszeugnissen und Arbeitsnachweisen sowie Ausbildungs- und Studienleistungen.

 

  • einen reformierten Familiennachzug zu erhalten. Aufgrund der fast schon dauerhaften Überforderung der Aufnahmekapazitäten wird der Familiennachzug infrage gestellt. Im Rahmen der Kontingente sollte der Familiennachzug als wichtige humanitäre Leistung erhalten bleiben. Zugleich sollte die Pflicht, Arbeit zu suchen, auch für den Ehepartner gelten, sofern dieser nicht in Vollzeit der Kinderbetreuung nachgeht. Es sollen Anreize und Angebote geschaffen werden, um Frauen den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit durch Arbeiten außerhalb des Haushalts zu erleichtern. Zudem muss konsequent die Schulpflicht, sowie der Besuch von Integrations- und Sprachkursen von allen Familienmitgliedern eingehalten werden. Eine erfolgreiche Integration muss auch die gesamte Familie umfassen. Außerdem darf eine Freistellung von einzelnen Unterrichtsfächern, wie z.B. Sport, den Schwimmunterricht oder Sexualkunde, nicht aus religiösen Gründen erfolgen, sondern muss durch einen triftigen Grund erfolgen und nachgeholt werden. Außerdem ist dies Voraussetzung für den Abschluss der entsprechenden Jahrgangsstufe.

 

 

Berlin als Vorreiter – Integration und Realismus

Solange der Paradigmenwechsel auf Bundes- und europäischer Ebene ausbleibt, muss das
 Land Berlin vorausgehen und seine Flüchtlingspolitik anpassen. Das Land darf
 Rückführungen nicht länger verhindern, sondern muss sie aktiv unterstützen, zugleich
 muss Integration die absolute Priorität werden.

Daher fordern wir:

 

  • die Bezahlkarte nicht zu torpedieren. Die Einführung der Bezahlkarte auf Bundesebene ist in der jetzigen Situation ein richtiger Schritt. Sie soll die Anreize für Einwanderung in das Sozialsystem abbauen. Die Abhebung von Bargeld darf nur noch im begrenzten alltagsrelevanten Maße erlaubt werden.

 

  • Verpflichtende Sprachkurse einzuführen. Die Wartezeiten für Sprachkurse müssen abgebaut und die Kapazitäten hierfür deutlich ausgebaut werden. Zugleich muss es leichter möglich sein, parallel zu arbeiten und an einem Sprachkurs teilzunehmen. Deshalb sollen als Ergänzung zu bestehenden Sprachkursen in Präsens digitale Angebote ausgebaut werden. Asylberechtigte und
    Flüchtlinge, die ein Sprachniveau der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau A2 nicht nachweisen können, sollen verpflichtet werden, unverzüglich einen Sprachkurs wahrzunehmen, mit dem Ziel, schnellstmöglich mindestens das Niveau B1 zu erreichen. Die Kosten für Sprachkurse bis B2 sollen vom Land Berlin übernommen werden, sofern das Bruttojahresgehalt der Person nicht 20.000€ übersteigt. Bei erfolgreichem Abschluss eines Sprachkurses ohne unentschuldigte Fehlzeiten sollen 50% der Kosten erstattet werden. Die Nichtteilnahme an einem verpflichtenden Sprachkurs muss zu Leistungskürzungen führen.

 

  • Rückführungen verstärkt durchführen. Das Land Berlin soll auf eine Erweiterung des vom Bund und vom Land Brandenburg geplanten Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER hinwirken und sich ggf. mit eigenen Mitteln beteiligen. Ziel muss es sein, die Kapazitäten für die Rückführungshaft zu erweitern und Verfahren bei Wahrung von Grund- und Menschenrechten zu beschleunigen. Der Berliner Rückführungsstopp im Winter soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die Prüfung individueller Gründe für das Aussetzen von Rückführungen ist davon nicht betroffen. Mit der Entscheidung über das Versagen eines Aufenthaltstitels innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland ist unverzüglich die Unterbringung der betroffenen Personen in einem Rückführungszentrum anzuordnen.

 

  • Schulen bei der Integration stärker zu unterstützen. Das Land Berlin soll ein Programm auflegen, das besonders integrationsintensiven Schulen ein extra Budget zuteilt, welches für zusätzliche Integrationsleistungen (materiell sowie personell) genutzt wird. Diese Schulen sollen mit verpflichtenden Ganztagsangeboten ausgestattet werden, um Schülerinnen und Schülern bedarfsgerecht zu fördern und noch besser unsere Werte und Wissens-Grundlagen vermitteln zu können.

 

  • die Aufnahme von Asylbewerbern an den verfügbaren Kapazitäten in den jeweiligen Bezirken zu orientieren. Die Bildung von Parallelgesellschaften sowie die Unterbringung in improvisierten Erstaufnahmeeinrichtungen in Turnhallen o. Ä. (wie in der Vergangenheit) müssen vermieden werden.

 

  • die verstärkte Unterstützung von den beteiligten Verwaltungsgerichten und Verwaltungsbehörden. Wir können keine schnellen Verfahren erwarten, wenn der Berliner Senat im Hinblick auf die Ausstattung der staatlichen Organe seine Verantwortung verweigert. Weder wurden Stellen in der Berliner Justiz attraktiver gemacht noch sind die Arbeitsbedingungen im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und im Landesamt für Einwanderung (LAE) auch nur ansatzweise in einem Zustand, dass motivierter Nachwuchs hier freiwillig Bewerbungsunterlagen einreichen würde. Hier muss auch ein echtes Klima der Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft einkehren.

 

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