Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe unterliegen in Deutschland – zu Recht – strengen Regelungen zum Gesundheitsschutz. So dürfen Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind, nicht dort arbeiten. Alle Mitarbeiter müssen daher vor Tätigkeitsbeginn über dieses Tätigkeitsverbot und weitere zusammenhängende Verhaltenspflichten belehrt werden. Die derzeitige behördliche Praxis sieht vor, dass diese Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz („Rote Karte“) überwiegend nur in Präsenz beim Gesundheitsamt erfolgen kann. Dies führt in Berlin zu erheblichen Verzögerungen und Belastungen – gerade für Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die dringend auf kurzfristige Arbeitskräfte angewiesen sind.
Wir fordern daher, dass das Berliner Gesundheitsamt ein zeitgemäßes digitales Verfahren für die Belehrung einführt, welches folgende Merkmale umfasst:
- eine Online-Schulung, die zeit- und ortsunabhängig absolviert werden kann
- ein interaktiver Wissenstest zur Sicherstellung des Lernfortschritts
- die digitale Ausstellung eines amtlich anerkannten Zertifikats (QR-Code o. Ä.)
Zudem sollte das Verfahren eine einfache Identitätsbestätigung der betroffenen Person, etwa über ELSTER, ePerso oder ein vergleichbares zertifiziertes Online-Identifikationssystem ermöglichen.
Bei Bedarf ist die Belehrung in englischer Sprache durchführbar.
Diese Digitalisierung entlastet sowohl die Gesundheitsämter als auch die Betriebe und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Personalgewinnung.