Den öffentlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt verbessern!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass eine umfassende Evaluation von gesetzlichen Regelungen und Projekten vorgenommen wird, die den Istzustand des Umgangs mit sexualisierter Gewalt flankieren.

Weitergehend erheben wir folgende Forderungen zur Verbesserung:

  1. Aufklärungsangebote sollen durch alle Alters- und Gesellschaftsgruppen hindurch geschaffen werden. So sollen einerseits bereits im Kindesalter aber auch darüber hinaus die Grenzen des fremden Körpers für jedermann definiert werden. Andererseits soll Beobachtern derartiger Übergriffe aufgezeigt werden, an wen sie sich wenden müssen und wie in derartigen Situationen im Generellen zu verfahren ist. Insbesondere muss die schulische Aufklärung, die u. a. kulturelle und ethnische Hintergründe der Schüler zu berücksichtigen hat, verbessert werden. Ihr Ziel muss sein, dass bereits Kinder Grenzen kennen. Genauso sollten Kinder Übergriffe von Erwachsenen verstehen und darauf vorbereitet sein, ihren Eltern oder anderen Schutzbefohlenen von solchen zu berichten. Durch eine entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung für Lehrer ist sicherzustellen, dass für dieses Vorhaben qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Überdachend fordern wir die Einführung einer besonders geschulten Lehrkraft, die den weiteren Gang solcher Fälle bzw. Verfahren begleitet und beobachtet. Für Personen, die in ihrer Tätigkeit engen Kontakt mit Minderjährigen pflegen, sollte darüber hinaus die Vorlage des polizeilichen erweiterten Führungszeugnisses verpflichtend werden. Im Rahmen von Ehrenämtern soll hierfür die öffentliche Kostenübernahme dort ausgebaut werden, wo sie bislang nicht besteht.
  2. Der Opferschutz muss ausgebaut werden. Hierzu zählen der Ausbau von Soforthilfen sowie von mittel- und langfristigen Hilfsstätten (wie z. B. psychologische Hilfsangebote). Hilfsangebote für Opfer müssen berlinweit zahlenmäßig ausgeweitet werden. Auch darf effektiver Schutz vor Gewalt keine Frage der Uhrzeit mehr sein. Insbesondere müssen daher Öffnungszeiten und Kapazitäten bestehender Anlaufstellen für akut Schutzsuchende wie bspw. Frauenhäuser ausgeweitet werden. Wir fordern die Schaffung und Ausweitung von Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten für Männer; wie zum Beispiel Männerhäuser. Zusätzlich erachten wir eine besondere Ausbildung von medizinischem Personal und die Einrichtung von geschützten Räumlichkeiten in Kliniken, wo Opfer Schutz finden sowie medizinisch und seelisch betreut werden, als sinnvoll. Weiterhin sollten Ärzte zur eigenständigen strafrechtlichen Beweiserhebung befugt sein, sodass insbesondere die Nachweisbarkeit von K. O.-Tropfen und DNA-Spuren sichergestellt und nicht durch Zeitablauf gefährdet wird.
  3. Die strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Regelungen und Abläufe, die zu einer Effektivierung der Strafverfolgung beitragen sollen, sollten überarbeitet werden. Vor allem für Formen von sexualisierter Gewalt über das Internet braucht es eine Verschärfung des Strafrechts. Hier herrschen momentan große Strafbarkeitslücken, die dringend geschlossen werden müssen. Wir streben die Prüfung der Einführung eines weiterbildenden Seminars für Strafrichter und aller Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden an, um diese hinreichend auf den Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren. Ziel ist die Prävention von Sekundärviktimisierung. Außerdem sollten besonders ausgebildete Polizisten zu jeder Zeit auf jedem Abschnitt im Dienst sein, die auf den Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt geschult und zur entsprechenden Beweissicherung ausgebildet sind. Ins Auge gefasst werden sollten auch die geltenden Verjährungen. Diese sollten kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.