Clubs sind Berliner Nachtkultur

Berlin ist global bekannt für sein Nachtleben. Die Berliner Clubs sind Zentrum von künstlerischem Schaffen und die Szene bedeutend für das Image und die Anziehungskraft unserer Stadt. Als wichtiger Bestandteil unseres Nacht- und Kulturlebens sind die Berliner Clubs ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, beschäftigen Tausende und locken jährlich Millionen Besucher an. Doch auch als Schutzräume für Minderheiten und Begegnungsstätten für Subkulturen spielen Clubs eine wesentliche Rolle für die Vielfältigkeit und Offenheit unserer Berliner Gesellschaft.

Doch steigende Mieten und eine Verdichtung der Stadt, die zu Konflikten über Lärmstörungen an neuentwickelten Wohnhäusern im Umkreis von vormals abgelegenen Clubs führen, setzen die Clubbetreiber zunehmend unter Druck. So mussten bereits mehrere bekannte Einrichtungen schließen, oder sind akut von Schließung bedroht. Auch wenn dies nicht per se problematisch sein muss – es ist nicht unüblich, dass sich Clubs nach Zwischennutzung von Räumlichkeiten einen neuen Standort suchen – fällt es Clubbetreibern aufgrund der sich verdichtenden Stadt zunehmend schwer, geeignete Räumlichkeiten zu finden.

Wir Junge Liberale betrachten diese Entwicklung kritisch. Das Berliner Clubleben stiftet einen Mehrwert für die Stadt und sollte in der Berliner Politik eine besondere Rolle erhalten.

Elektronische Tanzmusik- und Clubkultur verbindet, inspiriert und begeistert die Menschen weltweit. Vor allem Berlin wurde wie keine zweite Stadt durch seine Elektrotanzmusikszene geprägt. Daher setzen wir uns dafür ein, dass diese einzigartige Kulturform erhalten, gepflegt, geschützt und gefördert wird. Die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO ist daher das erklärte Ziel der Jungen Liberalen Berlin.

Büro des Nachtlebens

Orientiert sich die Stadtregierung nur an den Rahmenbedingungen des Tages, riskiert sie das kulturell und ökonomisch wertvolle Treiben in der Nacht unnötig einzuschränken. Teilweise gehen die Herausforderungen des Berliner Nachtlebens über die unmittelbaren Probleme der Clubszene hinaus. Besonders drängend ist unseres Erachtens beispielsweise die Bereitstellung von Mobilitätsangeboten. Hier streben wir einen rund um die Uhr verlässlich im ganzen Stadtgebiet bereitstehenden ÖPNV und die Ausweitung von Ride Sharing und Pooling Angeboten an. Daher fordern wir den Senat auf, den „Berlkönig” zu erhalten. Insbesondere fordern wir das Schaffen besserer Rahmenbedingungen, um die Ausweitung des Angebots auf die Randbezirke zu gewährleisten.

Die Interessengruppen des Nachtlebens sind in Berlin bereits gut vernetzt, es fehlt ihnen aber an einem festen Ansprechpartner im Berliner Senat. Daher streben wir die Schaffung eines Büros für Angelegenheiten des Nachtlebens nach Vorbild des New Yorker Office of Nightlife im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes an. Das Büro soll in der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt werden und seine Besetzung durch bereits bestehendes Personal oder befristet angestellte Tarifbeschäftigte erfolgen. Die neugeschaffene Stelle soll:

  • als Ansprechpartner für Anwohner, Politik und Unternehmen des nächtlichen Betriebs bei Streitigkeiten und Problemen sowie der Durchführung von Veranstaltungen insbesondere zum Zwecke des Austauschs von Anwohnern und Clubszene dienen,
  • als Vermittlung zwischen den verschiedenen verantwortlichen Senatsverwaltungen fungieren,
  • den Senat bei der Erarbeitung von Konzepten und Gesetzen unterstützen sowie den Abbau bürokratischer Hürden vorantreiben, Clubbetreiber hinsichtlich der Nutzung staatlicher Fördermittel beraten und bei der Suche nach Ausweichstandorten bei andernfalls drohender Schließung aushelfen.

Für eine Entspannung der Gewerbemieten

Der steigende Wettbewerbsdruck auf dem Berliner Immobilienmarkt wirkt auch auf die Clubbetreiber. Wir erkennen die Notwendigkeit der Wohnraumschaffung an und erneuern daher unsere Forderung nach der Widmung von 75 % des Bruttobaulandes des Tempelhofer Feldes als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan. Zur gleichzeitigen Verbesserung der Berliner Lebensqualität muss sich die Politik aber auch um möglichst günstige Gewerbemieten bemühen. Die Einführung einer Gewerbemietpreisbremse oder eines Gewerbemietpreisdeckels ist dafür jedoch kein zielführendes Instrument und wird deshalb von uns abgelehnt – beides verbessert nicht das Angebot günstiger Immobilien, sondern verwaltet lediglich den Mangel. Stattdessen muss auch unter Berücksichtigung der Gewerbeimmobilien eine Katalogisierung nicht bebauter Freiflächen, eine systematische Erschließung ebenjener und ein Hinterfragen früherer Beschlüsse zur Nichtbebauung erfolgen. Darüber hinaus muss eine Überarbeitung des Gewerbemietrechts durchgeführt werden. Hierbei fordern wir insbesondere eine Einschränkung der Maklerprovision nach Vorbild des § 3 Satz 2 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und die Einführung eines einfachen Gewerbemietpreisspiegels, um etwaige Informationsdefizite auszugleichen. Hinzukommend fordern wir analog zum Wohnungsmarkt:

  • steuerliche Maßnahmen wie die Reformierung der Grund- und die Senkung der Grunderwerbssteuer sowie eine höhere Besteuerung baureifen aber unbebauten Landes,
  • eine Stärkung der Bauförderung beispielsweise durch eine Typisierung von Baugenehmigungen
  • und weitere Deregulierungen wie die Umwandlung der Energieeinsparverordnung in ein reines Anreizsystem oder der Abschaffung ausschließlich ästhetisch begründeter Vorgaben im Bebauungsplan (insbesondere überzogener Vorgaben des Denkmalschutzes).

Insgesamt kann so eine Entspannung des Gewerbeimmobilienmarktes erreicht werden. Da wir Clubs zusätzlich als Orte des künstlerischen Schaffens verstehen, fordern wir, dass der Berliner Senat Clubs als Kulturstätten anerkennt und ihnen damit denselben Schutzstatus wie etwa unseren Theatern und Opern gewährt. Etwaige Mittel für Förderungen sollen im Haushalt ausgabenneutral dem Kulturetat entnommen werden. Mit der Einordnung als Kulturstätte muss auch die Baunutzungsverordnung geändert und Clubs als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten klassifiziert werden. Wir Junge Liberale Berlin finden die bisherige Gleichstellung von Clubs mit Bordellen und Spielkasinos vollkommen inakzeptabel. Clubs sollen dadurch verstärkt in Bebauungsplänen berücksichtigt werden können und bestehende Einrichtungen eine angemessenere Planungssicherheit bekommen.

Einrichtungen, die sich ein einem eigenen Gebäudeensemble befinden, sollen die Möglichkeit erhalten als baukulturelles Erbe angesehen zu werden.

Zudem setzen wir uns aufgrund der wichtigen soziokulturellen Eigenschaften der Clubs dafür ein, dass Eintritte zu Veranstaltungen in Clubs der elektronischen Musikszene in Berlin weiterhin mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 7% (nach §12 UStG Absatz 2 Nr. 7a) versteuert werden und lehnen etwaige Erhöhungen der Umsatzsteuer entschieden ab.

 Clubs in die Quartiersplanung einbinden

Nur selten ziehen Nachtclubs und Bars in Neubauten ein. Es gilt, dass wenn in Zukunft neue Quartiere geplant, oder bestehende Quartiere umgeplant werden, auch bestehende Kulturstätten berücksichtigt werden sollen. So sind anfallende Kosten für die Einhaltung der Brand- und Schallschutzanforderungen durch die Träger der Neubauten zu finanzieren. Werden die Auflagen frühzeitig in die Planungen aufgenommen, entfallen kostenintensive Umgestaltungen und Ergänzungen. So tragen bspw. massive Bauteile zu einem effektiven Schall- und Brandschutz bei. Auch die Architektur von Räumlichkeiten, Eingängen und Straßenzügen können hierzu beitragen.

Lärmschutz für eine friedliche Nachbarschaft

Lärmschutz trägt maßgeblich zum Gesundheitsschutz bei, denn regelmäßige Lärmbelastung übt einen enormen Stress auf den Körper aus. Vor allem nachts ist eine ruhige Umgebung elementar. Dies sticht sich leider mit den üblichen Öffnungszeiten von Nachtclubs und Bars, weshalb dem Schallschutz eine wichtige Rolle zukommt. Viele Clubs hingegen existieren teils deutlich länger als die Anwohner in der Nachbarschaft leben. Als zentralen Punkt des Interessensausgleichs zwischen den Bewohnern der Nachbarschaft sowie zwischen Bewohnern und Betreibern des Clubs sehen wir einen starken Bestandsschutz für bereits bestehende Clubs. Ferner lehnen wir eine kultur- und freiheitsbeschränkende Sperrstunde grundlegend ab. Anwohner haben ungerne Clubs in ihrer direkten Nachbarschaft, da sie eine deutliche Lärmbelastung durch Musikwiedergabe und sich auf der Straße aufhaltende Partygästen befürchten. Wie überall ist es wichtig, auch hier das richtige Maß zu finden. Als zentralen Ansprechpartner zur Mediation dieser Interessenkonflikte sehen wir das Büro des Nachtlebens.

Die nachträgliche Umsetzung von besonderen Schallschutzauflagen ist mit erheblichen Kosten für die Betreiber verbunden. Wir begrüßen die Einführung des Schallschutzfonds des Berliner Senats, welche Clubbetreiber finanziell bei der Umsetzung unterstützen soll. Allerdings sehen wir die Höhe von 1 Mio. Euro als zu gering an und fordern daher eine Erhöhung des Fördertopfes. Darüber hinaus soll das Antragsverfahren vereinfacht werden. Der Fond soll Clubbetreibern helfen, kurzfristig und unkompliziert Geld für die Umsetzung von Schallschutzauflagen zu erhalten.

Grundsätzlich möchten wir die Umsetzung der geforderten Grenzwerte so flexibel wie möglich gestalten. Es soll den Betreibern freistehen, welche Maßnahmen sie ergreifen. Die Einhaltung der Grenzwerte soll durch Realmessungen gewährleistet werden. So soll auch der Einsatz alternativer Elemente zur Verringerung der Schallausbreitung ermöglicht werden. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, auch im Rahmen anstehender Sanierungen in der Nachbarschaft, bspw. sich am Einbau von Schallschutzfenstern beteiligen zu können. Hierbei soll sich der Clubbetreiber an den Mitteln den Schallschutzfonds bedienen dürfen.

Party hard, don’t panic

Nachtclubs sind aufgrund ihrer Architektur, der Dunkelheit und dem großen Publikumsaufkommen erhöhter Brandgefährdung ausgesetzt. Im Falle eines Feuers oder Rauchausbreitung geraten die Gäste leicht in Panik. Um dies vorzubeugen, müssen Nachtclubs besondere Auflagen einhalten. Dennoch sprechen wir uns dagegen aus, die baulichen Brandschutzauflagen unnötig immer weiter hochzuschrauben. Vielmehr meinen wir, dass auch durch intelligente Alternativkonzepte ein hoher Brandschutzstandard eingehalten werden kann. So sollen Clubbetreiber in Zukunft öfter von Abweichungen und Erleichterungen gem. §§ 51, 67 BauO Bln profitieren können. Moderne Brandmelde- und Löschanlagen, der Einsatz von Brandschutzhelfern, sowie effektive Evakuierungsstrategien in Abstimmung mit der Feuerwehr sind Beispiele hierfür. Wir befürworten eine stringente Schulung des Personals auf die Einhaltung und Umsetzung von Brandschutzauflagen.

Gerade im Bereich der Sonderbauten stützen sich die Anforderungen an den Brandschutz auf Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen, welche in einem Brandschutzkonzept verfasst werden. Diese können für denselben Fall häufig unterschiedlich ausfallen. Aus diesem Grund fordern wir eine Reform der DIN 4102 hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Ausnahmeregelungen und Kompensationsmaßnahmen für brandbeanspruchte und qualifizierte Bauteile und Baustoffe.

Gesundheits- und Drogenpolitik

Gesundheitspolitik ist ein wichtiger Bestandteil von Clubpolitik. Wir glauben daran, dass Clubbesucher selbstständig einschätzen können, welche Gesundheitsrisiken ein Clubbesuch mit sich bringt. Drogen- und Alkoholkonsum sind fester Bestandteil der Berliner Clubkultur. Die bisherigen Versuche der Strafverfolgung von Konsumenten haben nicht funktioniert. Stattdessen soll die Berliner Drogenpolitik in Clubs darauf hinwirken, dass über die Wirkung der Substanzen, einen risikominimierenden Konsum, sowie die gesundheitlichen Folgen aufgeklärt wird. Clubbetreiber sollen keine rechtlichen Konsequenzen erfahren, wenn sie den Drogenkonsum in ihren Einrichtungen tolerieren und ggf. Rückzugsräume zum diskreten Drogenkonsum bereitstellen. Selbstverständlich können sie im Rahmen ihres Hausrechts selbst entscheiden, ob sie den Konsum tolerieren. Der Nichtraucherschutz und der Lärmschutz soll nicht weiter verschärft werden. Clubbetreiber sollen entscheiden dürfen, ob sie das Rauchen im Club gestatten.

Aufklärungs- und Präventionsarbeit

Wir begrüßen, dass es Projekte zur Aufklärung zu risikoreduzierendem Drogenkonsum und sexueller Gesundheit in Berliner Clubs gibt. Der Senat soll die Finanzierung dieser Projekte ausbauen und Mittel bereitstellen, um Clubmitarbeiter im sensiblen Umgang mit drogenkonsumierenden Gästen zu schulen. Im Rahmen der Drogenentkriminalisierung sollen die Clubbetreiber beraten werden, inwieweit sie innerhalb ihrer Räumlichkeiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Gäste umsetzen können. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung sauberer Utensilien zum Drogenkonsum (z.B. Ziehröhrchen), Präservative zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, sowie Ohrstöpsel zum Schutz vor Lärm. Zur zusätzlichen Sicherheit für Verbraucherinnen bzw. Verbraucher von Betäubungsmitteln begrüßen wir die Einrichtung von Drug-Checking Laboren außerordentlich. Neben diesem Angebot fordern wir für das Berliner Nachtleben mobile Präventions- und Drug Checking-Angebote. Weiterhin fordern wir den Senat auf, die dafür notwendigen rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen und Straffreiheit für die Anbieterinnen bzw. Anbieter und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher zu gewährleisten.

Freiheit bewahren, Sicherheit gewährleisten

Kaum irgendwo ist ein Widerspruch von Freiheit und Sicherheit so offensichtlich wie im Bereich des Nachlebens. Eine freie Entfaltung der Partygänger und eine Kultur der Freizügigkeit werden durch staatliche Kontrolle unweigerlich eingeschränkt. Gleichzeitig darf die Schaffung rechtsfreier Räume, in denen Übergriffe, Diebstähle und Gewaltdelikte nicht vermieden werden, auch im Nachtleben nicht akzeptiert werden. In Bezug auf staatliche Eingriffe im Sinne der inneren Sicherheit muss daher gelten: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Innerhalb eines Clubs oder einer Bar selbst müssen staatliche Kontrollmaßnahmen auf ein notwendiges Minimum – z.B. die Überprüfung von Brandschutzvorkehrungen und Lärmschutz oder Razzien im Zuge der Bekämpfung von Clan-Kriminalität – beschränkt bleiben. Dem Clubbetreiber muss die Verantwortung zugetraut werden, eine Umgebung zu schaffen, die ohne weitere Eingriffe und faktische Beschränkungen auskommt, solange staatliche Sicherheitskräfte nicht initiativ angefordert werden. Dafür ist es u.a. aber unerlässlich, dass der Betreiber die vollkommene Kontrolle über den Einlass in sein Etablissement behält und dessen Maßstäbe akzeptiert werden. Jedem Versuch, Einlassbeschränkungen in Clubs und Bars gesetzlich zu reglementieren, lehnen wir entschieden ab. Auch in den nicht-geschlossenen Räumen von Party-Arealen und Bargegenden muss eine sensible Abwägung im Sinne der Schaffung von möglichst großen Freiräumen vorgenommen werden. So lehnen wir insbesondere die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen in entsprechenden Party-Gegenden entschieden ab. Polizeiliche Kontrollen oder Streifen sind auf ein Minimum zu reduzieren, solange die Anrainer im Rahmen der Gesetze selbst für ein harmonisches und gewaltfreies Miteinander sorgen können. Wo dies nicht gelingt, ist ein konsequentes staatliches Durchgreifen aber unerlässlich, auch wenn es zulasten von Freizügigkeit oder einem vermeintlichen Freiheitsgefühl in den betroffenen Arealen geht. Hierbei soll das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und -bereitschaft des Rechtsstaats gestärkt, dabei aber der Eindruck staatlicher Repression vermieden werden. Sinnvoll sind daher die Implementierung von Nachtbürgermeistern nach dem Vorbild Amsterdams, der Einsatz von zivilen Polizeikräften oder die Stationierung von Polizeieinheiten, die sich in Nebenstraßen in Bereitschaft halten und nötigenfalls schnell und verlässlich eingreifen können.