Bonitätsüberwacher überwachen

Für die Jungen Liberale Berlin ist die aktuelle Gesetzgebung zum Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien unzureichend. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie natürliche Personen werden durch diesen Mangel regelmäßig in ihrer Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt.

Deshalb fordern wir:

(1) dass Personenprofile, die aus öffentlich verfügbaren, personenbezogenen Daten gespeist werden, auch künftig datenschutzrechtlich unzulässig bleiben.

(2) eine gesetzliche Klarstellung in § 28b BDSG, wonach zur Bildung von Score-Werten besondere Arten personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG nicht verwendet werden dürfen.

(3) ein Verbot der Anschrift als Merkmal der Kreditwürdigkeit.

(4) die Ersetzung der in § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG normierten Prüffristen durch taggenaue Löschfristen.

(5) ein Verbot der Eintragung von nicht laufenden Kreditanfragen.

(6) eine Aufsicht der Wirtschaftsauskunfteien durch die BaFin.

(7) die Schaffung einer der oben genannten Punkte entsprechende Regelung auf europäischer Ebene zum Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

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