Berlin – Hauptstadt der Wissenschaft

Berlin zählt mit seinen elf staatlichen, zwei konfessionellen und rund 30 staatlich anerkannten Hochschulen nicht nur zum größten Wissenschaftsstandort in Deutschland, sondern auch zu einer der größten Wissenschaftsregionen in Europa. August Borsig, Werner Siemens und Emil Rathenau sind nur Beispiele von Gründern, die in Berlin Fortschritt und technologische Entwicklungen maßgeblich vorangetrieben haben. Wir Junge Liberale Berlin stehen seit jeher für Fortschritt und Erfolg durch Forschung und Innovation. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, Berlin zur weltweit besten Wissenschaftsregion auszubauen und uns besonders für die Hochschulforschung einzusetzen.

Wissenschaftsregion Berlin

2018 haben sich die Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin und Charité – Universitätsmedizin Berlin zur Berlin University Alliance (BUA) zusammengetan. Ziel ist es, „Berlin zu einem integrierten Forschungsraum und zum führenden Wissenschaftsstandort in Europa auszugestalten“. Die Jungen Liberalen Berlin begrüßen diesen Zusammenschluss und fordern die Intensivierung und den Ausbau des wissenschaftlichen Austausches zwischen den Berliner Hochschulen und Forschungsinstituten. Wir sehen die Zusammenarbeit in gemeinsamen Clustern als effektives Mittel, den Forschungsstandort Berlin zu stärken und internationales Ansehen zu erlangen. Hierbei sollte nicht nur der Fokus auf die Bereitstellung von Fördergeldern, sondern auf den Wissensaustausch und Kooperation in der gemeinsamen Forschung gelegt werden. Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen Berlin, dass sich auch weitere staatliche Berliner Hochschulen zu solchen Allianzen zusammenschließen. Der Berliner Senat soll dies im Rahmen der Bereitstellung von Haushaltsgeldern honorieren. Wir sind überzeugt, dass das richtige Maß aus Wettbewerb und Kooperation den Wissenschaftsstandort Berlin langfristig sichert und die globale Reputation dessen ausbaut. Deshalb begrüßen wir die bereits zahlreichen Wissenschaftskooperationen im In- und Ausland und streben eine weitere Intensivierung dieser an.

Wir begrüßen die durch die Senatsfraktionen SPD, LINKE und B´90/Die Grünen endlich initiierte Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zugunsten einer verstärkten Zusammenarbeit der Berliner Hochschulen untereinander sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Finanzmittelausstattung

Unsere Hochschulen sind das pulsierende Herz des deutschen Wissenschaftssystems. Die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Forschung hängt daher maßgeblich von einer guten Finanzierung dieser Institutionen ab. Als Träger der Hochschulen ist dafür v. a. das Land Berlin zuständig, das seiner Verpflichtung in der Vergangenheit jedoch nicht ausreichend nachgekommen ist. Stattdessen stieg die Beteiligung des Bundes in der Vergangenheit immer weiter an – hauptsächlich in Form befristeter Dritt- oder Projektmittel. Wir möchten es den Hochschulen ermöglichen, durch gutes Finanzmanagement ein hohes Maß der Einkommensstabilität zu erreichen. Hierdurch können gleichzeitig Investitionen getätigt und sich kurzfristig bietende Innovationsmöglichkeiten ausgenutzt werden. Hochschulen müssen zudem von einem verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Ressourcen profitieren können. Nur so lässt sich ein dynamisches finanzielles Umfeld herstellen. Nicht EU-Studenten sollen wie in Baden-Württemberg für ihren Studienplatz Gebühren entrichten. Um das zu erreichen, fordern wir:

  • die Abschaffung der Studiengebühren langfristig beizubehalten – nur so kann dem Gebot der Bildungsgerechtigkeit entsprochen werden. Die Finanzierung der Hochschulen hat daher ausschließlich durch das Land Berlin und den Bund zu erfolgen.
  • Wir begrüßen, dass sich der Bund in der Vergangenheit zunehmend an der Finanzierung der Forschungsförderung beteiligt hat. Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft und Projekte wie die Exzellenzstrategie sollten langfristig fortgesetzt werden. Bei deren Weiterentwicklung ist darauf zu achten, dass Mittel insbesondere zugunsten von Jungwissenschaftlern bereitstellt werden. Gerade Fördermaßnahmen, die aufstrebende Wissenschaftler mit ihnen zugeteilten Projektmitteln ausstatten, betrachten wir hierbei als vielversprechend.
  • Vor diesem Hintergrund darf das Land Berlin aber keinesfalls das eigene Engagement an der Hochschulfinanzierung reduzieren und sollte das bereits bestehende Ausgabenniveau im Verhältnis zum Gesamthaushalt signifikant ausweiten.

Wissenschaft als Beruf

Die Leistungsfähigkeit des Technologie-, Forschungs- und Ausbildungsstandorts Berlin hängt maßgeblich von der Effektivität seines Wissenschaftssystems ab. Wir möchten Rahmenbedingungen schaffen, die es den Universitäten und Fachhochschulen ermöglichen, ein modernes und flexibles Personalentwicklungskonzept aufzustellen. Einerseits müssen dabei kurzfristige Rekrutierungsmöglichkeiten zugestanden werden, andererseits sollten für langfristige Aufgaben auch Mittel bereitstehen, die unbefristete Personalentscheidungen ermöglichen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Hochschulen sicherzustellen, dass sich Wissenschaftler in einem beruflichen Umfeld wiederfinden, das deren hohe Qualifikation hinreichend honoriert und Planungssicherheit bietet. Andersherum wollen wir einen niedrigschwelligen Einstieg in die akademische Laufbahn ermöglichen, wofür wir insbesondere Anstellungsmöglichkeiten als Studentische Hilfskräfte ausbauen möchten.

Große Teile der damit verbundenen Verantwortung liegen bei den Hochschulen selbst. Diese sollten die Verstetigung und Ausweitung ihrer Finanzierung nutzen, um hiermit ihre rege Befristungspraxis einzuschränken. Sie sollten dazu übergehen, große Teile der zu besetzenden Professuren mittels Tenure Track auszuschreiben. Darüber hinaus sollte bei der Personalauswahl unabhängig von der Statusgruppe strikt das Mehraugenprinzip gelten. Weiterhin fordern wir:

  • die Alternativen zu Karrieren mit dem Ziel Professur auszubauen. Hierzu muss die im BerlHG definierte Personalkategorie des Wissenschaftlichen Mitarbeiters vom Senat auf ihre Funktionalität hin geprüft und ggf. erweitert werden. Das BerlHG sollte möglichst Graduierungen nach Tätigkeitsbereich vorsehen und verschiedene Aufstiegsoptionen ermöglichen.
  • Die Entwicklung, dass einzelne Fakultäten mit dem Gedanken spielen, die bestehende Lehrstuhlstruktur – bei der wissenschaftliche Angestellte, Räume und andere Ressourcen einer Fakultät weitgehend einzelnen Ordinarien zugerechnet und von diesen dienstrechtlich verwaltet werden – durch eine Departmentstruktur mit eigenen Personalbudgets zu ersetzen, begrüßen wir. Dahingehend politischen Druck auszuüben, lehnen wir jedoch ab.
  • Wir schließen uns der Forderung der FDP-Bundestagfraktion an, endlich das deutsche Kapazitätsrecht zu reformieren.
  • Von der FDP erwarten wir darüber hinaus, sich für eine Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes einzusetzen. Insbesondere die sog. 12-Jahres-Regel muss schnellstmöglich abgeschafft werden.
  • Langfristig sollte die Verbeamtung von Professoren oder Wissenschaftlichen Mitarbeitern zwar abgeschafft werden, kurzfristig würde dem Land Berlin hierdurch aber ein signifikanter Wettbewerbsnachteil entstehen. Wir fordern daher den Senat auf, sich für eine bundesweite Initiative zur deutschlandweiten Abschaffung der Verbeamtung von Professoren oder
    Wissenschaftlichen Mitarbeitern einzusetzen. Hierdurch freiwerdende Mittel sollen ausgabenneutral zur Ausweitung der durch das Land Berlin gesicherten Grundfinanzierung genutzt werden.
  • § 121 des Berliner Hochschulgesetzes ist überdies dahingehend zu überarbeiten, dass den Hochschulen die Einstellung von studentischen Hilfskräften zukünftig auch für die Verwaltung von Bibliotheken, die Koordination mit der Studentenschaft und die studentische Studienberatung gestattet wird.

Wissenschaftstransfer

Wissenschaft und die damit verbundene Suche nach Fortschritt ist Grundlage für eine technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung. Damit die Resultate der wissenschaftlichen Erkenntnis bestmöglich der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen, bedarf es der richtigen Strukturen, um den Erkenntnistransfer von Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.

Stiftungsprofessuren

Grundsätzlich begrüßen wir die vermehrte Einrichtung von Stiftungsprofessuren. Die Einrichtung dieser dient in erster Linie nicht der Einwerbung von Drittmitteln, sondern der Anschubfinanzierung innovativer Fach- und Forschungsgebiete. Stiftungsprofessuren helfen den Universitäten somit bei der Profilbildung und bei der Suche nach wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsfeldern. In Berlin erleben wir viele Positivbeispiele der erfolgreichen Implementation dieser.

Um die Unabhängigkeit der Forschung zu garantieren, muss die Finanzierung dieser Stellen jedoch zeitlich befristet bleiben und so transparent wie möglich gestaltet werden. Wir sind der Überzeugung, dass eine starke Universität ihr wissenschaftliches Personal vor unlauterer Einflussnahme von Drittmittelgebern schützen kann und muss. Das bedeutet auch, dass wir eine Einschränkung der Forschungs- und Publikationstätigkeit durch den Drittmittelgeber ablehnen.

Wissenschaftliche Beratung der Wirtschaft

Damit wissenschaftliche Resultate schnelle Implementation in der Wirtschaft, insbesondere im Technologiesektor, finden, müssen viele Kommunikationskanäle zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft bestehen. Eine mögliche Form dieser Zusammenarbeit sehen wir in der Nebentätigkeit von wissenschaftlichem Personal bspw. durch wissenschaftliche Beratung in der freien Wirtschaft. Nebentätigkeiten von wissenschaftlichem Personal bedürfen meistens jedoch einer eigenen Genehmigung. Deshalb fordern wir eine Anhebung des Höchstsatzes für allgemein genehmigte Nebentätigkeiten von derzeit monatlichen 51 EUR. Somit entsteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung von Nebentätigkeiten in zeitlich und finanziell begrenztem Umfang. Gleichzeitig fordern wir eine aufmerksamere Kontrolle der Nebentätigkeit durch die Selbstverwaltung der Universität. Zeitlich unverhältnismäßige Nebentätigkeiten belasten den Steuerzahler, die Universität und das Wissenschaftsökosystem gleichermaßen.

Lizenzen

Zwischen wissenschaftlichem Resultat und einem marktreifen Produkt oder Dienstleistung liegt noch ein hürdenreicher Weg, der oft nur von hochausgebildeten Fachkräften überwunden werden kann. Wir sehen die Beteiligung von Wissenschaftlern an den von ihnen entwickelten Patenten als eine gute Möglichkeit, diese Hürde zu überbrücken. Durch die Vergabe von Lizenzen durch die Universität entsteht somit ein Anreiz zur Entwicklung von marktreifen Innovationen aus der Forschung heraus. Gleichzeitig muss es Wissenschaftlern erleichtert werden, auf Basis ihrer Forschung selbst unternehmerisch tätig zu werden, anstatt diese an Externe zu lizensieren.

Um den Anreiz für Wissenschaftler, aus ihren Ergebnissen patentreife Verfahren und Produkte zu entwickeln, zu erhöhen, möchten wir sie noch stärker an der Vergabe von Lizenzen beteiligen. Dazu wollen wir den Vergütungsanteil des Erfinders im Arbeitnehmererfindungsgesetz (§ 42.4 ArbNErfG) auf 40 % erhöhen.

Ausgründungen

Wir begrüßen die Entwicklung und Entstehung von Gründerzentren an nahezu allen Hochschulen in Berlin. Berlin ist der größte Standort für Start-ups und junge Unternehmen in Deutschland geworden. Rückgrat dieser Entwicklung ist nicht zuletzt die Exzellenz des hiesigen Wissenschaftsökosystems. Auf Basis dieser Erfahrung sehen wir die zentralen Aufgaben der Gründerzentren in:

  • der Bereitstellung von Räumlichkeiten und technischer Infrastruktur als „Anschubfinanzierung“, insbesondere für technologielastige Start-ups,
  • der Vernetzung mit anderen Akteuren der Wirtschaft, Wissenschaft und potenziellen Kunden,
  • der Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse,
  • der Unterstützung bei der Überwindung von bürokratischen Hürden und Genehmigungsverfahren. Dies gilt insbesondere für Zulassungen neuer Produkte und Verfahren. Hierfür könnte vor allem an forschungsstarken Hochschulen eine sinnvolle Bündelung von Know-how stattfinden.

Wir sind überzeugt, dass sich die Gründerzentren an forschungsstarken Universitäten vor allem komplementär zu privatwirtschaftlichen Angeboten aufstellen sollten, um das Potenzial des Berliner Ökosystems voll auszuschöpfen. Auch eine Bündelung der Inkubatoren und Gründerzentren an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen könnte zu einem verbesserten Dienstleistungsangebot bei höherer Effizienz führen.

Um auch praktizierenden Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, aus ihren Forschungsergebnissen eine marktreife Innovation zu entwickeln, fordern wir die Möglichkeit eines zweckgebundenen Sabatticals für diese Wissenschaftler einzurichten. Als Möglichkeit sehen wir eine Ergänzung der Freistellung zur Unternehmensgründung in der Berliner Hochschulurlaubsverordnung (HUrlVO). Diese soll auf wenige Jahre begrenzt werden mit stückweisem Übergang zurück in die wissenschaftliche Tätigkeit.

Hochschulbeteiligungen

Hochschulbeteiligungen sehen wir grundsätzlich kritisch. Sie übersteigen die Rolle der Hochschulen und stellen eine maßgebliche, ungerechtfertigte Wirtschaftssubvention dar. In Hochschulen fehlen meist die Strukturen, um als verantwortlicher Investor in junge Unternehmen zu investieren. Die Rolle der Hochschulen sollte deshalb maßgeblich in der Bereitstellung von Gründerzentren und der wissenschaftlichen Beratung liegen. Hochschulbeteiligungen können jedoch in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn für den Erfolg bzw. die Gründung eines Start-ups die Inanspruchnahme von Lizenzen oder Patenten im Besitz der Universität notwendig ist. Wenn innerhalb eines gewissen Zeitraums kein zahlungsbereiter Lizenznehmer gefunden werden kann, sollen Hochschulen durch bilaterale Verträge diese Lizenzen an Start-ups vergeben, z. B. durch Gebühren- oder Gewinnbeteiligungen. Dies soll durch einen Rechtsanspruch gesichert werden. Eine Beteiligung der Hochschulen durch Eigenkapital lehnen wir grundsätzlich ab.

Gründungsstipendien für Wissenschaftler

Wir begrüßen die Einführung der Exist-Gründerstipendien für Studenten sowie Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Um den Wissenschaftstransfer noch stärker zu fördern, fordern wir die Erhöhung der Anzahl der Stipendien.

Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung von Berliner Gründungsstipendien. Diese fördern den Wissenschafts- und Start-up-Standort Berlin im Speziellen und binden junge Unternehmen an hiesige Inkubatoren und das wissenschaftliche Ökosystem. Im Rahmen dessen begrüßen wir das Berliner Start-up-Stipendium und fordern eine Ausweitung der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel.

Selbstbestimmung der Hochschulen

Damit Hochschulen ein Ort der wissenschaftlichen Erkenntnisfindung und des Fortschritts sein können, sind eine weitgehende Selbstverwaltung und eine vollständige Autonomie in der wissenschaftlichen Ausrichtung dieser maßgeblich. Im Rahmen dieser Autonomie halten wir an öffentlichen Hochschulen eine Beteiligung der Studenten an den Entscheidungsprozessen der Universität für notwendig. Mitbestimmung darf jedoch nicht als gleichwertige Stimmkraft in jedem Gremium missverstanden werden. Wenn falsch verstandene Mitbestimmung zur Lähmung der universitären Entscheidungsprozesse führt, dann steht sie ihrem eigentlichen Ziel im Weg. Wir streben eine unternehmerische und handlungsfähige Universität mit starken Exekutivorganen an. Deswegen sprechen wir uns für die Beibehaltung der derzeitigen Zusammensetzung der Akademischen Senate und der Konzile sowie für eine darüber hinaus gehende selbstbestimmte Ausgestaltung der Gremien der jeweiligen Hochschule aus. Politische Einflussnahme auf die Zusammensetzung nicht-gesetzlich konstituierter Gremien lehnen wir dezidiert ab.

Die vom Senat eingesetzte AG Demokratische Hochschule sehen wir deshalb kritisch. Sie hat nicht zu einer Kompromissbildung, sondern zu einer Vertiefung der Konflikte zwischen diversen Interessensgruppen den Universitäten geführt und konnte keine innovativen Vorschläge zur Mitbestimmung an Universitäten bieten. Zu den im Abschlussbericht der AG Demokratische Hochschule gemachten Vorschlägen im BerlHG stehen wir wie folgt:

  • Eine Ergänzung in § 44 BerlHG zu den Informationsrechten der Gremienmitglieder sehen wir kritisch. Die derzeitigen Regelungen zur Transparenz in der Selbstverwaltung der Hochschulen halten wir für hinreichend. Gleichzeitig darf die Handlungsfähigkeit der Leitung nicht gefährdet werden.
  • Die Eröffnung der Teilnahme an Wahlen für Selbstverwaltungsgremien für Auszubildende teilen wir.
  • Die Aufhebung der Einschränkung des Stimmrechts von Mitgliedern der Gruppe des sogenannten wissenschaftsunterstützenden Personals lehnen wir ab. Wir sind der Überzeugung, dass ausschließlich das Personal an der Ausrichtung der Forschung beteiligt werden sollte, das unmittelbar und mittelbar von dieser Ausrichtung betroffen ist.

Zivilklausel

Auch die Entscheidung für oder gegen eine Zivilklausel und somit die Ablehnung militärisch finanzierter Forschung ist Teil des Selbstbildes der Universitäten und fällt in deren autonomen Entscheidungsbereich. Eine Verankerung der Zivilklausel im Hochschulgesetz lehnen wir deswegen ab.