SED-Opferpensionen unabhängig von Wirtschaftlicher Bedürftigkeit machen

Änderung des § 17a Abs. 1 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. August 2007 (BGBl. I S. 2118) durch Streichung der Passage „die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind“. Die Bedürftigkeitsregel entfällt entsprechend.

Weitere Beschlüsse

05.07.2025

Kontrolle statt Kriminalisierung – Kokain legalisieren

Die gescheiterte Verbotspolitik in Deutschland hat zur Folge, dass Konsumierende harter Drogen wie Kokain kriminalisiert werden, anstatt ihnen mit Aufklärung...
05.07.2025

Linke Polemik und das auf Staatskosten? – Nein danke! Staatliche Förderungen endlich auf neutralen Boden setzen

Die Debatten um durch Bundesmittel unterstützte zivilgesellschaftliche Akteure wie „Omas gegen rechts“, die offen zu parteipolitischen Demonstrationen aufrufen, zeigt: Es braucht klare...
05.07.2025

Das Ende der Rundfunkabgabe – Freiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu innovationsfeindlich, zugroß, zu teuer, intransparent organisiert und zu einer Beute der Parteien geworden.Die...