Keine Gesichtserkennung auf Demos

Am 18. Mai ist im Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektrischen Identitätsnachweises verabschiedet worden, das den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, darunter auch der Berliner Polizei, erlaubt „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ künftig das biometrische Lichtbild im Ausweis automatisiert aus den Registern der Pass- und Personalausweisbehörden abzurufen. Diese biometrischen Daten, die verdachtsunabhängig abgerufen werden können, dürfen unter keinen Umständen in die Analyse von Filmaufnahmen, die auf Demonstrationen aufgenommen werden, einfließen. Dies sollte weder bei den sog. „Übersichtsaufnahmen“ noch bei der Auswertung von Straftaten im Nachhinein geschehen. Die Erfassung von Personen, die von ihrem Recht an einer Demonstration teilzunehmen Gebrauch gemacht haben, bietet eine Grundlage für politische Verfolgung und schränkt die Versammlungsfreiheit weitgehend ein.

Weitere Beschlüsse

05.07.2025

Linke Polemik und das auf Staatskosten? – Nein danke! Staatliche Förderungen endlich auf neutralen Boden setzen

Die Debatten um durch Bundesmittel unterstützte zivilgesellschaftliche Akteure wie „Omas gegen rechts“, die offen zu parteipolitischen Demonstrationen aufrufen, zeigt: Es braucht klare...
05.07.2025

Das Ende der Rundfunkabgabe – Freiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu innovationsfeindlich, zugroß, zu teuer, intransparent organisiert und zu einer Beute der Parteien geworden.Die...
05.07.2025

Tod dem Bürgergeld-Betrug – Respekt vor dem Steuerzahler wiederherstellen!

Wer in Deutschland auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen ist, dem wird geholfen. Diesem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft fühlen wir uns verpflichtet. Bürgergeld...