Keine Gesichtserkennung auf Demos

Am 18. Mai ist im Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektrischen Identitätsnachweises verabschiedet worden, das den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, darunter auch der Berliner Polizei, erlaubt „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ künftig das biometrische Lichtbild im Ausweis automatisiert aus den Registern der Pass- und Personalausweisbehörden abzurufen. Diese biometrischen Daten, die verdachtsunabhängig abgerufen werden können, dürfen unter keinen Umständen in die Analyse von Filmaufnahmen, die auf Demonstrationen aufgenommen werden, einfließen. Dies sollte weder bei den sog. „Übersichtsaufnahmen“ noch bei der Auswertung von Straftaten im Nachhinein geschehen. Die Erfassung von Personen, die von ihrem Recht an einer Demonstration teilzunehmen Gebrauch gemacht haben, bietet eine Grundlage für politische Verfolgung und schränkt die Versammlungsfreiheit weitgehend ein.

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