Ja zum gesetzlichen Richter –nein zum „fliegenden Gerichtsstand“!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung auf, ein Gesetz mit folgendem Wortlaut in den Bundestag einzubringen:

Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781),wird wie folgt geändert:

Der bisherige § 32 wird zum § 32 Absatz 1.

Dem § 32 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Erstreckt sich gemäß Absatz 1 die Zuständigkeit auf sämtliche Zuständigkeitsbezirke im Geltungsbereich dieses Gesetzes, kann die Klage nur beim allgemeinen Gerichtsstand des Klägers oder des Beklagten erhoben werden.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

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