Seit drei Jahren schrumpft die deutsche Wirtschaft – 2025 markiert einen Tiefpunkt einer historischen Rezession. Es ist die längste Phase wirtschaftlicher Kontraktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Diese Realität ist aber politisch nicht angekommen. Die nicht so große Koalition arbeitet sich mit geliehenem Geld der jungen Generationen durch Wahlgeschenkedurch jede Boomer-Subklientelgruppe.
Gleichzeitig muss die FDP selbstkritisch feststellen, dass die Erwartungen der Wähler von der FDP als Reformpartei massiv verfehlt wurden. Wir haben es nicht geschafft, die Probleme des Landes an der Wurzel zu behandeln, nämlich einem Staatsapparat, der strukturell seine Eigeninteressen über die des Landes stellt. Streitigkeiten um Zuständigkeiten, unnötige Ausgaben um das eigene Finanzierungsniveau aufrecht zu erhalten und das Klammern an Kompetenzen als Selbstzweck stärken das eigene politische Gewicht und schwächen das Land. Die politischen Probleme in den Bereichen der Digitalisierung, Infrastruktur und Verteidigung sind lediglich Symptome und ein Ausdruck dieser Dysfunktionalität.
Um dies zu überwinden und effektives politisches Handeln wieder möglich zu machen, fordern wir ein grundlegendes Neudenken der Arbeit innerhalb der Exekutive: schlanke und handlungsfähige Institutionen mit klar abgrenzbaren Zuständigkeiten, wo pragmatisch und am Bürger orientiert der demokratische Wille umgesetzt wird.
Kulturreform im öffentlichen Dienst: Arbeiten, wie die Wirtschaft es vormacht
Es besteht ein grundlegendes Kulturproblem im öffentlichen Dienst. Das Vorbild, nach dem das deutsche Beamtentum als Institution altruistischer Staatsdiener geschaffen wurde, ist an vielen Stellen kein zeitgemäßes Modell mehr. Die Anforderungen, die wir an unsere heutige Verwaltung stellen, sind umfassender und abwechslungsreicher als früher. Unter diesen Umständen ist ein Arbeitsstil nach dem Vorbild der Privatwirtschaft unerlässlich. Als JuLis Berlin ist unser Ziel ein schlanker und effizienter Beamtenapparat, der in der Erfüllung seiner Aufgaben durch angestellte Mitarbeiter und externe Dienstleister unterstützt wird. Die Kultur innerhalb von Behörden und Ministerien entspricht der von modernen und erfolgreichen privatwirtschaftlichen Unternehmen. Beamte treten in erster Linie als prüfende Instanz und verantwortliche Koordinatoren auf. Um diese Vision zu erfüllen, fordern wir:
- einen fokussierten Beamtenstatus. Der Beamtenstatus wird auf hoheitliche Kernaufgaben konzentriert (z.B.Eingriffsverwaltung, Sicherheits-, Steuer- und Aufsichtsaufgaben). Für übrige Funktionen ist das Tarifbeschäftigtenverhältnis der Regelfall. Besonders in Bundesministerien (mit Ausnahme des Auswärtigen Amtes) fordern wir eine Verbeamtung frühestens ab der Besoldungsstufe des Ministerialrats (oder analog) und darüber. Bestands- und Funktionsschutz sollen dabei weiterhin gelten. Umstellungen sollen schrittweise im Bundes- und Landesrecht erfolgen. Eine Verbeamtung auf noch niedrigeren Hierarchiestufen ist nicht zielführend und erstarrt die Strukturen, stattdessen sollte auf eine flexible angestellte Belegschaft gesetzt werden.
- das One-in-two-out-Prinzip bei neuen Verbeamtungen. Um den Anteil der Beamten langfristig zu senken, fordern wir zu Beginn bei neuen Verbeamtungen, das One-in-two-out-Prinzip anzuwenden. Bereiche der Daseinsvorsorge und öffentlichen Sicherheit (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Um den Beamtenstamm nach Erreichen des Zielwerts stabil zu halten, soll danach zum One-in-one-out-Prinzip übergegangen werden.
- stärkere Nutzung externer Dienstleister. Insbesondere die Auslagerung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung – sofern wirtschaftlich sinnvoll und unter Gesichtspunkten der Sicherheit vertretbar – sollte verstärkt eingesetzt werden. Dies kann die unnötige Bindung an personelle Überkapazitäten effektiv verhindern und erlaubt flexibles Reagieren auf neue Anforderungen.
- privatwirtschaftliche Management-Praktiken. Die öffentliche Verwaltung sollte nach dem Vorbild etablierter privatwirtschaftlichen Management-Praktiken arbeiten, bei denen Leistung und Innovationsfreude im Mittelpunkt stehen. Hierbei soll vorgesehen werden, mit Hilfe von modernen, souveränen Technologien wie Datenanalyse und Künstlicher Intelligenz Prozesse evidenzbasiert zu optimieren. Auch ist es notwendig, dass die Angestellten im öffentlichen Dienst dazu befähigt werden, diese Tools kompetent zu nutzen. Dies kann durch verpflichtende Schulungen in digitaler Resilienz, Datenanalyse und sicherem Umgang mit KI-Systemen geschehen. So soll technologische Innovation Teil der täglichen Verwaltungspraxis werden. Beförderungen sollten strikt nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen, nicht nach Alter oder Dienstjahren. Verbindliche Zielvereinbarungen mit klaren Service-KPIs (z. B. Durchlaufzeiten, „First-Time-Right“, Nutzungsquoten) sollten eingeführt werden; Leistungsprämien und -zulagen im Besoldungs- und Tarifrecht sind entsprechend auszuweiten. Das Leitbild der Verwaltung soll gleichermaßen auf Korrektheit und Effizienz in den Abläufen ausgerichtet sein, wobei bei öffentlichen Dienstleistungen Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund stehen soll. Verbesserungen und Innovationen in Abläufen sollen sich unmittelbar in Gehaltserhöhungen und Beförderungen widerspiegeln.
Führungsfortbildungen und eine evidenzbasierte Personalauswahl sind verpflichtend zu verankern. - eine offene Fehler- und Lernkultur im öffentlichen Dienst. Safe-to-fail-Piloten, verpflichtende Retrospektiven und die Veröffentlichung von Lessons Learned machen Innovation zur Routine – nicht zum Risiko.
- externe Effizienzchecks und Transparenz. Der Staat muss seine Prozesse mit derselben analytischen
Präzision prüfen, wie es erfolgreiche Unternehmen tun. Für Bundesbehörden fordern wir daher
regelmäßige, externe Effizienz- und Digitalisierungs-Checks. Länder und Kommunen werden über Staatsverträge/Landesrecht oder bundesweite Förderkonditionen nach Art. 104b GG zur Teilnahme
befähigt und motiviert. Die Checks erfolgen risikobasiert durch akkreditierte, unabhängige Stellen und in Koordination mit Rechnungshöfen und Normenkontrollrat, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Die Ergebnisse sollen transparent veröffentlicht werden. Die Befunde fließen in einen jährlichen Digitalisierungsbericht und sind mit konkreten Umsetzungsfristen zu hinterlegen. Wir sind für Leistungsmessung im öffentlichen Dienst und für die Einführung von leistungsbedingten Kündigungen, auch bei Beamten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist zu schaffen.
Bund-Länder-Reform
Die Jungen Liberalen Berlin stehen für einen starken Föderalismus und eine klare Orientierung am Subsidiaritätsprinzip. Gleichzeitig sehen wir, dass im Bereich gemeinschaftlicher Aufgaben Abwägungen zwischen der Nähe am Bürger und Effizienzgewinnen auf höherer Ebene zu machen ist. Daraus ergeben sich Neuordnungen der bestehenden Bund-Länder-Beziehungen. Darüber hinaus wird im Status Quo die Effizienz der Verwaltung auf Landes- und Bundesebene erheblich durch überschneidende Zuständigkeiten gelähmt. Um die Bund-Länder-Zusammenarbeit effektiver zu gestalten, fordern wir:
- eine Reduzierung der Anzahl der Bundesländer. Jedes einzelne Bundesland bringt erhebliche Aufwendungen mit sich – in Form von Doppelstrukturen, hohen Personalkosten und ineffizienten Entscheidungsprozessen. Eine Verringerung der Länderzahl kann dazu beitragen, Verwaltung und Politik schlagkräftiger und kosteneffizienter zu gestalten. Wir streben daher Bürgerentscheide über die Fusionierung der Bundesländer Bremen und Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg sowie dem Saarland und Rheinland-Pfalz an. Diese sollen auf Grundlage transparenter Kosten-Nutzen-Analysen vorbereitet und in einem offenen, partizipativen Prozess durchgeführt werden.
- die Abschaffung des Bund-Länder-Finanzausgleichs. Der bisherige Finanzausgleich ist das zentrale Instrument finanzieller Verflechtung zwischen den Verwaltungsebenen, schränkt jedoch die Eigenverantwortung der Länder erheblich ein. Künftig sollen alle Transferleistungen, die derzeit Länder und Kommunen auf Grundlage von Bundesgesetzgebung erbringen müssen, ausschließlich vom Bund getragen werden. Dadurch wird eine klare Zuordnung von Aufgaben und Finanzierung erreicht.
- die Angleichung der Schuldenregeln der Länder an die des Bundes. Die aktuelle Regelung überträgt in Krisensituationen faktisch finanzielle Lasten auf die Bundesebene und begrenzt die Handlungsspielräume der Länder erheblich. Stattdessen sollen Bundes- und Landeshaushalte künftig denselben fiskalischen Begrenzungen unterliegen. Damit wird Haushaltsverantwortung konsequent auf allen Ebenen verankert und die Länder erhalten die Möglichkeit, eigenständig wirtschaftlich zu handeln, ohne dass Krisenlasten automatisch auf den Bund verschoben werden.
Digitalreform: Weichen stellen und Digitalisierung ermöglichen
Deutschland ist im 21. Jahrhundert angekommen – sein Staat aber nicht. Während Wirtschaft und Gesellschaft längst digital leben, verwaltet sich der Staat noch in Aktenordnern, Faxen und Zuständigkeitslabyrinthen. Jahrzehntelang wurde über Digitalisierung gesprochen, doch umgesetzt wurde sie kaum. Jede Reformidee endet im föderalen Dickicht, jede Modernisierung in Arbeitskreisen und Zuständigkeitsprüfungen. Verwaltung ist in Deutschland kein lernendes System, sondern ein Beharrungsapparat. Neue Ministerien entstehen, doch sie verlieren sich in Kompetenzstreitigkeiten mit alten Behörden. Milliarden fließen in Digitalstrategien, aber die Ergebnisse bleiben überschaubar. Jede Ebene will gestalten, aber keine will Verantwortung abgeben.
Was wir brauchen, ist kein weiterer Arbeitskreis, sondern einen Staat, der sich selbst reformiert und einen Rechtsrahmen, unter dem konsequente Digitalisierung erst möglich gemacht wird. Ein moderner Staat muss dabei mehr sein als lediglich Kunde: Er muss seine digitalen Infrastrukturen, Standards und Datenflüsse eigenständig gestalten können.
Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher:
- Digitalpolitik zur Staatsaufgabe zu machen. Wir fordern eine Änderung des Art. 91c GG, die dem Bund
die Kompetenz verleiht, verbindliche, ebenenübergreifende Mindest- und Interoperabilitätsstandards (insb. Sicherheit, Datenmodelle, Schnittstellen) sowie gemeinsame Basisinfrastrukturen (Identitäts-, Register- und Once-Only-Systeme) festzulegen, fristgebunden einzuführen und zu koordinieren. Der Bund benennt hierfür eine zuständige Stelle. Kostenfolgen werden nach dem Konnexitätsprinzip mitfinanziert. Die Organisationshoheit der Länder und die kommunale Selbstverwaltung bleiben unberührt. Hierfür fordern wir einen Digital-First-Grundsatz für die Verwaltung: Bevor eine neue Regelung in Kraft tritt, muss ihre digitale Umsetzbarkeit geprüft werden. - Digitale Souveränität als Leitbild verankern. Damit Deutschland im digitalen Zeitalter handlungsfähig bleibt, braucht es einen klaren rechtlichen Rahmen, eindeutige Zuständigkeiten und ein verbindliches Leitprinzip: digitale Souveränität. Digitale Souveränität ist daher keine technische Option, sondern eine demokratische Notwendigkeit. Nur wer die Möglichkeit hat, selbstbestimmt die eigene digitale Infrastruktur zu gestalten und zu kontrollieren, kann Datensicherheit, Unabhängigkeit und letztlich staatliche Handlungsfähigkeit wahren. Staatliche IT-Systeme dürfen nicht in Abhängigkeit von einzelnen außereuropäischen Großkonzernen geraten. Insbesondere die faktische Monopolstellung von Microsoft im öffentlichen Sektor gefährdet die digitale Handlungsfähigkeit Deutschlands. Geschlossene Ökosysteme, restriktives Lizenzmanagement, Produktbündelung und proprietäre Schnittstellen schaffen strukturelle Lock-in-Effekte, die Wahlfreiheit, Transparenz und Sicherheit der Verwaltung einschränken. Der weiterhin bestehende Rückgriff auf proprietäre Systeme US-amerikanischer Anbieter etwa die neue Kooperation von Microsoft 365 und dem Freistaat Bayern oder der geplante Einsatz der SAP Delos Cloud über Microsoft-Infrastruktur und in Kooperation mit OpenAi in der Bundesverwaltung widerspricht diesem Ziel fundamental. Mit Blick auf extraterritoriale Eingriffsrechte wie den US Cloud Act oder technische Kontrollmechanismen (durch “Backdoors“ oder „Kill Switches“) ist die dauerhafte Bindung an außereuropäische Infrastrukturen ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Daher ist ein schrittweiser Übergang zu offenen, interoperablen und europäischen Lösungen einzuleiten. Der bestehende Microsoft-Rahmenvertrag des Bundes bis 2028 darf nicht zur Verstetigung von Abhängigkeiten führen, sondern muss gezielt genutzt werden, um eine kontrollierte Migration auf offene, souveräne Systeme vorzubereiten. Dazu gehören Pilotprojekte, Schulungsprogramme, Evaluationsmechanismen und Investitionen in interoperable,
offene Softwareökosysteme. - eine Stärkung der Interoperabilität und Zusammenarbeit auf allen staatlichen Ebenen. Mit dem IT- Staatsvertrag von 2019 und dessen Reform aus dem Jahr 2024 hat der IT-Planungsrat bzw. die FITKO die Kompetenz erhalten, IT-Mindest- und Interoperabilitätsstandards festzulegen. In diesem Rahmen fordern wir eine nachhaltige Stärkung der Finanzierung und eine stärkere Einbeziehung kommunaler Interessen. Gleichzeitig ist die interkommunale Zusammenarbeit landesrechtlich zu vereinfachen und gezielt zu fördern – etwa durch IT-Zweckverbände und regionale Kompetenzzentren.
- Registermodernisierung und Datenaustausch. Wir fordern eine konsequente Registermodernisierung als Grundlage aller Digitalisierungsmaßnahmen. Das Once-Only-Prinzip muss verbindlich in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu soll eine bundesweit einheitliche Registerarchitektur geschaffen werden, die den sicheren, standardisierten Datenaustausch zwischen Behörden aller Ebenen ermöglicht. Der Bund hat die Aufgabe, gemeinsam mit den Ländern verbindliche technische und organisatorische Standards festzulegen, die Interoperabilität gewährleisten und Datenschutznach höchsten Standards sicherstellen.
- „Law as Code“ in der Rechtsetzung des Bundes etablieren. Neben dem natursprachlichen
Gesetzestext, der weiterhin unverzichtbar und allein rechtsverbindlich bleibt, tritt der Code der
Regulierung, den der Staat den Adressaten – Unternehmen, Verwaltung und Zivilgesellschaft – als
Open-Source-Bibliothek zur Verfügung stellt und der unmittelbar in die Anwendungsprogramme
übernommen werden kann. Damit machen wir das Landesrecht vom Kabinettsentwurf bis zum
Vollzug digital zugänglich. - Registermodernisierung und Datenaustausch. Wir fordern eine einheitliche EU-weite Registerarchitektur als Grundlage aller weiteren Digitalisierungsmaßnahmen. Damit ermöglichen wir den sicheren, standardisierten Datenaustausch zwischen Behörden der EU und aller niedrigeren Ebenen. Die EU hat die Aufgabe, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verbindliche technische und organisatorische Standards festzulegen, die Interoperabilität gewährleisten und Datenschutz nach höchsten Standards sicherstellen. Dabei muss das Once-Only-Prinzip maßgeblich sein.
- eine Digitale Bürgerakte und zentrale Dienstleistungsplattform. Wir fordern eine digitale Bürgerakte als föderierte Benutzeroberfläche: Sie bündelt Sicht, Nachweise und Status für den Einzelnen; die Daten bleiben in den zuständigen Registern. Zugriffe erfolgen zweckgebunden, werden protokolliert und sind für den Bürger einsehbar. Auf dieser Basis entsteht ein bundesweit einheitlicher Portalverbund mit Single-Sign-On, Postkorb und Status-Tracking, über den Regelleistungen (z. B. Kindergeld, Wohngeld, BAföG) einheitlich digital beantragt werden. Die zuständige Bundesstelle setzt die verbindlichen Mindest-und Interoperabilitätsstandards und koordiniert die Einführung gemeinsam mit Ländern und Kommunen. So können einheitliche Nutzererlebnisse entstehen, ohne die Organisationshoheit der Länder oder die kommunale Selbstverwaltung zu beschneiden.
Stärkung von europäischem Wettbewerb und Mittelstand
Die öffentliche Hand investiert jährlich Milliarden in IT-Projekte – oft mit zu wenig Wettbewerb, zu langen Verfahren und hohem Lock-in-Risiko. Der Staat muss seine digitale Infrastruktur so gestalten, dass technologische Abhängigkeiten reduziert und echte Wahlfreiheit gewährleistet werden. Dazu fordern wir:
- Stärkung von Wettbewerb und Mittelstand durch den Aufbau nachhaltiger, souveräner Infrastrukturen. Staatliche IT-Infrastrukturen müssen so gestaltet werden, dass sie die Unabhängigkeit von großen, außereuropäischen Technologiekonzernen sichern. Souveräne Alternativen zu M365 wie der Ionos Nextcloud Workspace sollten erprobt werden. Initiativen wie den SovereignTechFund unterstützen wir.
- Open Source als strategischer Grundpfeiler zu verstehen. Offene Software und gemeinschaftlich entwickelte digitale Infrastrukturen bilden die Grundlage staatlicher Handlungsfähigkeit und digitaler Souveränität. Der Bund soll Programme stärken, die die Entwicklung, gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung von Open-Source-Software im öffentlichen Sektor fördern. Zudem sollten langfristig offene Lösungen wie LibreOffice als Standardoffice-Lösung für den öffentlichen Sektor eingesetzt werden, um proprietäre Abhängigkeiten zu verringern. Initiativen wie das Kommunale Open Source Board Dortmund zeigen, wie Wissenstransfer, Governance-Strukturen und technische Kooperation erfolgreich umgesetzt werden können. Diese Modelle sollen bundesweit als Blaupause dienen. Der Staat verpflichtet sich, bei Neuanschaffungen grundsätzlich zu prüfen, ob Open-Source-Lösungen gleichwertig oder vorteilhaft eingesetzt werden können, und soll Nachnutzbarkeit und Transparenz als Standard festschreiben. Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDis) ist dabei ein zentraler Akteur, um unabhängige Open-Source- Infrastrukturen zu schaffen. Der Bund muss ZenDis dauerhaft und ausreichend finanzieren, damit es seine Rolle als Koordinations-, Entwicklungs- und Kompetenzzentrum für souveräne Verwaltungssoftware erfüllen kann. OpenDesk, das von ZenDis getragen wird, zeigt, dass souveräne Alternativen zu proprietären Systemen bereits existieren. Der Einsatz dieser Lösungen soll systematisch erprobt und ausgebaut werden. Langfristiges Ziel sollte dabei der Aufbau einer interoperablen Verwaltungs-Desktopumgebung auf Basis offener Software sein, die flächendeckend in Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt werden kann.
- KMUs gezielt fördern. Um die Innovationskraft und Vielfalt des europäischen GovTech-Marktes zu stärken, ist die gezielte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) notwendig. Dazu gehört der Aufbau von Austausch- und Vernetzungsplattformen, die Schnittstellenkompatibilität und Kooperation zwischen Anbietern fördern. Viele kommunale Digitallösungen aus Förderprogrammen gelangen nicht in die Fläche, da die Förderlandschaft zersplittert ist und Nachnutzung erschwert wird. Öffentliche Auftraggeber meiden oft KMU aus Sorge vor mangelnder Stabilität oder Insolvenzrisiken und greifen auf marktmächtige Anbieter zurück. Diese strukturelle Verzerrung kann durch einen rechtlich verankerten Anspruch auf Datenportabilität und technische Offenheit abgebaut werden. Behörden müssen jederzeit in der Lage sein, Anbieter zu wechseln, ohne Funktionalitäts- oder Datenverluste hinzunehmen. Darüber hinaus sollte der Bund Nachnutzung verbindlich fördern, überregionale Kooperationen stärken, Hürden in Kommunen abbauen und Förderprogramme bündeln, um Wirkung und Effizienz zu erhöhen.
- Transparenz und Wirkung. Wir fordern die Einführung eines zentralen öffentlichen IT-Vergaberegisters, das Anbieter, Projektvolumen, Laufzeit, Meilensteine sowie eine Ex-post-Evaluation zu Kosten, Terminen, Qualität und Nutzungsgrad erfasst – unter Wahrung berechtigter Geschäftsgeheimnisse.