Freie Fahrt auf Motorrädern

Die Jungen Liberalen mögen beschließen, dass der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B den Besitz die Fahrerlaubnisklasse A1 mit einschließen kann.„A1“ soll mit eingetragen werden, wenn eine Anzahl an Fahrstunden auf einem 125er- Motorrad nachwiesen werden können. Für Besitzer der „alten“ Fahrerlaubnis soll es möglich sein diese Fahrstunden nachzuholen. Die Fahrerlaubnisklasse A1 soll weiterhin erhalten bleiben, für den Fall, wenn man (noch) nicht die Fahrerlaubnisklasse B oder weitergehende erwerben möchte.

Weitere Beschlüsse

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