06.03.2025

Freie Verträge für freie Mittelständler

Vertragsfreiheit ist eine zentrale Säule der sozialen Marktwirtschaft. Sie garantiert 
Zulieferern, wie Abnehmern, Produzenten, wie Händlern die Möglichkeit, die 
effizienteste Vertragsart für ihr Geschäftsmodell auszuwählen. So kommt es, dass ein 
einzelner B2B Mittelständler eine Vielzahl an Vertragsarten mit abweichenden 
Fristen, Boni und Flexibilisierungsmöglichkeiten mit seinen unterschiedlichen 
Geschäftspartnern abgeschlossen hat.  

Die EU-Kommission hat nun ein Maßnahmenpaket zum Schutz der KMU vorgelegt, mit dem 
sie unter anderem gegen Zahlungsverzug vorgehen will („Late Payments Regulation“). 
Demnach soll eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Empfang der Waren oder 
Dienstleistung gelten, die von keiner Vertragspartei verlängert werden kann. Dadurch sollen kleine 
Unternehmen vor unlauteren Handelspraxen größerer Unternehmen geschützt werden.

Wir Junge Liberale lehnen diesen Angriff auf die unternehmerische Vertragsfreiheit 
ab. Der Vorstoß der Kommission verkennt, dass ein Großteil der Verträge zwischen 
zwei KMU geschlossen werden. Sie sind also gleichwohl Anbieter als auch Käufer. 
Entflexibilisiert man die Vertragsmodelle, sind die Unternehmen gezwungen bewährte 
Geschäftspraktiken zu ändern. Die Folge wäre schwindende Liquidität in den 
Unternehmen, da die Verträge früher als bisher bedient werden müssten. Ebenso würde 
die in Deutschland übliche Praxis der Skontierung, also eine Reduzierung der 
Rechnungssumme als Bonus für frühzeitige Rechnungsbegleichung, als Anreizinstrument 
gänzlich entfallen.  

Statt in die Vertragsfreiheit der Unternehmen einzugreifen, gilt es die 
Handelsgerichtbarkeit zu stärken, damit im Schadensfall kleine Unternehmen schnell 
zu ihrem Recht auf Basis der geschlossenen Verträge kommen. Feste Zahlungsziele tragen 
hingegen nicht zum Schutz der KMU bei.

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