Was ich zahle, bleibt privat, lieber Staat!

Für die Jungen Liberalen Berlin ist die aktuelle Gesetzgebung zur Förderung der Steuerehrlichkeit (§§ 93, 93b AO) ein Eingriff in die persönliche Freiheit und informationelle Selbstbestimmung, indem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kunden und Kreditinstituten aufgehoben werden und der Staat bzw. die BaFin und das Bundeszentralamt für Steuern beinahe willkürlich das Bankgeheimnis missachten. Somit wird der Bankkunde zu einem gläsernen Bürger.Deshalb ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit zurückzunehmen, um somit die Privatsphäre des Bürgers zu schützen, sodass das Auskunftsverweigerungsrecht der Kreditinstitute nicht nur in Zivilprozessen gültg ist. Das Bankgeheimnis darf unter keinen Umständen weichen, denn diese Vereinbarung gilt schon bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung, als auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Abschließend wird mit der genannten Gesetzesänderung die Privatsphäre und Selbstbestimmung des Bürgers vor dem Abruf der Kontenevidenzzentrale zur Speicherung von Kontendaten geschützt.

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