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Beschluss

Wie ich zahle, ist meine Entscheidung

Landeskongress 2016/III1. November 2016

Die aktuelle Gesetzgebung für gesetzliche Zahlungsmittel ist unzureichend (Gesetz über die Deutsche Bundesbank §14 nach Artikel 128 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union), da Bargeld aktuell das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist, welches deutschlandweit an zwanghafter Akzeptanz finden muss; bargeldloser Zahlungsverkehr via EC- oder Kreditkarten findet hingegen keine politische Akzeptanz, obwohl die Nutzung von EC- und Kreditkarten längst gesellschaftlicher Konsens ist. Künftig müssen sowohl Bargeld als auch bargeldlose Zahlungsmittel als gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Gläubiger haben dabei die Wahlfreiheit zwischen einem dieser Zahlungsmittel. Als Ziel der Bundesregierung sollte es sein, dass alle Bürger einen Zugang zu Zahlungsmitteln haben sollen, die in erster Linie vom Markt und nicht vom Staat bzw. der Europäischen Zentralbank bereitzustellen sind. Natürliche und juristische Personen müssen die Option haben, Aus- und Einzahlungen von Bargeld bei Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern vorzunehmen.

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