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Beschluss
Werbeverbot im öffentlichen Rundfunk und Fernsehen
Landeskongress 2005/I1. März 2005
Der Rundfunkstaatsvertrag ist dahingehend zu ändern, dass Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen nicht stattfindet. § 15 RStV ist zu streichen.