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Beschluss

Regulierung von Einweg-E-Zigaretten!

Landeskongress 2023/III1. November 2023

Um die Verschwendung und die Verbreitung in der Umwelt von Lithium und anderen wertvollen Ressourcen zu vermeiden, fordern wir folgende Maßnahmen, um als Einwegprodukt konzeptionierte E-Zigaretten mit Lithium-Ionen-Akku oder Akkus mit ähnlich hohem Wert zu regulieren:

E-Zigaretten mit Batterien im Sinne des Batteriegesetzes müssen wiederbefüllbar und aufladbar konzeptioniert werden. Dies muss durch den Konsumenten ohne große Umstände möglich sein. Der Akku muss wiederaufladbar sein. Dabei soll ich an der EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Ladegeräte orientiert werden.

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