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Beschluss

Melderecht ändern

Landeskongress 2012/II1. Juni 2012

Bei der behördlichen Anmeldung an einem neuen Wohnort soll ein Mietvertrag, ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein sonstiger Nachweis über das Wohnen an der neuen Adresse (z.B. Stromrechnung) vorzulegen sein.

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