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Beschluss
Melderecht ändern
Landeskongress 2012/II1. Juni 2012
Bei der behördlichen Anmeldung an einem neuen Wohnort soll ein Mietvertrag, ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein sonstiger Nachweis über das Wohnen an der neuen Adresse (z.B. Stromrechnung) vorzulegen sein.