Alle Beschlüsse
Beschluss

Dienstunfähigkeit von Beamten

Landeskongress 2006/I1. März 2006

In § 26 Abs. 1 BRRG soll eingefügt werden:

Die Dienstunfähigkeit ist in den ersten drei Jahren des Ruhestandes jeweils alle 6 Monate nachzuweisen. Danach ist die Dienstunfähigkeit bis zur Erreichung der Altersgrenze jährlich nachzuweisen.

Erlangt der Beamte auf Lebenszeit seine Dienstfähigkeit wieder, so ist er in den Dienst zurückzuführen.

Die Jungen Liberalen Berlin sind die Jugendorganisation der FDP Berlin.

Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin

@julisberlin
© 1980–2026 Junge Liberale Berlin. Alle Rechte vorbehalten.Juli Tools