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Beschluss

Alex-Müller-Verfahren auf FDP-Bundes- und Landesebene

erweiterter Landesvorstand9. Mai 2011

(Wortlaut: Anträge sind in der Reihenfolge ihres Einganges in die Tagesordnung aufzunehmen.) „(1) Sofern der Landesparteitag nichts anderes beschließt, wird von den Delegierten in schriftlicher Abstimmung festgelegt, in welcher Reihenfolge die fristgerecht eingebrachten Anträge und Dringlichkeitsanträge, die nach der Geschäftsordnung zur Beratung angenommen wurden und rechtzeitig vor der Abstimmung vorliegen, auf dem Parteitag zu beraten sind. Der Landesvorstand hat das Recht, höchstens einen Antrag als sogenannten Leitantrag einzureichen, der von dieser Regelung ausgenommen ist.

Die Änderung treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.

Darüber hinaus fordern die JuLis Berlin die FDP Berlin folgende Änderungen im Antragsverfahren beim Bundesparteitag zu unterstützen.

Ändere §11 (4) der Geschäftsordnung zur Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei (Wortlaut:„Der Bundesvorstand hat das Recht, Sachanträge ohne die Fristen des Abs. (2) schriftlich einzureichen.“) um in: „Der Bundesvorstand hat das Recht, Sachanträge ohne die Fristen des Abs. (2) schriftlich einzureichen.“

Ändere § 14 (1) der Geschäftsordnung zur Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei (Wortlaut: „(1) Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges behandelt, sofern das Organ nichts anderes beschließt.“) um in: „(1) Sofern der Bundesparteitag nichts anderes beschließt, wird von den Delegierten in schriftlicher Abstimmung festgelegt, in welcher Reihenfolge die fristgerecht eingebrachten Anträge und Dringlichkeitsanträge, die nach § 11 (7) der Geschäftsordnung vom Bundesparteitag zur Beratung angenommen wurden und rechtzeitig vor der Abstimmung vorliegen, auf dem Parteitag zu beraten sind. Für den Leitantrag gelten die Fristen nach § 11 (2). Untergliederungen und den weiteren Organen steht es frei, in ihren Satzungen und Geschäftsordnungen andere Verfahren zur Bestimmung der Antragsreihenfolge zu treffen. Ist dazu keine Regelung getroffen, werden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt, sofern das Organ nichts anderes beschließt.“

Die Änderungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.

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