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Beschluss
Abschaffung des Provisionsabgabeverbots für Versicherungsvermittler
Landeskongress 2012/III1. November 2012
Das Provisionsabgabeverbot für den Versicherungsvermittler nach § 81 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist ersatzlos zu streichen. Dem Versicherungsvermittler ist (im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbsrechts) freizustellen, ob er etwaige Provisionen mit dem Versicherungsnehmer teilt.