GEMEINSAMER ENDBAHNHOF VON U2 UND U8

Zwischen den Bezirken Pankow und Reinickendorf steht auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung noch die Mauer, zumindest was die Verbindung des öffentlichen Nahverkehrs anbelangt. Die wenigen Verbindungen zwischen den Bezirken bestehen lediglich aus schlechten Bus- oder S-Bahnanbindungen.

Daher muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Seit Jahrzehnten sehen Planungen des Senats die Verlängerung der U-Bahnlinie 2 von Pankow nach Rosenthal und der U-Bahnlinie 8 von Wittenau zum Märkischen Viertel vor. Diese Planungen müssen realisiert werden und um einen weiteren Streckenausbau ergänzt werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Stationen müssen die Linien 2 und 8 um einen gemeinsamen Endbahnhof ergänzt werden, um eine weitere Verbindung der Bezirke Pankow und Reinickendorf zu ermöglichen.

Der Ausbau der Strecken würde nicht nur die S-Bahn- und Busverbindungen entlasten, da sie eine Alternative für den Berufsverkehr bieten, sondern auch einen neuen „Knotenpunkt“ neben der Bornholmer Straße bilden, über welchen der Verkehr läuft.

Zusätzlich zur Ergänzung einer lange überfälligen Verbindung der Bezirke, werden durch die Streckenverlängerung ungefähr 70.000 Menschen im Märkischen Viertel, Rosenthal und Niederschönhausen direkt an die U-Bahn angeschlossen, die bisher nicht über einen U-Bahnhof in ihrer Nähe verfügen. Hinzu kommen Pendler, welche von der Verbindung während des Berufsverkehrs profitieren könnten.

Die Erweiterung der U-Bahnlinien ermöglicht nicht nur eine höhere Mobilität, die in einer wachsenden Stadt wir Berlin benötigt wird, sondern schafft auch Entwicklungsmöglichkeiten für neue Wohnviertel und steigern die Attraktivität bereits vorhandener Wohnungen. Der Anschluss neuer und vorhandener Wohnquartiere kann einen Beitrag zur Lösung des Wohnungsproblems liefern, da neue Gegenden in den Fokus von Wohnungssuchenden rücken. 

Für mehr Wettbewerb im Personenbeförderungsverkehr!

Die Jungen Liberalen Berlin bekennen sich zu Wahlfreiheit und Wettbewerb auch im Personenbeförderungsverkehr, sei es durch die erfolgreiche Liberalisierung des Fernbusmarktes, sei es bei Individualverkehrsmitteln. Regelungen, die das faktische Taxi-Monopol schützen und alternative Fahrdienste, wie zB Limousinen-Angebote, verhindern, haben jedoch keine erkennbare Rechtfertigung. Beispielhaft sei hier die aktuelle einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die Limousinen-Dienst-App Uber genannt, da deren Fahrzeuge als Mietwagen klassifiziert werden, die nach jeder abgeschlossenen Fahrt zu ihrer Betriebsstätte zurückkehren müssen, dies jedoch in der Vergangenheit häufig nicht getan haben.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Streichung der entsprechenden Regelung in § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz.

Verkauf an Feier- und Sonntagen freigeben

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Streichung des § 3 Absatz 2 & 3 sowie § 4-6 aus dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, die Verkaufsstellen an Feier- und Sonntagen den Verkauf verbieten oder einschränken. Den Jungen Liberalen Berlin ist bewusst, dass eine solche Regelung der bisher überwiegenden Rechtsprechung zum Schutz von Sonn- und Feiertagen nach Art. 140 GG i.V.m. Art 139 WRV widersprechen dürfte. Nichts desto trotz gehen die JuLis Berlin davon aus, dass diese historische Regelung angesichts der Wandlung der gesellschaftlichen Auffassungen und Bedürfnisse zwingend an die Lebensrealität anzupassen ist und daher nicht mehr das grundsätzliche Ladenöffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen umfassen kann.