Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass bei Straßen mit mehr als 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit an Kreuzungen eine Straße zur Hauptverkehrsstraße zu erklären ist.
ÖPNV-STADT BERLIN – FAHRGASTRECHTE IM VERBUNDVERKEHR STÄRKEN!
Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg auf, eine gesetzliche Basis für die folgenden Regelungen zu schaffen:
Unterschreiten S, U- oder Regionalbahn ein im Verkehrsvertrag individuell zu vereinbarendes Pünktlichkeitsziel, ist der Preis für Verbundzeitkarten anteilig für die betroffenen Tarifbereiche im folgenden Kalendermonat kraft Gesetz um 5% zu senken. Eine Kumulation der Preissenkung findet durch Addition der Prozentpunkte statt und ist ausschließlich bis zu 10% des ursprünglichen Wertes der Zeitkarte zulässig.
Die Kosten dafür trägt das Verkehrsunternehmen, in dessen Organisationsbereich das konkrete Problem fällt. Ein Verkehrsunternehmen darf nicht gleichzeitig zu mehreren Preissenkungen im selben Tarifbereich herangezogen werden, auch wenn auf mehreren Linien dieses Verkehrsunternehmens das Pünktlichkeitsziel unterschritten wird. Beruht das Unterschreiten des Pünktlichkeitsziels auf Verschulden eines staatlichen oder privaten Dritten, ist die Preissenkung als Schadensersatz vom Verursacher liquidierbar. Etwaige Vertragsstrafen wegen Schlechtleistung gegenüber dem Land sind um den Betrag der Preissenkungskosten zu kürzen.
Eine Unterschreitung des Pünktlichkeitsziels liegt nicht bei höherer Gewalt (unabwendbare und völlig unerwartete Ereignisse, insb. Naturkatastrophen) und auch nicht bei planmäßigen Bauarbeiten vor, welche rechtzeitig (i.d.R. mehr als 2 Wochen im Voraus) angekündigt werden. Verzögert sich die Fertigstellung planmäßiger Bauarbeiten über mehr als 5% der geplanten Bauzeit hinaus, kann aber doch eine Unterschreitung des Pünktlichkeitsziels vorliegen.
MOTOROLLERFAHRER GUCKEN IN DIE RÖHRE
In Berlin sind ein großer Teil der Unterführungen mit dem Verkehrszeichen 331 „Kraftfahrstraße“ ausgeschildert. Leider handelt es sich dabei nicht selten um nur ca. 200 – 300 m langen Unterführungen, die von Motoroller nicht befahren werden dürfen.
Die Julis Berlin fordern daher den Senat in Berlin auf, Unterführungen im innerstädtischen Bereich anstatt mit dem Verkehrszeichen 331 „Kraftfahrstraße“ durch das Verkehrszeichen 254 „Verbot für Fahrräder“ bzw. Verkehrszeichen 256 „Verbot für Mofas“ zu ersetzen.
Die Höchstgeschwindigkeit in den Tunneln liegt häufig bei 50 km/h, was im Rahmen der Höchstgeschwindigkeit geläufiger Motorroller liegt. Das Argument der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ist obsolet, da Motorroller auch im übrigen Straßenverkehr nicht als besonders gefährdet angesehen werden. Eine entsprechende Freigabe der Tunnel für Motorroller ist nur konsequent.