Werbeverbot im öffentlichen Rundfunk und Fernsehen

Der Rundfunkstaatsvertrag ist dahingehend zu ändern, dass Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen nicht stattfindet. § 15 RStV ist zu streichen.

Arbeitszwang und Existenzminimum vertragen sich nicht

Die Jungen Liberalen Berlin erkennen an, dass der Umfang der gewährten Zahlungen im Rahmen von Hartz 4 das absolute Existenzminimum darstellen, welches benötigt wird um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Auch die Überlegungen des Liberalen Bürgergeldes gehen dahin, dass in einem Sozialstaat jeder Mensch eine Daseinsberechtigung hat und somit jedem ein Dach über dem Kopf und ausreichend Lebensmittel zur Verfügung stehen müssen. Diese Überlegung verträgt sich jedoch nicht mit dem Prinzip der Leistungskürzung bei Nichtannahme von angebotener Arbeit. Wenn man einerseits anerkennt, dass Hartz 4 oder das Liberale Bürgergeld das Existenzminimum darstellen, kann man dieses nicht durch weitere Kürzungen reduzieren und somit deutlich weniger als das Existenzminimum gewähren. Vielmehr sollte die Aufnahme von Arbeit einen zusätzlichen Verdienstanreiz bieten.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die FDP daher auf, sich für eine Änderung der Hartz 4 Gesetzgebung, bzw. für eine entsprechende Änderung der Konzeption des Liberalen Bürgergeldes wie folgt auszusprechen:

  • die Androhung sowie der Vollzug der Leistungskürzung bei Nichtaufnahme von angebotener Arbeit wird ersatzlos gestrichen

Keine Erweiterung der DNA-Datenbank

Die Jungen Liberalen Berlin halten die derzeitig gültigen Regelungen zur zwangsmäßigen Erhebung eines DNA-Fingerabdruckes für ausreichend. Insbesondere kann auf den richterlichen Vorbehalt nicht verzichtet werden.

Handlungsbedarf besteht allerdings bei der Erhebung freiwilliger DNA-Proben. Die Bürger sind in diesem Falle vor der freiwilligen Abgabe der Probe verpflichtend darüber aufzuklären, in welcher Form und wie lange ihre Probe gespeichert wird.

Ein freiwilliger Massentest unterliegt ebenfalls dem Richtervorbehalt und ist nur in Fällen schwerer Kriminalität zulässig.

Elektronische Signatur

Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Förderung der elektronischen Signatur. In der Praxis ist eine breite Verwendung von elektronischen Signaturen bisher allerdings ausgeblieben. Die Ursache hierfür liegt darin, dass große Kartenemittenten nicht als Zertifizierungsanbieter agieren können. Insbesondere sind Banken und Sparkassen derzeit als solche Anbieter nicht vorgesehen. Ein weiteres Hemmnis stellt der Umstand dar, dass nur “natürliche Personen”, nicht hingegen Körperschaften, eine für Rechtsgeschäfte notwendige “qualifizierte elektronische Signatur” erhalten können.

Wir befürworten die rechtliche Gleichstellung von Schriftform und elektronischer Signatur. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Bundestagsfraktion der FDP auf, eine Gesetzesänderung zum Signaturgesetz einzubringen, die folgende Punkte berücksichtigt:

  • Auch Körperschaften der Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts können jede Form der elektronischen Signatur erhalten.
  • Der Kreis der Zertifizierungsanbieter ist so zu erweitern, dass auch große Kartenemittenten diese Dienstleistung anbieten können.