SCHUTZ GEGEN 0190ER-NUMMERN UND DIALERN

Jeder Mensch ist heute auf Telekommunikationssysteme angewiesen. Leider nehmen jedoch Missbrauchserscheinungen zu. So lässt sich kaum noch unterscheiden, welche Services einen realen Hintergrund haben und welche nur Lug und Trug sind, um den Verbraucher zur Wahl von teueren Servicenummern zu bringen.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

1.Wer andere durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. Werbeangebote, Rechnungen, Abholscheine, Serviceleistungen, etc.) zu vermögensschädigenden Handlungen mittels Telekommunikationssystemen (Telefon, Fax, Internet) veranlasst, ist strafrechtlich zu belangen. Dem gleichzustellen sind Dialer und andere Systeme, die dem Telekommunikationsteilnehmer ohne seine Veranlassung Kosten verursachen. Dem gleich stehen ebenso falsche Gebührenauszeichnungen.

2.Gegen die Anbieter dieser Services und diejenigen, die von den Gebühren direkt profitieren, muss ein Schadensersatzanspruch bestehen. Den Anbieter bzw. Gebührenempfänger trifft dabei die Beweislast für den Wahrheitsgehalt der Tatsachen, durch die der Verbraucher verlasst wurde, den Service in Anspruch zu nehmen.

3.Den gleichen Anspruch muss der Verbraucher gegen den Telekommunikationsanbieter haben, der die Einwahlnummer im deutschen Netz freigeschaltet hat, da sich der wahre Profiteuer des Betruges häufig nicht ermitteln lassen wird. Beide haften als Gesamtschuldner. Diese Einbeziehung des Telekommunikationsanbieters ist gerechtfertigt, da er von den erschlichenen Gebührenleistungen profitiert.