Hundeabgabe

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, auf eine geeignete Gesetzesinitiative hinzuwirken, die die jetzige Form der Hundesteuer im Land Berlin ersetzt und diese durch eine zweckgebundene Hunde- Abgabe ersetzt.

Die Einnahmen aus der Hunde-Abgabe sollen in erster Linie zur Erfüllung der Aufgaben der Berliner Stadtreinigung (BSR) bzw. anderer privater Stadtreinigungsunternehmen verwandt werden.

Erhaltung der Abgeltungssteuer

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in ihrer jetzigen Form beizubehalten und lehnen den aktuellen Vorstoß des Bundesfinanzministers, Kapitalerträge mit der Einkommenssteuer zu besteuern, ab.

Liberale Wirtschaftspolitik statt stark expansiver Geldpolitik

Die JuLis Berlin lehnen die Entscheidung der EZB, Staatsanleihen am Sekundärmarkt zu kaufen, strikt ab. Die EZB betreibt hiermit aktiv die Finanzierung der Staatshaushalte und reduziert damit den Druck auf diverse europäische Staaten, die dringend notwendigen Reformen umzusetzen. Bereits heute betreibt die EZB eine stark expansive Geldpolitik, die es auf der einen Seite Sparern unmöglich macht, angemessen selbst für das Alter vorzusorgen. Diese kapitalgedeckte Altersvorsorge ist jedoch gerade Teil zahlreicher Reformen der vergangenen Jahre in mehreren Staaten der EU. Auf der anderen Seite zeigt sich, dass diese Politik bisher keine Anzeichen einer Wirkung erkennen lässt. Die JuLis sehen in dieser Politik die große Gefahr, dass die Fehler, die vor der Finanzkrise von den Zentralbanken begangen wurden und zum Ausbruch eben dieser führten, nun wiederholt werden und eine neue Blase am Finanzmarkt entstehen lässt, deren Folgen nicht kalkulierbar sind. Die EZB wird daher aufgefordert, ihre Politik der Staatenfinanzierung über die Notenpresse zu beenden und zurückzukehren zu einer langfristig stabilitätsorientierten Geldpolitik.

Senkung der Grunderwerbsteuer sowie Anreize zur Steuererhöhung beheben

Die Jungen Liberalen Berlin fordern:

1.) Die Senkung des Berliner Grunderwebsteuersatzes für Immobilien von 6,0 % auf 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

2.) Die Bundesweite Abschaffung der normierten Grunderwerbsteuereinnahmen zur Berechnung der Steuerkraft in Bezug auf den Beitrag oder Bezug in oder aus dem Länderfinanzausgleich.

Trennung von Staat und Kirche vollenden: Kirchensteuer abschaffen!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, die Kirchensteuer abzuschaffen und damit die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland zu vollenden. Die Kirchen und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen sich künftig über in eigener Verantwortung festgelegte Mitgliedsbeiträge finanzieren.

Darüber hinaus müssen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ggf. ihren rechtlichen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgeben und sich in eine Körperschaft des Privatrechts (z. B. in einen Verein) umwandeln.

Ferner sind sämtliche Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften zu streichen und in Zukunft nur noch vereinzelt, zeitlich befristet und zweckgebunden zu gewähren (z. B. für die Sanierung denkmalwürdiger Sakralbauten).

Mehrausgaben im Berliner Doppelhaushalt 2014/2015 ablehnen!

Die Jungen Liberalen Berlin lehnen die geplanten Mehrausgaben des Berliner Senat im Doppelhaushalt 2014/2015 in Höhe von 200 Mio. Euro ab. In Anbetracht der Neuverschuldung von 154 Mio. Euro im Jahr 2014 und den nicht abzuschätzenden Mehrkosten durch den BER und das ICC sind derartige Ausgaben nicht zu verantworten. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für eine Beibehaltung des Sparkurses aus, um die Verschuldung des Landes langfristig zu senken.

Länderfinanzausgleich reformieren!

Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form ist durch sein mehrstufiges Verfahren zu kompliziert. Ferner nehmen die hohen Auffüllungs- und Abschöpfungsraten Empfänger- wie Geberländern den Anreiz zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Die hohen Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern sind derzeit u.a. deshalb vonnöten, weil die Länder keine nennenswerten eigenen Einnahmequellen aufweisen, weit über 90 % ihrer Steuereinnahmen entstammen Steuern, deren Bemessungsgrundlage und Steuersätze per Bundesgesetz geregelt sind. Daher fordern die JuLis Berlin:

Die Erweiterung der Steuerautonomie der Länder

Die Einkommens- und die Körperschaftssteuer sind neu zu regeln. Auf Bundesebene wird die Bemessungsgrundlage für die genannten Steuern festgelegt. Im Anschluss legt der Bund seinen Steuertarif fest. Das daraus resultierende Steueraufkommen fließt vollständig in den Bundeshaushalt. Den Ländern steht es frei, auf die bundesgesetzlich festgelegte Steuerbemessungsgrundlage einen eigenen Einkommenssteuertarif anzuwenden oder einen Hebesatz auf den bundesgesetzlich bestimmten Steuertarif festzulegen. In der Ausgestaltung der Steuertariffunktion unterliegen die Länder keiner bundesgesetzlichen Vorschrift. Das hieraus resultierende Steueraufkommen fließt in die Haushalte der Länder. Auch die Kommunen erhalten das Recht, einen Einkommens- und Körperschaftssteuersatz oder Hebesatz festzulegen. Die Regelung ist analog der für die Länder zu gestalten. Die Umsatzsteuer wird weiterhin nach den geltenden Regeln auf die Gebietskörperschaften verteilt. Der Länderanteil und der kommunale Anteil werden vollständig nach Einwohnerzahl auf die Länder bzw. Kommunen verteilt.

Eine Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften

Die Möglichkeit, dass Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, bedingungslos finanzielle Unterstützung vom Bund und von den anderen Ländern bekommen, ist zu korrigieren. Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, können beim Bundestag einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Der Antrag wird von Bundestag und Bundesrat angenommen, sofern ihm ein finanzielles Sanierungskonzept zugrunde liegt, das insbesondere die Veräußerung nicht benötigter Vermögensgegenstände vorsieht. In der Folge ist zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes sowie der Veränderung landeseigener Steuertarife die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Im Übrigen bleibt die Verwaltung des Landes autonom. Das Verfahren gilt entsprechend für die Kommunen.

Die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs

Anstelle des Steueraufkommens als Berechnungsbasis des Länderfinanzausgleichs sollen die Steuerbemessungsgrundlagen der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer treten. Diese Steuerbemessungsgrundlagen in Prozent der bundesdurchschnittlichen Steuerbemessungsgrundlagen geben einen Index für das Leistungspotential eines Landes an. Der Länderfinanzausgleich wird von den Ländern mit einem hohen Leistungspotential (Index > 100%) finanziert. Empfänger sind die Länder mit einem niedrigen Leistungspotential (Index < 100%). Der Länderfinanzausgleich hat lediglich sicherzustellen, dass alle Länder in der Lage sind, ein Mindestmaß an öffentlichen Gütern zur Verfügung zu stellen. Ähnliche Lebensverhältnisse in allen Ländern müssen das Ziel sein. Durch die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs muss sichergestellt sein, dass sich Investitionen in eine stärkere Leistungsfähigkeit eines Landes lohnen. Der Anstieg der Steuerbemessungsgrundlage um ein Prozent darf daher maximal einen Anstieg der Transferzahlungen bei leistungsstarken sowie einen Rückgang des Transferempfangs bei leistungsschwachen Ländern um ein halbes Prozent zur Folge haben. Die Reihenfolge in der Leistungsfähigkeit darf sich durch den Finanzausgleich nicht ändern. Ein vertikaler Finanzausgleich findet nicht statt. Der Länderfinanzausgleich ist durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern zu regeln. Der Vertrag ist vorerst nur für die Länder bindend, die diesen unterzeichnet haben. Auf Antrag kann der Vertrag durch eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Mehr Bürgerbeteiligung für mehr Bürgerverantwortung im Bezirk

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die BVVen/Bezirksämter Berlins auf, ein Pilotprojekt zur Bürgerbeteiligung an Beratungen über einzelne Ausgabenposten des Bezirkshaushaltes zu initiieren.

Die Bürger des Bezirks sollen über ihren Account die Möglichkeit zur Diskussion von Vorschlägen der Verwaltung sowie der von Bürgern eingebrachten Vorschläge haben. Die Vorschläge sind nach verständlichen Kategorien geordnet. Es muss auf unbürokratische und einfache Weise möglich sein, Zustimmung, Ablehnung oder ein neutrales Votum zu einzelnen Vorschlägen abzugeben.

Als Vorbild kann etwa das von der Stadt Göttingen im Rahmen der Aktion „Zukunftsvertrag“ des Landes Niedersachsen erstellte Portal (www.zukunftsvertrag.goettingen.de) dienen.

Mittelfristig streben die Jungen Liberalen eine Übertragung des Modells in angepasster Ausgestaltung auf die Landesebene an.

EU stärken – Luftverkehrsabgabe europaweit erheben

Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, die Luftverkehrsteuer des Bundes (LuftVStG vom 9.12.2010) in einer einheitlichen europäischen Luftverkehrsteuer aufgehen zu lassen.

Hierbei soll auf eine entsprechende Regelung zusammen mit den europäischen Partnern zeitnah konstruktiv hin gearbeitet werden. Bis zur Einführung auf europäischer Ebene sind nationale Luftverkehrssteuern auszusetzen.

Beweislastumkehr bei Kirchensteuernachzahlung abschaffen

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich dafür aus, die Beweislastumkehr bei etwaigen Kirchensteuernachzahlungen abzuschaffen.

Das Finanzamt hat die Möglichkeit, von jedem Bürger eine Zahlung bzw. Nachzahlung von Kirchensteuer zu verlangen. Jedoch ist hierbei nicht das Finanzamt ist in der Pflicht, dem Bürger nachzuweisen, dass er einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört, sondern der Bürger muss dem Finanzamt beweisen, dass er ausgetreten ist. Die Beweislastumkehr ist in keinster Weise berechtigt.