Für ein einzelfallgerechtes Adoptionsrecht!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern eine Änderung des Adoptionsrechts, um einerseits einzelfallgerechtere Entscheidungen über die Bewerbereignung potentieller Adoptiveltern herbeizuführen und andererseits das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu stärken und durchsetzbarer zu gestalten. Im Einzelnen:

Reform von Adoptionsvoraussetzungen und -verfahren

1. Eine Adoption eröffnet nicht nur die Möglichkeit, Kindern optimale Entwicklungschancen in einer liebevollen, familiären Umgebung zukommen zu lassen – sie bietet häufig auch vielen Kinderlosen die einzige Möglichkeit, ihren Familienwunsch zu erfüllen. Durch die Adoption übernehmen die Annehmenden aber zugleich ein beträchtliches Maß an Verantwortung, das nicht durch übereilte Entscheidungen eingegangen werden sollte. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich daher im Grundsatz für die Beibehaltung der formalen Anforderungen (gerichtliche Entscheidung, notariell beurkundete Einwilligungserklärungen) aus, da durch dieses Verfahren nicht nur ein Übereilungsschutz gewährleistet, sondern auch die Rechtsposition des Vaters bei strittiger Abstammung gesichert werden kann.

2. Auch die gründliche Prüfung von Adoptionsbewerbern durch die Adoptionsvermittlungsstellen wird von den Jungen Liberalen Berlin begrüßt, da hierdurch am ehesten eine positive Entwicklungsprognose für das Adoptivkind sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Bewerberprüfung können zwar Aspekte wie die Erlangung eines gewissen Reifegrades, die emotionale Festigkeit, materielle Sicherheit und auch körperliche Leistungsfähigkeit Eingang finden. Starre Altersgrenzen werden dem Anspruch einer einzelfallgerechten Bewerberprüfung jedoch in keinem Fall gerecht. Ob beispielsweise ein 18-jähriges Elternteil zur liebevollen Aufzucht eines Kindes weniger imstande ist als ein 25-jähriges Elternteil, kann in dieser Pauschalität nicht unterstellt werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher

  • die einheitliche Herabsetzung des Adoptionsalters gem. § 1743 BGB für alle Adoptionsarten auf 18 Jahre und
  • die Abschaffung starrer Höchstaltersgrenzen für Adoptionsbewerber. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wird entsprechend aufgefordert, ihre Empfehlung zur Höchstaltersgrenze zu widerrufen und künftig nicht mehr abzugeben.

Auch das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch unverheiratete Paare gem. § 1741 II 1 BGB ist aufzulösen. Lebenspartnerschaften und außereheliche Familienmodelle können keinesfalls pauschal als dem Kindeswohl weniger zuträglich betrachtet werden.

3. Durch die Absenkung starrer Adoptionshürden gewinnt die Elterneignungsprüfung der Adoptionsvermittlungsstellen potenziell an Bedeutung. Um jedem Adoptionsbewerber die möglichst große Gewähr einer objektiven, einzelfallgerechten Prüfung zuteilwerden zu lassen, sollen Eignungsentscheidungen ausnahmslos durch eine mehrköpfige Kommission unter Beiziehung externen Sachverstands getroffen und bereits die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen durch die Mitglieder der Kommission durchgeführt werden. Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und Landesjugendämter sollen hierfür mit ausreichend Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden. Aus der Mitte der Kommission soll ferner für die Länge des gesamten Verfahrens ein Mitglied benannt werden, das sowohl für die leiblichen Eltern als auch die Adoptionsbewerber als dauerhafter Ansprechpartner fungiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zwischen den Beteiligten und dem Sachbearbeiter ein Vertrauensverhältnis entsteht, das für den Erfolg der Adoptionsberatung essentiell sein kann.

Anspruch des Kindes auf Offenbarung der Adoption

1. Jeder hat ein Recht zu erfahren, wer er ist. Zwar genießen Adoptivkinder bereits in weitgehendem Umfang Ansprüche zur Einsicht in Personenstandsregister und Adoptionsvermittlungsakten, um eine für die Identitätsfindung oft essentielle Nachforschung über die Umstände der eigenen Geburt und Abstammung betreiben zu können (vgl. § 63 I PStG und § 9b II AdVermiG). Ein solcher Anspruch läuft jedoch leer, sofern dem Adoptivkind der Umstand seiner Adoption gänzlich unbekannt ist. Zwar mag es nachvollziehbare Gründe geben, warum Adoptiveltern den Umstand der Adoption geheim halten. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist jedoch eine so bedeutsame, eng mit der Menschenwürde verknüpfte Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dass es auch gegenüber den Adoptiveltern geltend gemacht werden können muss.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher eine gesetzliche Verpflichtung der Annehmenden, das Adoptivkind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Annahme und deren Umstände aufzuklären. Bereits vor Eintritt der Volljährigkeit sollen die Jugendämter familientherapeutische Betreuungsleistungen anbieten, durch die den Annehmenden Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Offenbarung in einer für die Kindesentwicklung und die Familiendynamik schonenden Art durchzuführen. Durch Betreuung des Adoptivkindes – nach therapeutischem Ermessen der Jugendämter in Einzelsitzungen, Gruppentherapie mit anderen Adoptivkindern oder Familientherapie gemeinsam mit den Annehmenden – sollen mögliche negative Auswirkungen auf die seelische Entwicklung des Kindes abgefedert werden.

Sprechen einzelfallspezifische Gründe für die Verschiebung dieses Zeitpunkts, kann eine Verschiebung in Absprache mit dem Jugendamt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres stattfinden.

Zur Durchsetzung des Anspruchs werden die Annehmenden gemeinsam mit dem Adoptivkind nach Ablauf dessen 18. Lebensjahres zu einem gemeinsamen Kontrollgespräch in das örtlich zuständige Jugendamt geladen. Ist die Offenbarung bis zu diesem Zeitpunkt erkennbar nicht erfolgt, wird sie – im Zweifel durch psychologisch geschulte Mitarbeiter des Jugendamtes – durchgeführt.

2. Für viele werdende Mütter in schwieriger Lebenslage stellt die Möglichkeit und Gewissheit, ihr Kind nach der Geburt in eine liebevolle Familie abgegeben zu können, die einzig akzeptable Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch dar. Die Jungen Liberalen Berlin befürworten daher nachdrücklich die Möglichkeit der vertraulichen Geburt und der Inkognito-Adoption, da sie einen Ausweg aus einer psychologischen Extrembelastung bieten. Die ab 1.5. im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelten Verfahren stellen zugleich sicher, dass entgegen einer Abgabe in anonymen Babyklappen die Abstammung des Adoptivkindes dokumentiert bleibt, sodass eine – für die Identitätsfindung regelmäßig essentielle – Nachforschung über die eigene Abstammung ermöglicht bleibt.

Fördern und Fordern – Für einen aktivierenden Sozialstaat

Die Jungen Liberalen Berlin treten für einen aktivierenden Sozialstaat ein, um jeden Erwerbssuchenden mit auf den Weg zu nehmen, sein Potential auf dem hiesigen Arbeitsmarkt zu nutzen und sich von der Abhängigkeit staatlicher Transferleistungen zu befreien.

Auf der einen Seite soll einem jeden Erwerbssuchenden ein Optimum an Qualifizierung von Seiten des Jobcenters zukommen, um sich eine eigene Erwerbsgrundlage zu schaffen. Hier besteht der Bedarf die Qualifizierung zu individualisieren. Hierzu müssen insbesondere die Betreuungsquoten von Arbeitsvermittlern verbessert werden. Auf der anderen Seite müssen Verstöße gegen die Wiedereingliederungsvereinbarung geahndet werden, um der Leistungsbereitschaft derjenigen gerecht zu werden, die diesen Sozialstaat finanzieren und den Grundgedanken des Sozialstaats nicht in sein Gegenteil zu verkehren.

Das Grundverständnis der Jungen Liberalen Berlin ist es, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind, sondern das letzte Mittel darstellen die Ansprüche der Sozialgemeinschaft durchzusetzen. Dazu zählt, dass ein jeder Erwerbssuchende seiner Wiedereingliederungsvereinbarung nachkommt, denn die Förderung der Erwerbssuchenden und die Steigerung von Anreizen zumutbare Tätigkeiten aufzunehmen gehen Hand in Hand.

Auch Väter haben Rechte

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass zur Freigabe der Adoption entgegen § 1747 I BGB auch die Einwilligung des Erzeugers erforderlich sein soll, sofern sich dieser vom Vater i.S.d. § 1592 BGB unterscheidet, er zur Anfechtung der Vaterschaft gem. § 1600 II 1 BGB indes nicht befugt ist.

[Geändert mit Beschluss vom 2. Landeskongress 2014.]

Chancengerechtigkeit für Jugendliche bei Nebenverdiensten schaffen

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass (unverheiratete) Schüler/-innen und Studenten/-innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einer Arbeitslosengeld II-Bedarfsgemeinschaft angehören, ebenso anrechnungsfrei hinzuverdienen können wie Jugendliche aus Erwerbstätigen-Haushalten.

Kindergeld besser an die Bologna-Reform anpassen

Die JuLis Berlin fordern die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Familie (BMFSFJ) auf, den Anspruch auf Kindergeld endlich dem Bachelor- und Mastersystem anzupassen und damit schnell mehr Gerechtigkeit zwischen den Hochschulabschlüssen herzustellen. Der Anspruch auf Kindergeld im Studium muss einheitlich geregelt werden. Solange das Kind die Altersstufe von 25 Jahren noch nicht überschritten hat und das Studium im Master fortsetzen will, hat es Anspruch auf Kindergeld.Dabei sollte eine (einjährige) Übergangsfrist zwischen Beendigung des Bachelorstudiums und dem Beginn des Masterstudiums das Risiko einer eventuellen Wartezeit auf einen Studienplatz berücksichtigen.

Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. Das Institut der Lebenspartnerschaft geht darin auf und wird aufgelöst. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben als solche erhalten, können aber auf Antrag ebenfalls als Ehe umgetragen werden.

Die geforderte Öffnung des Instituts der Ehe vollzieht die vollständige Gleichstellung von homosexuellen zu heterosexuellen Paaren. Langwierige Gesetzesanpassungen, wie sie bisher häufig vorkommen, entfallen damit und bieten Rechtssicherheit. Sollte aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (dieses fordert bislang die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als festes Merkmal der grundgesetzlich geschützten Ehe) eine Grundgesetz-Änderung erforderlich sein, fordern die Jungen Liberalen Berlin die FDP-Fraktionen im Bund sowohl in den Ländern auf, sich hierfür einzusetzen. Bis dahin ist die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften in allen Regelungsbereichen weiter fortzuführen und anzumahnen.

Adoptionsrecht für Lebenspartner

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich dafür aus, dass auch Lebenspartner wie Ehegatten ein gemeinsames Adoptionsrecht erhalten. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die FDP in Bund und Ländern auf, sich dafür klar und unmissverständlich einzusetzen.

Anerkennung von Flüchtlingen

Die Jungen Liberalen fordern die EU auf, endlich einheitliche Kriterien für die Anerkennung humanitärer Flüchtlinge verbindlich für den gesamten europäischen Raum und alle Mitgliedsstaaten festzulegen.

Zukünftig ist bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eine angemessene Lastenverteilung innerhalb der Union zu gewährleisten. So ist z.B. anhand des BIPs eine verbindliche Quotenregelung zu finden, so dass jeder Mitgliedsstaat im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Kosten und den Aufwand für die gebotene Unterbringung von Flüchtlingen mitträgt. Eine auch nur temporäre Einschränkung des Schengen-Abkommens, wie derzeit diskutiert, lehnen die JuLis Berlin jedoch ab, zumal für die Flüchtlinge selbst ohnehin nicht die innereuropäische Freizügigkeit greift.

Prävention statt Spielhallengesetz

Die Jungen Liberalen Berlin lehnen sämtliche Bestrebungen ein Spielhallengesetz für Berlin einzuführen ab. Allerdings sprechen wir uns stattdessen für mehr Unterstützung von Präventionsmaßnahmen für Spielsuchtgefährdete und eine verstärkte Kontrolle des Jugendschutzgesetzes aus.

Abendschau untertiteln!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Rundfunk Berlin- Brandenburg (RBB) auf, die Abendschau zu untertiteln.

Seit Jahren hinkt der RBB beim Anteil der untertitelten Fernsehsendungen im Vergleich zu anderen Landesmedienastalten deutlich hinterher. Als erster, längst überfälliger Schritt müssen zumindest die regionalen Informationssendungen, wie die Abendschau, endlich untertitelt werden, um den Berliner Gehörlosen ein Stück mehr tatsächliche Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.