RESTART GERMANY – DER STAAT UND TECHNOLOGIE

Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahrzehnten nachhaltig prägen und weiterhin verändern. Schon heute stellt sie den Staat vor Herausforderungen im Umgang mit ihren Chancen und Risiken, doch diese Fragen werden relevanter, je weiter die technologische Entwicklung voranschreitet. Um auch in Zukunft die Grundrechte der Bürger zu wahren ohne den Fortschrittsgeist der Digitalisierung zu bremsen bedarf es klarer liberaler Leitlinien zum Umgang mit modernen Technologien wie dem Internet of Things, der künstlichen Intelligenz oder der Blockchain-Technologie. Aus Sicht des Staates gilt es hier auf der einen Seite klare Regeln zu schaffen, die den Verbraucher auch online schützen. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, um so ein Mehr an Sicherheit sowie ein Weniger an Bürokratie zu gewährleisten – ohne das der Bürger die Kontrolle über seine Daten verliert.Im Folgenden beantworten wir eine Sammlung von Grundsatzfragen zum Umgang des Staates mit den Herausforderungen der Digitalisierung. Sie soll ein Anstoß sein, sich in der Politik vermehrt mit den Grundsätzen liberaler Digitalpolitik auseinanderzusetzen.

Sicherheit im digitalen Zeitalter

Unter dem Eindruck von zunehmender terroristischer Gefährdung und politischen Reflexen konservativer Parteien führte die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland zuletzt zu einer Entwicklung des Rechtsstaats hin zu einem präventiv agierenden Überwachungsstaat. Auf neue Bedrohungen der digitalen Welt soll mit Maßnahmen aus dem 20. Jahrhundert reagiert werden, die vom Sperren von Internetseiten hin zu heimlichen Durchsuchungen von Computern (z.B. Bundestrojaner) reichen. Wir Junge Liberale glauben, dass Sicherheit und Strafverfolgung auch in der digitalen Welt weiterhin gewährleistet werden müssen, jedoch die Unabhängigkeit des Netzes und die Freiheit des Einzelnen stärker zu berücksichtigen sind.

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich deshalb gegen sogenannte „Backdoor-Verpflichtungen“, also das bewusste Implementieren von Sicherheitslücken für staatliche Stellen, aus. Jede verfügbare Sicherheitslücke für den Staat kann und wird auch von Kriminellen gefunden und ausgenutzt werden. Der mögliche Schaden steht in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen für die Allgemeinheit. Aus dem selben Grund fordern wir die Geheimdienste auf gefundene Sicherheitslücken nicht nur für die eigene Nutzung zu horten sondern IT-Anbieter, beispielsweise durch “responsible Disclosure”, auch bei der Schließung dieser Lücken zu unterstützen.

Insbesondere im Bereich des „Internet of Things“, also die Verknüpfung von physischen Objekten mit Informationen im virtuellen Raum, muss die Sicherheit der Geräte erhöht werden. Wenn künftig Millionen oder Milliarden Haushaltsgeräte ans Internet angeschlossen sind, können diese leicht für Straftaten missbraucht werden. Es bedarf neuer Security-by-design Regelungen, die Hersteller dazu anhalten schon bei der Entwicklung ihrer Geräte Sicherheitsstandards festzulegen. Dazu gehören insbesondere im Unternehmer-Verbraucher-Verhältnis regelmäßige Sicherheitsupdates. Bei Beziehungen zwischen Unternehmen sollten die Updates jedoch fakultativ sein. Sollten diese Regelungen nicht erfüllt werden, müssen Hersteller von IoT-Geräten für Schäden, die durch ihre Produkte entstehen, für 8 Jahre haften.

Durch die fortschreitende technische Entwicklung wird die beinahe lückenlose Überwachung von Bürgern möglich. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in die individuelle Freiheit des Einzelnen dar und darf auch in Zukunft nicht umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns gegen die Einführung von Gesichtserkennungssoftware bei staatlicher Videoüberwachung aus. Diese würde zu einer beinahe lückenlosen Erstellung von Bewegungsprofilen führen und es dem Staat ermöglichen die Bürger auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Für notwendig halten wir jedoch die Möglichkeit Videoaufnahmen nach der Begehung von schweren Straftaten mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware zu überprüfen. Diese Maßnahme muss allerdings auf schwere Straftaten (etwa Tötungsdelikte oder Straftaten in Verbindung mit terroristischen Anschlägen) begrenzt bleiben und darf nur bei einem konkreten Verdacht erfolgen.

Wir halten den Einsatz von Predictive Policing für einen sinnvollen Weg, um die Arbeit der Polizei in Deutschland zu verbessern. Allerdings muss es bei einer begrenzten und punktuellen Nutzung bleiben: nur, wenn Daten nicht zur individuellen Verfolgung genutzt werden, sondern lediglich der Feststellung von Kriminalitätsschwerpunkten (Risikogebiete und -zeiten) dienen, kann die Anwendung gerechtfertigt sein. Dabei muss jede Form von Racial Profiling vermieden werden.

In der digitalen Welt ist insbesondere der Schutz von Telekommunikation und digitalen Geräten von großer Bedeutung. Wir sprechen uns dafür aus, dass die digitale Sphäre eines Menschen den gleichen Schutz erhält wie die Wohnung. Die Quellentelekommunikationsüberwachung, also die Platzierung einer Abhörschnittstelle direkt an der Quelle, ist als direkte Überwachung am Endgerät ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre. Wir lehnen sie daher grundsätzlich ab.

Wir fordern ein Recht auf Verschlüsselung. Verbote von Verschlüsselung sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers. Menschen müssen das Recht erhalten ihre Kommunikation geheim zu halten und sich dadurch vor dem Staat und anderen Angreifern zu schützen.

Künstliche Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bietet das Potenzial, unser Leben von Grund auf zu verändern. Vom Auto, über Medizin, hin zu mitdenkenden Assistenzprogrammen sind die Anwendungsmöglichkeiten vielfältig und die Veränderungen mannigfaltig. Künstliche Intelligenz kann unser Leben in vielen Bereichen erheblich erleichtern und einen großen Gewinn darstellen. Dennoch sind noch viele Fragen, wie etwa die Implementierung von künstlicher Moral, unbeantwortet.Jeder Mensch muss das Recht haben, dass staatliche Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung für seine Lebensführung sind, nicht zum Objekt von automatisierten Entscheidungen werden. Führt eine solche Entscheidung zu einem Eingriff, muss ein Anspruch darauf bestehen, dass die Entscheidung von einem Menschen überprüft und erneut getroffen wird. Zudem dürfen alle staatlichen ethisch-normativen Entscheidungen nur von Menschen getroffen werden und nicht in die Hände von künstlicher Intelligenz gegeben werden.

Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob und welche Personen für Schäden haften, die von künstlicher Intelligenz verursacht werden. Denkbar sind viele Akteure: Programmierer, Modellierer, System- oder Produkthersteller oder Nutzer. Für uns steht fest, dass für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus entstehenden Folgen immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein muss. Dem Grundsatz nach müssen die Produkthersteller für alle Schäden, die nicht vom Verbraucher verursacht wurden, haften, die beim Einsatz von künstlicher Intelligenz auftreten.

Digitalisierung der Verwaltung

Wir Junge Liberale sehen großes Potential in der Ausschöpfung der Digitalisierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Digitale Technologien sind in ihrer Entwicklung soweit fortgeschritten, dass auch komplexe Verwaltungsakte nun automatisiert werden können. Der Staat hat die Aufgabe systematisch nach Möglichkeiten des Effizienzgewinnes durch Technologie in seinen Behörden zu suchen und auf Grundlage von Kosten-Nutzen-Abwägungen in deren digitale Transformation zu investieren. Ziel ist es Einsparpotenziale zu erschließen, den Haushalt zu entlasten und den Umgang der Behörden mit den Bürgern zu vereinfachen. Dabei gilt es grundsätzlich, die Nachvollziehbarkeit der automatisierten Prozesse zu wahren und Sicherheit von personenbezogenen Daten zu garantieren.

Die digitale Transformation voranzutreiben ist die zentrale Herausforderung, der sich unser Verwaltungsapparat in den nächsten Jahren stellen muss. Daher fordern wir ein zentrales und behördenübergreifendes Digitalisierungsprogramm der Bundesregierung.

Die digitale Behörde

Noch immer lassen sich die allerwenigsten Behördengänge vom Bürger digital erledigen. Dabei bietet gerade die Interaktion zwischen Bürger und Staat weitreichende Möglichkeiten zur Bereitstellung von Self-Service-Angeboten, die weit über die Terminvereinbarung beim Bürgeramt hinausgehen.Wir fordern bei jeder behördlichen Dienstleistung zu prüfen, inwieweit diese in elektronischer Form über das Internet bereitgestellt werden kann. Ziel ist es, neben Kosteneinsparungen, die Behörden in ihrer Kapazität zu entlasten und dem Bürger, wie auch den Unternehmen, einen freundlicheren und unbürokratischeren Umgang mit dem Staat zu ermöglichen.

Nutzung moderner Technologien

Moderne Technologien, wie die Blockchain-Technologie, ermöglichen es, sensible personenbezogene Daten so zu speichern und zu verwerten, dass diese zuverlässig vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und deren Manipulation ausgeschlossen werden kann. Damit ermöglichen sie erstmalig die umfangreiche, verlässliche und vor allem auch sichere Automatisierung vieler behördlicher Prozesse. Wir Junge Liberale sehen in den neuen Technologien großes Potential für den Einsatz in der Verwaltung und fordern deren Erprobung in Pilotprojekten auch in Deutschland.

Die digitale Akte der Lebenstransaktionen

Ziel ist die Einführung einer digitalen Akte der Lebenstransaktionen als gemeinsame Grundlage der behördlichen Arbeit sowohl für Bürger wie auch Unternehmen. In der Akte können alle wichtigen Lebenstransaktionen, z.B. der Bildungsabschluss, die Eheschließung, der Immobilienkauf oder der Wechsel der Meldeadresse hinterlegt werden. Welche Informationen tatsächlich gespeichert werden, entscheidet allein der Bürger. Alle gespeicherten Daten sind behördlich bestätigt und können als zertifizierter Nachweis, auch gegenüber Dritten, genutzt werden. Dabei bestimmt ausschließlich der Bürger selbst, wer Zugriff auf welche Daten erhält. Die mit der Geburt vergebene Steuer-ID soll zu einer digitalen Identitätsnummer ausgeweitet werden, auf deren Basis die Akte angelegt wird.

Datensicherheit ist die Bedingung

Wir Junge Liberale erkennen jedoch auch an, dass, neben den herausragenden Möglichkeiten, die die Digitalisierung der Verwaltung verspricht, ein solcher Einsatz von Technologie Risiken birgt. So erachten wir die Einführung einer digitalen Akte der Lebenstransaktionen nur dann als sinnvoll, wenn technisch gewährleistet ist, dass niemand, explizit einschließlich des Staates, ohne Zustimmung des Bürgers Einsicht nehmen kann. Ebenso muss die Manipulation der Daten ausgeschlossen werden können.

Diese Bedingungen sollen dadurch erfüllt werden, dass die Daten dezentral auf möglichst vielen Servern von Bundes- wie auch Landesbehörden gespeichert werden. Die Akten werden individuell verschlüsselt und sind nur mit dem Schlüssel des Bürgers zugänglich. Sämtliche Änderungen sowie Einsichten in die Akten werden gespeichert und sind nachvollziehbar, wodurch das Missbrauchsrisiko eingedämmt wird. Hierzu soll die Bundesregierung einen Prüfauftrag zur Erforschung der Distributed-Ledger-Technology (DLT) bzw. Blockchain-Technologie erhalten.

Automatisierte Verwaltung

Behördliche Prozesse sollen, wo immer auf Basis von Kosten-Nutzen Abwägungen sinnvoll möglich, konsequent automatisiert werden. In weiten Teilen der Verwaltung, nämlich dort, wo die Verwaltung mit den Daten einzelner Bürger in Berührung kommt, spielt die digitale Akte der Lebenstransaktionen eine zentrale Rolle. Wir wollen, dass Bürger und Unternehmen in Zukunft mit nur wenigen Ausnahmen sämtliche Anträge papier- und unterschriftlos stellen können. Bürger werden die Möglichkeit erhalten online Verwaltungsprozesse auszulösen, welche automatisch und mit geringem zeitlichen Umfang bearbeitet werden. So können zum Beispiel über die Akte der Lebenstransaktionen ein Kindergeldantrag oder auch die Formalitäten im Sterbefall schnell automatisiert abgewickelt werden. 

WANNACRY – SCHNELLSTMÖGLICHER SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN

Die Jungen Liberalen Berlin fordern vor dem Hintergrund der jüngsten Hackerangriffe die schnellstmögliche Umsetzung der Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes, welches die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zum umfangreichen Schutz vor möglichen Cyberattacken verpflichtet, durch die in Berlin betroffenen Betreiber. Darüber hinaus fordern wir, dass neben auf die zuerst geforderten Sektoren – Energie, IT, Telekommunikation, Ernährung und Wasser (KRITIS I) – auch auf Betreiber anderer kritischer Infrastrukturen eingewirkt wird. Dazu ist der Berliner Senat gefordert, Leitlinien und notfalls auch Handlungsanweisungen zu erarbeiten.

Zusätzlich fordern wir die Herabsetzung des Schwellenwertes für Krankenhäuser (KRITIS II) auf Kapazitäten von deutlich unter 30.000 stationäre Fälle pro Jahr.

Wir regen außerdem eine engmaschige Aus-, Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter der betroffenen Sektoren an. 

1000 und 1 Update – Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt

Die Digitalisierung und ihre Folgen sind einige der größten Chancen, die sich unserer Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten bieten. Sie birgt ein herausragendes Potential, den Bürgern zu einer moderneren, nachhaltigeren und lebenswerteren Zukunft zu verhelfen – quer durch alle Lebensbereiche. Wir Junge Liberale Berlin sind Fortschrittsoptimisten und begrüßen diese Entwicklung. Wir sehen die Rolle der Politik darin, die Digitalisierung, wo möglich, zu unterstützen, gesetzliche Hürden zu hinterfragen.

Trotz der großen Möglichkeiten sehen wir jedoch auch die Schwierigkeiten, die die Digitalisierung für viele Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Ein Aspekt von besonderer Bedeutung ist hier die Auswirkung der Digitalisierung auf den Alltag vieler Arbeitnehmer. Insbesondere die Effizienzsteigerung in Berufen, in denen repetitive Arbeitsschritte leicht automatisiert werden können, vermindert die Nachfrage nach Arbeitskraft in eben diesen Bereichen. Im Gegenzug schafft die Digitalisierung jedoch auch komplett neue Arbeitsfelder und Berufe, welche neue Fähigkeiten von ihren Arbeitnehmern abverlangen. Wir Junge Liberale Berlin sind optimistisch, dass die Digitale Revolution gesamtgesellschaftlich mehr Vorteile bringt, als sie Probleme schafft. Wir sind optimistisch, dass sie mehr neue, bisher zum Teil unbekannte, Jobs kreiert, als sie Arbeitsplätze gefährdet.

Um die Gesellschaft rechtzeitig auf den bevorstehenden Wandel vorzubereiten, bedarf es eines besonderen Augenmerks der Politik. Die Sozialsysteme Deutschlands müssen sich auf die stärker verbreiteten atypischen Arbeitsverhältnisse einstellen, das Bildungssystem muss einen neuen Fokus auf die Digitalisierung, aber auch auf lebenslanges Lernen für die Gesamtbevölkerung setzen und das deutsche Arbeitsrecht muss flexibler werden, um besser auf die Veränderungen der Arbeitswelt reagieren zu können.

Digitale Bildung in der Schule

Schule soll im Optimalfall vor allem für das Leben vorbereiten. Für eine zunehmend durch Digitalisierung und globale Vernetzung geprägte Welt muss auch überdacht werden, inwieweit noch die richtigen Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden. Insbesondere sollten Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsmarkt 4.0 wie Entscheidungsfreiheit, individuelle Verantwortungsbereitschaft, Kreativität, soziale Intelligenz und unternehmerisches Denken zunehmend in den Mittelpunkt rücken. Auch muss der Umgang mit digitalen Medien eine stärkere Rolle spielen.

Wichtig ist hierbei fächerübergreifendes Arbeiten, gleichberechtigt mit konventionellen, also nicht-digitalen Medien. Die Nutzung von digitalen Medien zu definierten Zeiten in definierten Kontexten ist für Schüler aus der Generation der Digital Natives dagegen nicht zielführend. Darüber hinaus bedarf es des verstärkten Einbeziehens externer Lernplattformen, um individuelles Lernen zu ermöglichen. Darüber hinaus soll in allen Unterrichtsfächern eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Implikationen einer fortschreitenden Digitalisierung stattfinden.

Dreh- und Angelpunkt der Vermittlung sind die Fähigkeiten der Lehrer. Gerade in einem Bereich, in dem Schüler schneller sich neuen Herausforderungen gegenübersehen, als es jeder Rahmenplan abbilden kann. So muss die Rolle des Lehrers neu überdacht werden – vom rein Lehrenden vor einer Gruppe hin zum individuellen Lehrmanager, der eine größere Verantwortung bei der Vor- und Nachbereitung „digitaler“ Unterrichtsstunden trägt, und gezielter auf Förder- und Forderbedarf eingehen kann. Dazu ist die Überarbeitung der Lehrerausbildung in diesem Bereich notwendig. Fortbildungen sind qualitativ zu verbessern und weiterhin auf freiwilliger Basis anzubieten. Nicht nur Sekundarschullehrer, sondern auch Grundschullehrer sollen bereits für die Bedürfnisse des digitalen Lernens qualifiziert werden. Gleichzeitig braucht es auch einer angemessenen schulischen Ausstattung, wie etwa Tablets, Smartboards, Computer u.ä., um die angestrebten Lernziele praktisch umsetzen zu können.

Unmittelbar sollen außerdem extracurriculare Angebote, die digitale Kompetenzen vertiefen, gefördert werden. Im Unterricht sollen Schüler verstärkt auf online angebotene Lernplattformen für Digital- und Programmierinteressierte hingewiesen werden.

Wir fordern außerdem, Digitalisierung als Bildungsauftrag im Schulgesetz zu verankern und dass der Beschluss der Kultusminister-Konferenz vom 8. Dezember 2016 noch vor 2021 umgesetzt wird.

Lebenslanges Lernen

Auch wenn die Gesamtwirkung der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt positiv ausfällt, stehen wir dennoch vor dem Problem, dass viele aktuelle, wie auch zukünftige Arbeitnehmer in Berufen arbeiten werden, für welche sie die nötigen Fähigkeiten erst noch erwerben müssen. Künftig werden Arbeitnehmer immer seltener ihr gesamtes Berufsleben mit der gleichen Tätigkeit bei dem gleichen Arbeitgeber angestellt sein. Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist es, die Arbeitnehmer und Unternehmer dazu zu befähigen, die Chancen der Digitalisierung für die Arbeitswelt zu nutzen.

Wir Junge Liberale Berlin denken, dass es Aufgabe von Politik ist, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, die Chancen der Digitalisierung durch Möglichkeiten des lebenslangen Lernens nutzen zu können.

Zentral ist hierbei, dass die Fortbildung auf allen Berufsebenen gleichermaßen stattfindet. Sie soll sich nicht nur an diejenigen richten, deren Jobs konkret gefährdet sind, sondern an alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Wenn jeder von ihnen seine digitale Qualifikation auch nur leicht ausbaut, ist es einfacher für niedrig qualifizierte Arbeitnehmer Anschluss zu halten.

Eine besondere Verantwortung für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter tragen hierbei die Unternehmen. Es liegt auch in ihrem Interesse, bestehende Mitarbeiter zu halten und ihnen die Möglichkeit zur Fortbildung zu ermöglichen bzw. sie aktiv zu fördern. Fortbildungen und Projekte, die Arbeitnehmern nachweislich einen lebenslangen Vorteil und Unternehmen innovatives Wissen einbringen, dürfen durch staatliche Regulierungen nicht verhindert werden. Auf digitale Innovationen bezogene Projekte und Weiterbildung können beispielsweise durch Steuererleichterungen staatlich gefördert werden, so dass ein positives Investitionsumfeld geschaffen wird.

Wir fordern einen günstigen Zugang zur Bildung für alle. Um die Kosten für den Steuerzahler niedrig zu halten, setzen wir auch hier auf die Vorteile der Digitalisierung: Wir fordern die Schaffung von staatlich unterstützen Bildungsplattformen nach dem Vorbild der „Open University“, zu der jeder Bürger, unabhängig von seinem formellen Bildungsgrad, Zugang bekommen soll. Die Bildungsplattform soll Ihre Bildungsinhalte in Form von „Massive Open Online Courses“ (MOOCs) über das Netz zur Verfügung stellen. Wie international bewährt, sollen die Inhalte von Universitäten sowie privaten Anbietern generiert werden. Um die Anforderungen des Arbeitsmarktes treffsicher abzubilden, würden wir ein enges Kooperationsverhältnis zwischen Lehre und Wirtschaft begrüßen.

Ziel der staatlichen Förderung der Bildungsplattform ist es primär, ihren Nutzern berufsfördernde Inhalte zu vermitteln. Festzulegen, welche Inhalte dies sind, ist nicht Aufgabe von Politik und staatlicher Bürokratie.

Um die Teilnahme an diesen Kursen oder auch einzelnen Kursmodulen zu honorieren, soll ein standardisiertes Bewertungs- und Zertifizierungssystem eingeführt werden, welche die Leistung der Kursteilnehmer bescheinigt. Ziel ist, die Anerkennung dieser Bildung durch Arbeitgeber. Des Weiteren sollen sich qualifizierte, online erarbeitete Kurse an einen universitären Bildungsabschluss anrechnen lassen.

Digitalisierung für die Arbeitsvermittlung nutzen

Mit den Daten, die die Digitalisierung bringt, lassen sich auch Nutzen für den Arbeitsmarkt und die Arbeitsvermittlung generieren. Arbeitsvermittlungsplattformen können die nachgefragten Fähigkeiten, die Effizienz von Weiterbildungsprogrammen und die Produktivität von Arbeitnehmern besser auswerten als bisher.

Auf diese Daten muss künftig zum Beispiel bei Weiterbildungsprogrammen zurückgegriffen werden können, um diese stärker an den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fähigkeiten auszurichten. Gleichzeitig muss jeder Bürger weiterhin Herr seiner Daten bleiben können. Eine automatische Weitergabe personenspezifischer Daten an mögliche Arbeitgeber lehnen wir ab.

Soziale Absicherung im digitalen Zeitalter

Der Strukturwandel durch die Digitalisierung verändert die bisher herrschenden Annahmen von Arbeitsverhältnissen und unsere Art zu arbeiten. Das tradierte Leitbild des Normalarbeitsverhältnisses, das über 40 Jahre bei einem Unternehmen im selben Bereich andauert, wird sich in den nächsten Jahrzehnten verändern. Mit der Digitalisierung wird sich die Flexibilität der Arbeitnehmer steigern müssen.

Das digitale Zeitalter verändert die klassischen Lebens- und Erwerbsbiografien vieler Menschen. Deshalb muss sich das Rentensystem verändern, um auf die wechselnden Verhältnisse in der Arbeitswelt angemessen reagieren zu können. Individualität und Eigenverantwortung können gesteigert werden, indem der Renteneintritt flexibel möglich ist und jegliche Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente entfallen.

Die Altersvorsorge muss künftig als flexibler Baukasten organisiert sein, in dem die unterschiedlichen Elemente der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge kombinierbar sind. Hierbei muss die Portabilität von Anwartschaften und Vorsorgeprodukten ermöglicht werden. Zudem sollte ein digitales Konto geschaffen werden, um einen Überblick über die Vorsorgesituation zu erhalten.

Die zunehmende Flexibilität der Arbeit wird dazu führen, dass Menschen zunehmend mobiler auf dem Arbeitsmarkt werden. Nicht nur innerhalb Deutschlands wird sich der Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte erhöhen, sondern auch weltweit. Langfristig ist es notwendig, dass Versicherungsansprüche und betriebliche Vorsorge auch länderübergreifend in Anspruch genommen werden können und kombinierbar sind, so dass Beschäftigte keine Ansprüche einbüßen, ganz gleich, welche Erwerbsbiografie sie verfolgen.

Wir sind der Auffassung, dass die Digitalisierung nicht das Ende der Arbeit bedeuten wird. Diese vielfach beschworene Albtraumvorstellung kann insbesondere nicht durch ähnliche historische Umbrüche bestätigt werden. Technologischer Fortschritt hat im Ergebnis stets zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensumstände und auch zu einer Steigerung der Erwerbsarbeit geführt, da dass Aufgabenspektrum in der Arbeit breiter wird.

Daher sprechen wir uns gegen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens aus. Wir Junge Liberale Berlin unterliegen nicht dem Trugschluss, dass die durch Digitalisierung gewonnene Produktivität durch Nichtarbeit ausgeglichen werden muss. Vielmehr wird es dem Einzelnen ermöglicht, seine Ideen und Träume zu verwirklichen. Wir sind der Meinung, dass Erwerbstätigkeit ein sinnstiftendes Element im Leben eines jeden Menschen sein kann, das Selbstbewusstsein und Erfüllung bringt.

Um eine soziale Absicherung beim Strukturwandel zu ermöglichen, fordern wir Junge Liberale Berlin stattdessen die Einführung eines liberalen Bürgergeldes. Das Bürgergeld unterstützt Menschen, die keinen Beruf haben oder denen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung steht, nimmt aber auch nicht den Anreiz eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Es ist in der Lage, in gleichem Maße auf die Arbeitssituation des Arbeitnehmers zu reagieren, wie der Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt.

Schon heute schaffen digitale Angebote immer mehr selbstständige Arbeit. Dieser Wandel ist notwendig, denn eine digital wettbewerbsfähige Wirtschaft benötigt junge, innovative Unternehmen. Dabei zeichnet sich jedoch ab, dass die Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit verändert werden müssen, um Kreativität und Innovation zu stärken, aber prekäre Situationen zu verhindern.

Um Selbstständige auch bei einem eventuellen Scheitern stärker abzusichern, sollte es ihnen erleichtert werden, wie Angestellte, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen zu können. Der Eintritt muss jederzeit möglich sein. Die Beiträge müssen sich am tatsächlichen Jahreseinkommen der Selbstständigen orientieren. Eine weitere soziale Absicherung könnte zudem in Zusammenarbeit mit den Plattformanbietern auf privater Ebene entstehen. Dabei sind vor allem Zusammenschlüsse von Selbstständigen und Plattformanbietern (Pooling) in Betracht zu ziehen.

Mitarbeiterbeteiligung

Um den Produktivitätsgewinn durch die Digitalisierung und damit einhergehende steigende Kapitalgewinne auch an die Arbeitnehmer bzw. Dienstleister weiterzugeben, könnten neue Vergütungsmodelle genutzt werden. Eine bessere Beteiligung von Arbeitnehmern am wirtschaftlichen Erfolg ist schon deshalb notwendig, weil künftig mehr Eigenleistungen im Bereich der Gesundheit, Rente und Pflege erbracht werden müssen. Wir fordern in diesem Zusammenhang, die Kapitalbeteiligung und Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter und Dienstleister stärker zu fördern. Insbesondere sollten die Höchstgrenzen der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung erhöht werden.

Reform des Arbeitsrechts

Die technischen Veränderungen der Digitalisierung bieten die Möglichkeit die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit leichter zu verwirklichen. Fließende Übergänge vom Job ins Privatleben sowie eine Verbindung von Wohnung und Arbeitsplatz können im Ergebnis zu mehr Lebenszufriedenheit führen.

Erster Ansatzpunkt ist eine notwendige Reform der Arbeitszeitsouveränität. Statt wie bisher eine tägliche Höchstarbeitszeit, fordern wir die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit. Dies führt zu mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gleichzeitig müssen auch Langzeitkonten stärker verbreitet werden, mit deren Hilfe Arbeitnehmer ihre geleisteten Arbeitsstunden für eine phasenweise Freistellung ansparen können und bei Bedarf nutzen. Gesetzliche Beschränkungen, die diese privatrechtlichen Vereinbarungen beschränken sind überflüssig.

Arbeitnehmern muss es auch möglich sein, flexibel ihren Arbeitsort auswählen zu können. Wenn Angestellte sich mit ihrem Arbeitgeber z.B. auf die Arbeit aus dem „Home Office“ einigen, sollten die gesetzlichen Überprüfungspflichten hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber wegfallen. Das mobile Arbeiten muss jedoch freiwillig bleiben, weshalb wir ein Rückkehrrecht an den betrieblichen Arbeitsplatz fordern, um Flexibilität in beide Richtungen zu gewährleisten.

Durch die Digitalisierung wird es zu einer verstärkten Spezialisierung von wirtschaftlichen Prozessen kommen. Arbeitnehmer und Unternehmen werden ihre Leistungen vermehrt über Plattformen und nur auf kurzer zeitlicher Basis erbringen. Folglich werden Dienst- und Werkverträge künftig für die Arbeitsteilung notwendiger und ihre Bedeutung wird steigen. Diese Vertragsformen dürfen auch künftig nicht eingeschränkt werden.

Darüber hinaus ist es auch notwendig, befristete Beschäftigung und Zeitarbeit nicht einzuschränken, da sie eine für etablierte Unternehmen wie Startups relevante Möglichkeit sind, auf die in der digitalen Arbeitswelt vorkommenden Schwankungen zu reagieren.

Digitalisierung im Unternehmen

Die Digitalisierung unserer Arbeitswelt kann letztendlich nur in den Unternehmen selbst erfolgen, muss allerdings von guten Rahmenbedingungen durch die Politik erst ermöglicht werden.

Die Jungen Liberalen Berlin stellen fest, dass ein Digitalisierungsprozess in den Unternehmen nicht ausschließlich durch ein breites Angebot an Fortbildungsmaßnahmen gesichert werden kann, sondern vor allem dadurch erst angestoßen wird, dass Unternehmen digitale Prozesse in ihr Geschäftsmodell integrieren. Die bisherigen Anreiz- und Fördersysteme haben sich dabei als wenig effizient erwiesen. Wir sprechen uns daher für ein einfaches und transparentes Modell der Digitalisierungsförderung in den Unternehmen aus. Der Staat muss daher die Rahmenbedingungen schaffen und den Austausch von Unternehmen mit allen Hochschulen fördern.

Darüber hinaus muss auch in der beruflichen und akademischen Bildungslandschaft eine digitale Infrastruktur geschaffen werden, die es Unternehmen erlaubt, mit gut ausgebildeten Fachkräften digitale Projekte umzusetzen. Wir fordern daher eine deutlich stärkere Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft, um Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Betriebe zu unterstützen. Besonders die Fachhochschulen sehen wir in der Position, künftig als Hauptansprechpartner bei digitalen Unternehmungen zu fungieren.

In der Ausbildung setzen wir uns für die Einrichtung digitaler Bildungszentren ein, an denen Azubis ihren Ausbildungszweigen entsprechende digitale Fähigkeiten vertiefen können.

Um den Unternehmen einen soliden Rahmen für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter zu geben, sollen Digitalisierung und digitale Qualifizierungsprogramme Teilschwerpunkte in jedem Förderprogramm der Berliner Wirtschaft werden.

ONLINE SEIN STATT WARTESCHLEIFE!

Die Digitalisierung erleichtert das Leben in vielerlei Hinsicht und schafft zugleich auch neue Herausforderungen. Gerade in der Verwaltung fehlt es dem Land Berlin jedoch an Impulsen. Mittels Mausklick kann anderenorts bereits eine elektronische Staatsbürgerschaft beantragt werden, während in Berlin unübersichtliche Zuständigkeit und anschließend lange Wartezeiten vor Ort bei vielen Behördengängen Realität sind. Eine moderne Stadt verdient eine moderne Verwaltung. Die Jungen Liberalen Berlin erkennen mit Sorge, dass vor allem die Berliner Bürgerämter flächendeckend überlastet sind. Es ist mittlerweile zur Normalität geworden, dass die Wartezeit für einen Termin auf ein unzumutbares Maß angestiegen ist, geschweige denn Spontankunden überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist für eine Stadt wie Berlin ein nicht zu haltender Zustand.

Der Berliner Senat schafft mit dieser Verwaltung bei seinen Bürgern Rechtsbruch mit Vorsatz, die Jungen Liberalen können dies nicht länger hinnehmen. Daher fordern wir:

Bei jeder behördlichen Dienstleistung ist zu prüfen, inwieweit diese in elektronischer Form über das Internet bereitgestellt werden kann. Anschließend sind diese bis 2025 so weit wie möglich zu digitalisieren. Dabei erkennen wir, dass dies ein langfristiger Prozess ist, der nicht nur vor technischen Herausforderungen steht, sondern auch vor menschlichen. Nicht jeder wird von jetzt auf gleich den Umgang mit den digitalen Angeboten erlernen können. Daher soll der Prozess so aussehen, dass die digitalen Dienste angeboten werden und zusätzlich, anhand der Nachfrage, auch die analogen. Diese sollen dann Schritt für Schritt mit sinkender Nachfrage verschwinden bzw. auf das minimal erforderliche Niveau schrumpfen.

Zusätzlich soll jedes Bürgeramt die Mehrsprachigkeit ausbauen, insbesondere signifikant wichtige Formulare müssen mindestens in Englisch zur Verfügung stehen. Dabei muss sich jede fremdsprachige Übersetzung einer Prüfung unterziehen, sodass diese keine mögliche Rechtsunsicherheit bietet.

Es gilt der Grundsatz: Sicherheit hat höchste Priorität. Die elektronische Authentifizierung stellt hierbei ein großes Problem dar. Neben den drei bereits bestehenden Zugängen (elektronische Signatur, De-Mail, e-ID) fordern die Jungen Liberalen Berlin die26Erstellung eines personenbezogenen Identifikationscodes auf freiwilliger Basis. Dieser wird ausschließlich der Person schriftlich mitgeteilt und dient in Kombination mit einer festzulegenden Identifikationsnummer (Steuer-, Ausweis- oder anderweitig) als Authentifizierung. Dauerhaft gespeicherte Daten sind nur verschlüsselt und dezentral gesichert aufzubewahren.

Veraltete und unsichere Soft- und Hardware darf nicht Aushängeschild der Berliner Verwaltung werden. Hier müssen Investitionen getätigt werden. Auf kurze Sicht werden die Bürger durch mehr Effizienz entlasten. Mittel- und langfristig werden Kosten gespart. Die Kommunikation zwischen den Behörden muss im Zuge der Modernisierung von IT-Infrastruktur deutlich verbessert werden. Behördlichen Einzelgänger muss daher eine Abfuhr erteilt werden.

Die Erstellung der erforderlichen Infrastruktur muss dabei an private Entwickler ausgeschrieben werden. In jedem Fall muss das Lastenheft die Nutzung von Open-Source-Code und plattformunabhängigen Schnittstellen vorschreiben. Die Rechte von Code, der auf Open-Source-Code basiert und wesentlich weiter entwickelt wurde, sollen nach Möglichkeit nicht dem Entwickler gehören, sondern je nach Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit dem Land Berlin oder der Öffentlichkeit. 

INTERNET HEISST FREIHEIT

Die Jungen Liberalen stehen für eine zukunftsoffene, werteorientierte undtechnologieneutrale Netzpolitik. Den netzpolitischen Positionen und Perspektiven der JuLis liegt unser Welt- und Menschenbild zu Grunde: Freiheit in Verantwortung, Selbstbestimmung und die Einheit von Freiheit, Menschenwürde und Gerechtigkeit.

Das Internet spiegelt Dinge, die wir aus der realen Welt kennen, mit teilweise anderen Regeln wider. Wir müssen akzeptieren, dass Inhalte im Netz praktisch nicht zu kontrollieren sind. Dieser Kontrollverlust ist ein wichtiges Element zum Schutz gegen Zensur und Unterdrückung von Meinungen. Deswegen müssen alle staatlichen Gesetze und Forderungen so ausgelegt sein, dass sie den Kontrollverlust mit einbeziehen und trotzdem in erforderlichem Maße funktionieren.

1. Zugang zum Internet

Die Jungen Liberalen befürworten einen kontinuierlichen und flächendeckenden Ausbau von Internetzugangskapazitäten. Es erscheint uns vor allem ein bedeutender Ausbau der Glasfaserverkabelung und mobiler Hochgeschwindigkeitsverbindungen aufgrund ihrer hohen Skalierbarkeit und Zuverlässigkeit dringend geboten, um der Entwicklung der Technik und der sich damit zügig verändernden Art der Internetnutzung der Zukunft gerecht zu werden.

1.1. Netzneutralität

Wir befürworten den in der Digitalen Agenda der FDP-Bundestagsfraktion veröffentlichten Standpunkt zur Netzneutralität:„Die Struktur des Internets ist aus einem Netz aus Netzen entstanden, das Datenpakete diskriminierungsfrei überträgt. Dieser Grundsatz der Netzneutralität setzt voraus, dass Zugangsanbieter (Internet Service Provider) den Transport von Paketen zwischen Endpunkten ohne Kenntnis ihres Inhalts schnellstmöglich und gleich(behandelt) gewährleisten. Netzneutralität gewährleistet dadurch die Chancengleichheit zwischen neuen Start-Ups und etablierten Unternehmen und stellt dadurch das Innovationspotenzial des Internets sicher.“

Ein freies Internet ist unverzichtbarer Baustein moderner Informationsgesellschaften. Wettbewerb und Transparenz bieten dabei den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie, neutrale Datenübermittlung. Die neuen Hochleistungsnetze müssen den unterschiedlichen Anforderungen künftiger Dienste gerecht werden, ohne die Teilhabe des Einzelnen einzuschränken.

Die freiheitliche Struktur des Internets (als Zusammenschluss privat betriebener Netze)und die Freiheitsrechte der Nutzer müssen durch eine freiheitliche Rechtsordnung geschützt werden, die Missbräuche zu Lasten „schwächerer“ Marktteilnehmer unterbindet und dabei Sicherheit und Verlässlichkeit für Investitionen in die Weiterentwicklung von Netzen, Diensten und Inhalte schafft. Um diesen Schutz zu gewährleisten, fordern wir – unabhängig von der angewendeten Technologie (Kupfer, Glasfaser oder Kabel im Festnetz bzw. Mobilfunk) – folgende Voraussetzungen, im und für das Internet sicherzustellen:

1)Es darf keine negative Diskriminierung einzelner Inhalte, Protokolle, Absender, Empfänger oder Dienste erfolgen (degrading). Eine inhaltliche Kontrolle von Inhalten durch die sie transportierenden Netzbetreiber findet nicht statt.

2)Um die Stabilität der Netze sicherzustellen, dürfen nicht-diskriminierende Netzwerkmanagementmaßnahmen ergriffen werden. Netzwerktuning (traffic shaping) zur nicht-diskriminierenden besseren Auslastung der vorhandenen Ressourcen verletzt nicht das Prinzip der Netzneutralität.

3)Der funktionierende Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsanbietern (TK-Anbieter) hat die Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene gestützt und gefördert. Damit der Wettbewerb nach wie vor den Nutzern dient, brauchen sie vergleichbare Angebote und erleichterte Anbieterwechsel.

4)Transparenz muss den Kunden ermöglichen, diskriminierungsfreie Netzneutralität erkennen zu können. Ausschließlich solche Angebote sollten als „Internet“ gekennzeichnet werden dürfen. Angebote, die dagegen verstoßen, sollten in einer Weise benannt werden, die kennzeichnet, dass sie nur einen eingeschränkten Onlinezugang ermöglichen. Die Einschränkungen gegenüber einem „Internet“-Anschluss müssen klar und verständlich dargestellt werden.

Staatliche Eingriffe sind immer dann – aber erst dann – erforderlich, wenn die beschriebenen Kernelemente der Netzneutralität durch das Handeln der Marktakteure bedroht werden. Es ist daher konsequent, die Regelungen zur Netzneutralität im Zweiten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 41) auf eine Verordnungsermächtigung zu beschränken. Damit wird Handlungsbereitschaft der Politik zum Schutz der Netzneutralität verdeutlicht, ohne im jetzigen Stadium die Entwicklung des Netzes dirigistisch in bestimmte Bahnen zu lenken.

1.2. Meinungsfreiheit und Internetzugang

Das Internet ist zu einer der zentralen Grundlagen für Meinungsfreiheit geworden. Es ist daher nicht akzeptabel, wenn der Staat Nutzer vom Internetzugang trennt. Die zentrale Rolle für die Meinungsfreiheit im Internet ist dadurch bedingt, dass hier jeder Nutzer gleichberechtigt Informationen einstellen, wie auch abrufen kann.

1.3. Internetsperren

Das Internet ist ein globalisiertes Kommunikationsmedium. Strafverfolgung durch deutsche Institutionen ist auf direktem Wege nur an Stellen möglich, wo der jeweilige Server oder Anbieter in Deutschland steht. Internetsperren sind lediglich ein Versuch, dem deutschen Internetnutzer die Augen vor möglicherweise strafbaren Inhalten im Netz zu verschließen und vor allem technisch sehr leicht zu umgehen. Da der eigentliche Inhalt eben weiterhin verfügbar ist und technische Sperrmaßnahmen nie umfassend wirken können, ist dieses Konzept zum Scheitern verurteilt. Hier gilt: „Löschen statt Sperren!“ Darüber hinaus muss es an erster Stelle stehen, Straftaten in Verbindung mit den Neuen Medien völlig zu unterbinden, die Straftäter ausfindig zu machen und zu bestrafen.

2. Medienkompetenz

Die digitale Welt der Gegenwart bietet jedem Einzelnen einen unerschöpflichen Pool an Möglichkeiten zur persönlichen, beruflichen aber auch zur allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Das Internet ist zu einem Teil des sozialen Miteinanders geworden. Wer neben den technischen Fähigkeiten nicht auch ein Mindestmaß an weiteren Kompetenzen aufweist, findet sich schnell im sozialen und beruflichen Abseits. Dabei geht es nicht nur um die technische Nutzung der Medien, sondern auch um Fragen der Privatsphäre im Internet, der Datensicherheit, der Einschätzung von Quellen zur Informationsgewinnung und vielen anderen. Im Mittelpunkt steht z.B. zum Einen die Sensibilisierung zum verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten und zum Anderen auch der Respekt vor den Daten Dritter. Das Thema Medienkompetenz ist heutzutage tausendfach vielschichtiger, als es noch vor 20 Jahren war. Dies liegt vor allem daran, dass der Mediennutzer nicht mehr nur Empfänger wie bei den klassischen Medien sondern auch Sender ist. Wir befürworten eine Förderung der Medienkompetenz durch kontinuierliche zielgruppenspezifische Ansprache z.B. über die Einbindung von entsprechenden Themen fachübergreifend in den Schulunterricht. Natürlich muss hier die Weiterbildung von Lehrkräften an erster Stelle stehen, damit der Unterricht progressiv zur Wissenserweiterung der Schüler beitragen kann und nicht nur Bekanntes wiederholt. Darüber hinaus fordern wir die Förderung der Medienkompetenz im frühkindlichen Alter. Doch auch die sogenannten „Silver Surfer“ sollten in die Ansätze zur besseren Ausbildung der Medienkompetenz mit einbezogen werden. Wir sehen Medienkompetenz als Vorraussetzung für einen selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, zielgerichteten Umgang mit den neuen Medien und finden deshalb die Bildung aller Altersgruppen notwendig.

3. Offenheit und Dezentralität des Internets

Jeder Teilnehmer des Netzes kann naturgemäß Anbieter und Konsument von Inhalten sein. Eine zentrale Autorität zur Erlaubnis von Seiten oder Links lehnen wir ab. Damit die Datenkommunikation im Internet für jeden gewährleistet ist, begrüßen wir offene und von jedem frei nutzbare Technologiestandards und Schnittstellen. Die Dezentralität ist ein wesentlicher Faktor für die Ausfallsicherheit und Stabilität des Netzes. Staatliche Zentralisierung von Internet-Basistechnologien lehnen wir daher ab.

4. Internet und Öffentlichkeit

4.1. Open eGovernment und Open Data

Wir stehen dem verstärkten Ausbau von Möglichkeiten für Partizipation und der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten als Bürger durch umfassende eGovernment-Lösungen positiv gegenüber. Der Staat soll öffentlich erzeugte bzw. finanzierte Daten und Informationen, sofern keine geheim-, datenschutzrechtlichen oder Geschäftsgeheimnisse berührenden Gründe dem entgegenstehen, möglichst als Rohdaten in maschinenlesbarer Form anbieten.

Deutschland kann sich dafür ein Beispiel an anderen Ländern wie beispielsweise den USA und Großbritannien nehmen, die ähnliche Plattformen bieten. Möglichst alle geeigneten Daten staatlicher Institutionen sind auf diese Weise zu veröffentlichen. Als Orientierung für die Eignung können bspw. die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern dienen. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Partizipation an politischen Prozessen über das Internet auszuweiten. Wir begrüßen erste Möglichkeiten zur Partizipation durch das Internetbeteiligungstool „Adhocracy“ in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. Die Möglichkeit der politischen Partizipation über das einfache Wahlrecht hinaus schafft ein breiteres Verständnis gegenüber politischen Entscheidungen.

4.2. Open eGovernment in Verbindung mit Biometrie

Biometrische Daten müssen einen besonderen Schutz genießen, da sie ein Leben lang einer Person zugeordnet werden können. Von einer Verwendung solcher Daten in Verifikationsmechanismen des Staates ist daher abzusehen. Besonders bei zentral gespeicherten Datensätzen besteht für kriminelle Datensammler ein hoher Anreiz, sich illegal Zugang zu Datenbanken zu verschaffen und die Daten weiterzuverbreiten. Wenn Daten einmal im Umlauf sind, können sie im Nachhinein nicht wieder vertraulich gemacht werden. Darum reicht es nicht aus, hohe Strafen für Missbrauch staatlich gespeicherter Daten festzuschreiben. Es ist vielmehr wichtig, Daten gar nicht erst zu erheben und vorhandene, umfassende Datenbanken mit biometrischen Daten zu löschen.

4.3. Demokratisches Potential des Webs

Durch die massiv beschleunigte Kommunikation im Internet ist es möglich, viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Demokratische Strömungen in einer unfreien, geschlossenen Gesellschaft sind so in der Lage sich auch ein objektives Bild der eigenen Lage zu verschaffen. Dieser Effekt kann als Katalysator für ganze Revolutionen dienen. Wir befürworten daher die unzensierte, freie Nutzung jeglicher Kommunikationskanäle, auch in Ländern die noch über keine demokratischen Grundstrukturen verfügen.

In der weltweiten Berichterstattung eröffnen sich neben dem revolutionären Charakter des Internets aber auch weitere Möglichkeiten, wie z.B. das Whistleblowing, die eine klare Unterscheidung zwischen schützenswerten und veröffentlichungswürdigen Daten notwendig machen. Dies ist in vielen Fällen anspruchsvoll. Darum sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, Rechte der Journalisten (z.B. Quellenschutz) nicht ohne weiteres auf alle Anbieter von Informationen und Meinungen (bspw. Blogger) zu übertragen. Es muss jedoch zukünftig entschieden werden, inwiefern hier eine klare Grenze gezogen werden kann.Wer Rechtsverstöße der öffentlichen Hand gegenüber den Ermittlungsbehörden aufdeckt, bricht damit die Geheimhaltungspflicht der jeweiligen, betroffenen Dokumente. Im privaten Sektor dürfen einem Whistleblower durch aufgedeckte Rechtsbrüche keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.

5. Meine Daten gehören mir!

5.1. Datenschutz

Die JuLis sehen den Datenschutz als einen kontinuierlich zu verbessernden Prozess an, der immer auch an die technischen Gegebenheiten der Zeit angepasst werden muss. Zur besseren Durchsetzung des Datenschutzrechts müssen vielfältige, neue Konzepte überprüft werden.

Nicht nur wegen des globalen Charakters des Internets können Datenschutzprobleme allerdings weder rein rechtlich, noch technisch, endgültig gelöst werden. Daher muss der Medienerziehung und der Heranbildung einer wirksamen Medienkompetenz fortlaufend ein hoher Stellenwert zukommen. Wir sprechen uns für die Erforschung von Technologien zum Zwecke der Sicherung der Privatsphäre und des Identitätsmanagements aus.

Data Portability für Plattformen im Netz:Das Einschließen von Daten hindert Nutzer von sozialen Netzwerken und anderen Plattformen daran, stets zum besten Plattformanbieter zu wechseln. Es wäre wünschenswert, dass der digitale Hausrat mittels offener und freier Standards portierbar ist. Dadurch wird die informationelle Selbstbestimmung erleichtert. Zudem sollen Nutzer von Plattformen im Netz jederzeit ihre Daten sofort löschen können.

5.2. Gegen die Quellen-TKÜ:

Während bei der klassischen Telefonüberwachung die Abhörschnittstelle beim Telefonanbieter, also zwischen den beiden Kommunikationsteilnehmern, geschaltet war, ist es für die Polizei im Internet nicht mehr möglich ohne weiteres eine sogenannte "Man in-the- Middle"-Attacke auf eine verschlüsselte Voice over IP Verbindung durchzuführen. Die Quellentelekommunikationsüberwachung, also die Platzierung einer Abhörschnittstelle direkt an der Quelle (beispielsweise durch eine Wanze auf dem Computer oder dem Smartphone) wird daher von Ermittlungsbehörden gefordert. Allerdings ist die direkte Überwachung am Endgerät ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre. Wir lehnen sie daher grundsätzlich ab.

Recht auf Verschlüsselung:Gesetze, die das Verschlüsseln von Daten und Datenströmen einschränken, lehnen wir ab.

5.3. Proxydienste

Es muss mehr Rechtssicherheit für Anbieter von Proxys und Anonymisierungsdiensten geschaffen werden. Die Jungen Liberalen sprechen sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den Begriff des „Störers“ nicht auf Nutzer anzuwenden, die Daten nur durchleiten, wie es etwa bei Anonymisierungsprogrammen wie Tor geschieht.

6. Geistiges Eigentum in der digitalen Welt

Für die Jungen Liberalen hat der gegenseitige Respekt vor geistigen Leistungen einen hohen Stellenwert. Wir halten es allerdings für notwendig, dass das bestehende Urheberrecht grundlegend reformiert wird.

Grundsätzlich gilt, solange keine anderslautende vertragliche Regelung (bspw. Standardlizenz), besteht, dass derjenige, der ein Werk weiterverwendet, den Schöpfer des Werkes nennen muss. Der Schöpfer eines Werkes hat das Recht des Vervielfältigens und Aufführens. Diese Rechte kann er auch übertragen und dafür Bedingungen formulieren. Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke bis 15 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Perspektivisch muss es eine Konvergenz zwischen dem Urheberrecht und den sog. verwandten Schutzrechten geben. Eine weitere Ausdehnung dieser partikularen Schutzrechte lehnen wir ab. Um die Interessen von Vervielfältigern u.ä. Beteiligten an der Wertschöpfungskette zu gewährleisten, müssen dementsprechend die Möglichkeiten vertraglicher Regelungen zwischen Urhebern und Verwertern ausgeschöpft werden. Alle urheberrechtlich schützbaren Arten von Werken sollen den gleichen Schutz genießen. Ausnahmeregelungen (z.B. für Musik) lehnen wir ab.

Die Jungen Liberalen fordern die Einführung eines umfänglichen Rechts auf “Faire Verwendung” (vorzugweise als Allgemeinklausel oder als eine offene Erweiterung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts umgesetzt) das über den Rahmen des US-amerikanischen "Fair Use" hinausgeht. So sollen bspw. vielfältige, legitime Anwendungen wie u.a. Aggregationsdienste im Internet, die Nutzung von vom Hersteller praktisch aufgegebener Software (sog. Abandonware), die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf Endgeräten für nichtkommerzielle Zwecke sowie die allgemeine Privatkopie unter einer solchen Klausel abgedeckt werden.