Hassen ist menschlich.

Warum der Kampf gegen „Hate Speech“ das Diskussionsklima nicht verbessern kann.

Hassen ist menschlich? Ist das jetzt die Kapitulation vor (rechter) Hetze im Netz oder gar eine Rechtfertigung von Hasskommentaren? Der Autor muss den Verstand verloren haben! So oder so ähnlich war vielleicht Dein erster Gedanke beim Lesen der Überschrift. Verständlich, wie ich finde. Trotzdem hoffe ich, dass Du am Ende dieses Beitrags nachvollziehen kannst, warum ich „Hate Speech“ als Kampfbegriff für völlig überflüssig und sogar schädlich halte, um für ein respektvolles und zivilisiertes Diskussionsklima einzustehen.

  1. Was ist eigentlich Hate Speech?

Hate Speech, oder zu Deutsch „Hassrede“, bezeichnet zunächst sprachliche Ausdrucksweisen von Hass mit dem Ziel der Herabwürdigung und Verunglimpfung bestimmter Personen oder Personengruppen – das kann sich beispielsweise in sexistischen, antisemitischen oder rassistischen Äußerungen bemerkbar machen. 73 Prozent der Befragten einer Forsa-Studie von 2020 gaben an, schon einmal Hassrede im Internet gesehen zu haben. Laut einer Umfrage des Europarats sind besonders LGBTIQ* Ziel von Hassrede, gefolgt von Muslimen und Frauen.

Was im Einzelnen Hassrede ist, ist jedoch heftig umstritten. So ist Hate Speech eben ein politischer und kein juristischer Begriff. Je nach Einzelfall kann Hassrede beispielsweise Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung sein, bei anderen Delikten strafschärfend berücksichtigt werden – oder eben straflos sein. Wer legt zudem fest, was Hassrede ist? Die Täter wohl kaum, wenn ihre Rechtfertigung oft mit einem „Ich habe nichts gegen Ausländer, aber…“ beginnt. Entscheiden das also allein die Angesprochenen? Oder kann das jedermann entscheiden, selbst wenn weder Sprecher noch Angesprochener konkret Anstoß am Gesagten nehmen würden?

Das ist jedoch noch nicht einmal das Kernproblem. Es geht ja gerade nicht darum, Beschimpfungen zu bekämpfen. Es geht darum, Aussagen ausfindig zu machen, die von Hass motiviert sind. Und das kann sehr viel subtiler sein als durch Beschimpfungen. Das können schon bestimmte Sprachmuster und Frames wie „Homo-Lobby“ sein, Verallgemeinerungen wie „Alle Griechen sind faul“ oder eine Wir-gegen-Die-Rhetorik wie „Die Bedrohen unsere Frauen“. Eigentlich kann jede Aussage Hassrede sein, sobald man in ihr den Ausdruck von Hass erkennt. Doch wie will man dann gegen Hass ankämpfen, wenn er in jedem Gewand daherkommen kann?

  1. Was wollen wir mit einem Kampf gegen „Hate Speech“ erreichen?

Die Frage, wie man gegen Hass ankämpft, halte ich bereits für falsch gestellt. Eher sollten wir uns die Frage stellen, ob es denn wirklich der Hass ist, gegen den wir kämpfen, oder ob es nicht doch etwas anderes ist. Das Stichwort hierzu ist die Meinungsfreiheit: Ja, die ist ganz wichtig. Und findet ihre Grenzen dort, wo die Persönlichkeit anderer verletzt wird. Also bei Hassrede. Case closed.

Halt, nicht so schnell! Da fehlte doch was Wichtiges, oder? Dieses Recht, von dem wir sprechen, ist die Meinungsäußerungsfreiheit. Sie ist im Grundgesetz in Art. 5 geschützt. Über sie wird oft gestritten. Sie kann durch allgemeine Gesetze beschränkt werden, indem etwa Volksverhetzung und Beleidigung bestraft werden. Eine Meinungshabensfreiheit erwähnt das Grundgesetz aber nirgends. Das verwundert auf den zweiten Blick auch nicht. Denn man kann nicht beschränken, was oder worüber Menschen denken. Die Gedanken sind sprichwörtlich eben frei. Kein Gesetz dieser Welt – und auch nicht die Twitter-AGB oder die Instagram-Netiquette – kann verhindern, dass Du oder irgendwer sonst eine bestimmte Meinung hat, sei es zu Dagi Bee oder Attila Hildmann.

Genau das ist der Punkt. Schließlich ist das auch gar nicht unser Ziel. Wir kämpfen gegen bestimmte Meinungsäußerungen an, weil sie ehrverletzend und menschenentwürdigend sein können. Gerade im Internet können einem Verrohung und Beschimpfung entgegenschlagen. Und das ist ein echtes Problem, das es zu bekämpfen gilt. Aber wir können doch nicht Menschen bekämpfen, weil sie Vorurteile haben, weil sie die „falschen“ Meinungen zum Ausdruck bringen oder gar bestimmte Emotionen wie Hass empfinden. Oder etwa doch?

  1. Können Gedanken verbrecherisch sein?

Bis 1945 wurden in Japan durch das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit „Gedankenverbrechen“ verfolgt, mit dem etwa Mitglieder von Organisationen präventiv verhaftet wurden, die das japanische Nationalwesen ablehnten, insbesondere Anarchisten und Sozialisten. Die ablehnende Haltung reichte schon aus, ohne dass die „Täter“ etwas getan haben mussten. Größere Bekanntheit erlangte das „Gedankenverbrechen“ durch George Orwell, der 1941 bis 1943 bei der BBC als Redakteur für antijapanische Propaganda tätig war und das Konzept in seinem Roman „1984“ verarbeitete.

Nein, Deutschland steht nicht kurz vor einer dystopischen Diktatur. Bei der Frage, ob man Gedanken und Emotionen bekämpfen kann und soll, lohnt sich dennoch ein Blick zu autoritären Staaten. Sie würden am liebsten denjenigen bestrafen, der eine aus ihrer Sicht falsche Meinung hat. Solange man das aber nicht in den Köpfen der eigenen Untertanen nachprüfen kann, muss man Dissidenten anders ausfindig machen. Man muss von ihren Äußerungen auf ihre Gesinnung schließen. Für einen Türken in der Türkei ist es nicht nur gefährlich, Erdogan als böse zu bezeichnen, sondern es kann schon gefährlich für ihn werden, ihm keinen Tee servieren zu wollen. Denn wer ihm keinen Tee servieren will, hat vermutlich keine gute Meinung von ihm. Die Äußerung ist hier Anknüpfungspunkt, aber nicht “Ziel” der Verfolgung. Ziel ist die dahinterstehende Meinung.

Zweifelsohne kann Hass dazu führen, dass Menschen zu Schaden kommen. Wenn Hass in verbale Gewalt umschlägt oder schlimmeres. Aber Hass selbst ist nicht der Schaden, den wir bekämpfen wollen. Und da wir ohnehin nicht in die Köpfe der anderen schauen können, müssen wir ohnehin mutmaßen, welche versteckte Motivation nun aus welcher Aussage spricht. Sollen wir nun mit dem erhobenen Zeigefinger auf die „richtigen“ und „falschen“ Bewertungen, Deutungsmuster und Kontexte achten? Ist bereits der „falsche“ Kontext einer Aussage Ausdruck von Hass, den es zu bekämpfen gilt? Wer den anders Denkenden, anders Meinenden und anderes Empfindenden jedoch als Gegner im Kampf sieht, verspielt bereits im Voraus jede Chance, ihn von irgendetwas zu überzeugen. Werden Gedanken zu Verbrechen, berauben wir jedem der Möglichkeit im Diskurs, es sich nochmal anders zu überlegen.

  1. Rohe Sprache bekämpfen, nicht rohe Meinungen

Unser Problem sind nicht Meinungen und Emotionen, sondern die rohe Art, wie sie zuweilen geäußert werden. Auch extreme Meinungen und Standpunkte kann man aushalten, wenn sie in einer zivilisierten Art und Weise geäußert werden. Beschimpfungen werden nicht deshalb bestraft, weil jemand eine schlechte Meinung vom Beleidigten hat, sondern weil die Form der Äußerung ehrverletzend ist.

Meiner Meinung nach ist es völlig in Ordnung, Äußerungen zu unterbinden und zu bekämpfen, wenn bestimmte rote Linien der Ehrverletzung überschritten werden. Aber es wäre nicht in Ordnung, Äußerungen deshalb zu unterbinden und zu bekämpfen, weil damit überhaupt bestimmte Meinungen zum Ausdruck gebracht werden oder die Aussage von bestimmten Emotionen geleitet wurde. Natürlich ist Hass fürchterlich. Aber wir können und sollten weder menschlichen Gefühlen noch Meinungen die Existenzberechtigung absprechen. Der Begriff „Hate Speech“ ist zwar ein wirkmächtiger und weithin bekannter Kampfbegriff, sollte aber nicht ohne einen kritischen, zweiten Gedanken übernommen werden. Nämlich, ob er nützlich und zielführend für das ist, was wir uns von einem Kampf gegen „Hate Speech“ immer erhofften: ein respektvolles Miteinander sowohl on- als auch offline.


Über den Autor: Alex Bijok war im vergangenen Jahr Landesvorstandsmitglied der Jungen Liberalen Berlin und absolviert derzeit sein juristisches Referendariat.