Seit dem 01.05.2016 sind Ferienwohnungen in Berlin verboten. Das sogenannte Zweckentfremdungsverbot trat in Kraft. Hierbei werden nicht nur kommerzielle Ferienwohnungen verboten, sondern auch weite Teile des gemeinsamen Zusammenlebens auf begrenzte Zeit, wie etwa auch das sogenannte „Home-Sharing“. Weiterhin werden BürgerInnen dazu aufgefordert, Verstöße beim Bezirksamt (anonym) zu melden. Es wird nicht nur in die freie Verwendung von Eigentum, sondern auch in die Privatsphäre eingegriffen und Denunziantentum eingefordert.
Die Jungen Liberalen Berlin fordern deshalb umgehend eine Rückabwicklung des Zweckentfremdungsverbots. Besonders bei jungen Menschen gehört gemeinsames Wohnen auf Zeit, wie auch die zeitlich verteilte Nutzung von Wohnraum zur Lebensrealität. Außerdem ist das temporäre Wohnen für viele junge Menschen der geeignete Einstieg, um Anschluss am Wohnungsmarkt zu finden. Darüber hinaus sehen wir keine Verwerflichkeit an der Vermietung von Eigentum, auch nicht im Fall von Ferienwohnungen. Vielmehr wird durch die Regulierungen eine weitgehende Verknappung an Angeboten auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht, die längerfristig höhere Mietpreise verursacht. Somit werden diese Maßnahmen zudem nicht der sukzessiv steigenden Nachfrage gerecht. Kommerzielle Ferienwohnungen müssen ferner rechtlichen Mindeststandards genügen.
Im Bereich der „home-sharing“-Modelle (z.B. airbnb) müssen seitens der Politik klare Schranken definiert werden, ab wann die Vermietung gewerbsmäßig erfolgt und entsprechend reguliert werden muss und bis zu welchem Umsatz eine rein private (Unter-)vermietung angenommen werden kann. Sinnvoll wäre dabei einen semi-kommerziellen Zwischenbereich zu schaffen, in dem noch keine volle Regulierung (etwa in Bezug auf Notausgänge, Buchhaltung) erfolgen muss – wohl aber eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gewerbeamt besteht und grundlegende Standards erfüllt werden müssen (gewerbliche Haftpflicht, Brandsicherheit).