Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes, dass die Bürger vor der Auswertung personenbezogener Daten durch Private schützt.
Dieses Gesetz soll folgende Punkte enthalten:
1. Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Person deren Daten weitergegeben werden sollen der konkreten Datenübermittlung ausdrücklich zustimmt.
2. Von Privaten erhobene personenbezogene Daten müssen nach 2 Jahren vernichtet werden. Dies gilt nicht für solche Daten deren Speicherung für eine vertragsbezogene Verpflichtung unerlässlich sind.
Auf Anfrage muss eine juristische Person des Privatrechts eine Kopie aller von einer Person erhobenen personenbezogenen Daten dieser zugänglich machen. Hierfür darf es von dieser, eine die Kosten dieses Vorganges deckende Gebühr erheben.