Tierhaltung in Zirkussen beenden.

Nach Vorbild der Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus vom 18. März 2016, fordern die Jungen Liberalen Berlin das Verbot von nicht-menschlichen Primaten, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern und Flusspferden in Betrieben, die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen. Diese Betriebe werden im folgenden Zirkusse genannt. Eine Übergangsfrist soll unter Berücksichtigung der Lebensdauer der für bereits im Dienst befindliche Zirkustiere eingerichtet werden

Die Zirkusse werden allerdings dazu angehalten, bereits vor Ende der Übergangsfrist die Tiere in Reservate auszuwildern oder in entsprechende öffentliche Einrichtungen, wie Zoos oder Tierparks, abzugeben. Bei offensichtlichen Verhaltensstörungen, wie beispielsweise stereotypen, aggressiven bzw. depressiven Verhaltensweisen, Apathie oder Trauer, sollen Zirkustiere sofort aus dem entsprechenden Betrieb entnommen werden. Dies soll durch regelmäßige Kontrollen des Veterinäramts sichergestellt werden.

Für die Tiere, die noch zur Schau gestellt werden dürfen, soll gemäß §2a des Tierschutzgesetzes die erforderlichen Anforderungen an deren Haltung durch die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei fordern die Jungen Liberalen Berlin, dass alle Zirkusse über ein festes Quartier verfügen müssen, dass nach §2 des Tierschutzgesetzes entsprechende art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht.