Tachobetrügern das Handwerk legen

Laut offiziellen Quellen muss man damit rechnen, dass etwa ein Drittel aller Gebrauchtwagen eine Tacho-Manipulation aufweisen. Das bedeutet, dass der Kilometerstand eines Kraftfahrzeuges zum Erzielen eines höheren Kaufpreises unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel verringert wird. Dadurch entsteht laut TÜV Nord jedes Jahr ein Schaden in Höhe von ca. sechs Milliarden Euro.

Rechtlich müssen Hersteller bereits bauartbedingt gegen Tachomanipulationen gem. Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 vorgehen.

Strafrechtlich wird der Verkauf eines Fahrzeuges mit manipuliertem Tacho bereits mit dem Tatbestand des § 263 StGB sanktioniert. Auch bereits das Manipulieren vor dem Verkauf ist unter Strafe gestellt in § 22b StVG.

Die Jungen Liberalen Berlin mögen daher beschließen, dass Kilometerstände von allen neu zugelassenen Fahrzeugen automatisiert dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt werden. Dies dient der Dokumentation für den etwaigen Weiterverkauf des Fahrzeuges, sodass Klarheit besteht, welches der echte Kilometerstand des Fahrzeuges ist.

Diese Informationen sollen aufgrund von Datenschutzvorgaben verschlüsselt und nicht einsehbar gespeichert werden. Zur Einsicht des Kilometerstandes, welcher beim KBA eingespeichert ist, soll der Eigentümer mit der Fahrgestellnummer und einem individualisierten Schlüssel Zugang zu diesen dann für ihn entschlüsselten Daten bekommen.