Streiken ist legitim – Tarifautonomie sichern

Das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft bildet den Grundstein der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg. Durch dieses konnten Jahrzehnte der wirtschaftlich positiven Entwicklung und die Teilhabe aller am dadurch entstandenen Wohlstand gesichert werden.

Markenkern der sozialen Marktwirtschaft ist jedoch in Abgrenzung zum Manchester Liberalismus eben nicht das “ungezügelte” Spiel des Marktes. Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn sich die verschiedenen Verhandlungspartner auf Augenhöhe begegnen. Gerade deshalb ist es notwendig, dass in Beschäftigungsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer “Waffengleichheit” herrscht. Nur so kann eine gegenseitige Kooperation gewährleistet werden. Hierfür braucht es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Durch diese Kooperation kann das erhardsche Ziel des Wohlstandes für Alle nach unserer Überzeugung am besten erreichen werden.

Als Junge Liberale bekennen wir uns daher zur Sozialpartnerschaft, deren Funktionalität nur durch den Anreiz des Streikrechts gewährleistet werden kann. Durch Verhandlungen zwischen Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wird dabei die Vertragsautonomie gewährleistet und staatlichen Eingriffen in Form der Regulierung und Umverteilung vorgebeugt. Dies ermöglicht es eine Konsenslösung zu finden, die besser auf die individuellen Interessen der beiden Vertragspartner eingeht, als durch eine Vorschrift möglich. Durch ambitionierte aber auch angemessene Lohnsteigerungen kann dabei das gesamtwirtschaftliche Wachstum gefördert und gleichzeitig die Produktivitätssteigerung verteilt werden.

Voraussetzung für den Abschluss solch positiver Tarifverträge ist dabei allerdings das Vorhandensein starker und verantwortungsvoller Gewerkschaften. Diese müssen dazu in der Lage sein angemessen mit ihren Belangen berücksichtigt zu werden und diesen notfalls Gewicht zu verleihen. Aus diesem Grund erkennen wir das Streikrecht der Beschäftigten an, Streik stellt für uns grundsätzlich ein legitimes Mittel im Rahmen von ergebnislosen Tarifverhandlungen dar. Dies gilt umso mehr in Bereichen, in denen Oligopole oder Monopole den Markt dominieren, wie zum Beispiel im Bahnverkehr.

Gleichwohl stellen Streikmaßnahmen die Betroffenen regelmäßig vor enorme Herausforderungen, momentan tragen die Verbraucher hierfür das alleinige Risiko. Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, der oder die aufgrund eines Streiks nicht zur Arbeit erscheinen kann oder das eigene Kind oder den Angehörigen wegen eines Streiks des Pflegepersonals betreuen muss, muss hierfür die unverschuldeten Konsequenzen tragen. Diese Situation halten wir für unzumutbar. Nachweisbar infolge von Streikmaßnahmen entstandene Ausfallzeiten stellen für uns daher keinen legitimen Grund dar, um Angestellten zu kündigen oder abzumahnen.

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